Winterdienst Gehweg vor Garten

  • Hallo zusammen,

    vielleicht gibt es ja vergleichbare Sachverhalte und ich erfahre, wie das Ganze dort geregelt ist.

    Wir wohnen im 1. OG eines 3-Parteien-Hauses. Hinter dem Haus gibt es jeweils Parkplätze, hinter diesen führt ein Gehweg vorbei.
    Der große Garten gehört zur Wohnung im EG des Hauses. Es ist KEIN Garten zur gemeinschaftlichen Nutzung. Der Garten ist VOR dem Haus und auch
    dort führt ein Gehweg vorbei. Es gibt zudem ein Gartentor, welches die Mieter im EG nutzen können, um den Garten nach vorne Richtung Gehweg zu verlassen.

    Es gibt bei uns einen Winterdienst, welcher HINTER und VOR dem Haus den Gehweg räumt. Die Kosten für diesen werden nach WE, also unter den Mietern der 3 Wohnungen aufgeteilt.
    Ist das bei anderen mit gleicher Konstellation genauso?

    Ich wäre von der Logik her eher der Ansicht, dass der Winterdienst für den Gehweg VOR dem Haus zu 100% von den Mietern im EG zu tragen ist und lediglich die Kosten für den Winterdienst
    HINTER dem Haus auf die WE aufzuteilen ist.

  • Ist das bei anderen mit gleicher Konstellation genauso?

    Ja, weil das ansonsten unendliche Dramen gibt. Das gleiche Szenario hat man bei Treppenhausreinigung (das EG nutzt ja nur unten, das x. OG alle Stockwerke), genauso beim Aufzug (s.o.). Da kann man unendlich darüber diskutieren.

    Die Kosten entstehen für das Objekt und werden auf alle Nutzer aufgeteilt, insbesondere, wenn es sich um öffentliche Gehwege handelt, die auch von anderen genutzt werden (können).

  • Eine gesetzliche Grundlage scheint es dafür ja leider nicht zu geben.

    Das Treppenhaus soll hier von jedem selbst gereinigt werden. Ist aber nicht schlimm, da putzt das EG auch nur max. 2x im Jahr. :D

  • Eine gesetzliche Grundlage scheint es dafür ja leider nicht zu geben.

    Doch, die gibt es:

    (1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen.

    Mit anderen Worten, wenn nicht im Vertrag steht, dass nach WE verteilt werden soll, dann könnten Mieter beanstanden, dass nicht nach dem Verhältnis der Wohnfläche gerechnet wurde.

  • Fruggel Es geht ja weniger um das Umlegen der Nebenkosten, unabh. ob pro WE oder nach Personen / Fläche umgelegt wird, sondern darum, dass der besagte Gehweg vor dem Garten nach meinem Verständnis nicht Angelegenheit der Mieter aller Wohnungen ist, sondern lediglich der Mieter im EG.

  • Das kommt auf die genaue Situation vor Ort an, und somit kann die Frage hier gar nicht beantwortet werden. Die Beschreibung hört sich so an, als könnten diesen Weg theoretisch auch die Mieter des OG nutzen, unabhängig davon ob sie es tun oder nicht. Führt dieser Weg aber beispielweise ausschließlich in den Garten, wo es anderen untersagt ist, rein zu gehen (da zur Miete im EG gehörend), dann könnte es etwas anderes sein.

  • Mea Culpa, es handelt sich bei BEIDEN Gehwegen um öffentliche Gehwege. Der Gehweg HINTER dem Haus geht nach meiner Auffassung alle Mieter etwas an. Der Gehweg VOR dem Haus geht nach meiner Auffassung nur die Mieter aus dem EG etwas an. Der Garten ist rein für die Mieter im EG, die für diesen auch Miete bezahlen. Nichts von Garten, etc. steht im Mietvertrag der Mieter des 1. und 2. OG.

    Anbei einfach ein Bild zur Verdeutlichung. Aber ja, einen öffentlichen Gehweg dürfen natürlich alle Mieter und auch jeder andere Mensch auf der Welt gleichermaßen nutzen.

  • Ein öffenticher Weg. Somit betrifft der Weg das ganze Grundstück und somit sind die Kosten auch unter allen aufzuteilen, wie es im o.g. Gesetz vorgesehen ist.

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