Kauf Eigentumswohnung und Kündigungsfristen

  • Hallo Ihr Lieben,

    da das Haus, in dem wir aktuell zur Miete wohnen, nicht barrierefrei ist und der Vermieter das auch verweigert (außer wir klagen dieses Recht ein und wir bauen dann bei Auszug alles zurück, was für uns keinen Sinn macht, aber natürlich sein Recht ist), suchen wir seit längerem ein Kaufobjekt. Barrierefrei und EG. Nun sind genau diese Objekte bereits immer nachhaltig und lange vermietet.

    Ich habe Pflegestufe 2 und Grad der Behinderung 70 unbefristet. Ich hoffe, als Käufer können wir hier also auf Eigenbedarf kündigen. Was sind hier bitte die Fristen und was ist das Worst Case Szenario? Unsere Idee ist, dass man vielleicht dann aktuellen Mietern eine Summe anbietet, wenn sie z.B. schon innerhalb eines halben Jahres ausziehen oder ähnliches (was wäre da angemessen?)

    Gerade gäbe es nämlich mal wieder die ideale Eigentumswohnung zu kaufen. Baujahr 2014 und der Mieter ist seit diesem Zeitpunkt drin...

    Bisher haben wir vermietete Objekte immer nicht berücksichtigt, weil wir das selbst doof finden, jemand kündigen zu müssen. Aber hier nicht barrierefrei zur Miete (und nach Auszug des letzten Kindes sowieso zu groß) macht das mit meinen gesundheitlichen Einschränkungen einfach keinen Sinn mehr und wir brauchen eine Lösung.

    Wärt Ihr bitte so nett, mir Euer Wissen hier zu schenken?

    Danke und liebe Grüße

    Mietmarie

  • Angenommen, die Wohnung war bei Einzug des Mieters bereits eine Eigentumswohnung:

    Was sind hier bitte die Fristen und was ist das Worst Case Szenario?

    Langsames Grundbuchamt (du darfst erst nach Eintrag als Eigentümer kündigen, kann schon mal 6 Monate dauern nach Kaufpreiszahlung), 9 Monate Kündigungsfrist und dann wehrt sich der Mieter. Schwere gesundheitliche Probleme, keine vergleichbare Wohnung verfügbar... Da sind 3-4 Jahre schnell rum. Evtl auch länger, aber da ja deine Interessen auch zu berücksichtigen sind, dürfte das hoffentlich nicht so viel länger sein.

    Sollte die Wohnung sogar erst nach Einzug des Mieters in eine Eigentumswohnung verwandelt worden sein, dann kommen noch 3-10 Jahre Sperrfrist oben drauf, je nach Stadt/Ort.

    Welche Geldzahlung angemessen wäre, hängt massiv davon ab, wie schwer oder leicht es der Mieter haben wird und wie viel teurer er zukünftig mieten muss. Das kann von 4-stellig bis deutlich 5-stellig alles sein.

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