Kabelgebühren zahlen aber dank alter Leitungen nicht nutzen können

  • Hallo zusammen!


    wir haben in unserem Hauskeller (Mehrparteienhaus) einen Kabelanschluss. Leider existiert keine Sternverkabelung, sondern das Signal wird per Kabel bis hinauf aufs Dach geleitet und dort in die alte Dachantennenverkabelung eingespeist. Der Verlust durch die alten Kabel ist so hoch, dass das Signal, das im Keller mit 100% gemessen wurde in den Wohnung zu noch nicht mal 5% ankommt. Eine Nutzung des Kabels für Internet (Unitymedia o.ä.) ist damit nicht mehr möglich. Der Vermieter weigert sich gegen das gesamte Haus, eine Sternverkabelung verlegen zu lassen. Auch das Fernsehbild ist grisselig.
    Dennoch zahlen wir fleissig unsere Kabelgebühren ohne das Kabel wirklich nutzen zu können.


    Ist die Weigerung des Vermieters rechtens?


    Ich bedanke mich für die Antworten!

  • Hallo Kante,


    "das Signal wird per Kabel bis hinauf aufs Dach geleitet und dort in die alte Dachantennenverkabelung eingespeist. Der Verlust durch die alten Kabel ist so hoch, dass das Signal, das im Keller mit 100% gemessen wurde in den Wohnung zu noch nicht mal 5% ankommt."
    Diese Art der Verkabelung kenne ich. Der alte Verstärker oben ist wahrscheinlich schmalbandig, daher völlig ungeeignet und lässt Signale auch nur in eine Richtung durch. Wenn das Resultat aber soo schlecht ist, stimmt da evtl. irgend etwas anderes (auch) nicht.


    "Der Vermieter weigert sich gegen das gesamte Haus, eine Sternverkabelung verlegen zu lassen."
    Welcher Art die Verkabelung sein müsste oder sollte, ist rechtlich völlig egal. Das einzige, was zählt, ist, dass jeder, der dafür zahlt, Anspruch auf ein einwandfreises Signal hat. Ist das nicht der Fall, und der VM weigert sich das i.O. bringen zu lassen, ist dies ein Mietmangel, welcher zur Mietreduzierung berechtigt.


    "Dennoch zahlen wir fleissig"
    Tja, das ist doch "schöööön".:rolleyes:

    Einmal editiert, zuletzt von Berny ()

  • Zitat

    Dennoch zahlen wir fleissig unsere Kabelgebühren ohne das Kabel wirklich nutzen zu können.


    An wen denn, an den Kabelbetreiber, oder "verkauft" der Vermieter diese Dienstleistung?


    Zitat

    Ist die Weigerung des Vermieters rechtens?


    Anders als bei Strom und Wasser, ist der Vermieter per Gesetz nicht in der Pflicht für Telefon und Kabelfernsehen zu sorgen. Hier wären die Nutzer des Kabels gemeinsam mit dem Kabelprovider zuständig. Zitat: Der Vermieter ist mietrechtlich verpflichtet, bei Wohnraum dem Mieter den Fernsehempfang und Rundfunkempfang auch von privaten Sendern ermöglichen. Ermöglichen heißt aber nicht bereit zu stellen.


    Einzige Ausnahme, es ist im Mietvertrag das Vorhandensein eines funktionierenden Kabelanschlusses vereinbart. Da reicht aber nicht, wenn die Kabelgebühren über die Betriebskosten eingezogen werden. Hier dürfte es nämlich so sein, dass der Anbieter sogenannte Hausverträge abschließt.


    Mietrecht: Parabolantennen, Kabelfernsehen usw.

  • Hallo edge,
    wie "Berny" schon den Anspruch erwaehnt hat, kann folgender Tipp fuer den Mietmangel hilfreich sein. Wenn ein Mangel an der Mietsache besteht, sollten Sie ersteinmal von Ihrer (schriftliche) Anzeigepflicht gebrauch machen. Erfolgt darauf keine Reaktion, ein zweites Schreiben an den Vermieter. Wenn immer noch keine Reaktion von Vermieter erfolgt, haben Sie mit den Schriftstuecken Beweisstuecke fuer alle weiteren Massnahmen fuer das nicht beseitigen eines Mietmangels in den Haenden.
    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    2 Mal editiert, zuletzt von Bokiwi ()

  • Hallo D-D-I


    Woher nehmen Sie das Wissen, dass ein nicht einwandfrei funktionierender Kabelfernsehanschluss einen Mietmangel darstellt? Als nächstes geben Sie noch den Tipp, dass aufgrund des verregneten Sommers eine Mietminderung vorgenommen werden kann, weil Garten und Terrasse nicht genutzt werden können.