Hallo zusammen,
ich habe zwar recherchiert, aber manche Formulierungen dazu sind mir nicht eindeutig genug, daher die Frage in die Runde:
Mein Vermieter hat sich nach 50 Jahren mal bereit erklärt die Sanitär-Räume zu renovieren und ich habe einer Mieterhöhung zugestimmt. Es wurde mir also nicht aufgezwungen, sondern war einvernehmlich.
Zu diesem Zeitpunkt war eine Mieterhöhung aufgrund Mietindex noch kein Thema, bzw. wurde vor Modernisierung nicht angekündigt (formal wohl falsch). Sehe ich auch noch als unproblematisch an, weil wir vorher wie nachher in der Mitte des Mietindex liegen und das preislich nicht relevant sein sollte (die Klassifizierung ist die selbe). Und wegen eines Formfehlers mache ich keinen Rechtsstreit.
Nun hat er aber die Miete im Oktober zu Februar nicht nur um die besagte vereinbarte Summe erhöht, sondern doppelt. Prinzipiell erlaubt, jedoch kommen wir dann über 20% innerhalb von 3 Jahren.
Wird die Erhöhung der Modernisierung nun in die 20% Kappungsgrenze eingerechnet, oder darf er diese überschreiten (25,6%) weil unabhängig voneinander? Wie gesagt, die gefundenen Formuliereungen hierzu waren für mich leider nicht eindeutig.
Danke im voraus für die Antworten