Kündigung wegen Störung des hausfriedens

  • Liebe Foristen,

    ich habe ein Problem: Wir wohnen seit über einem Jahr in unserer neuen Wohnung in einem Haus mit vier Mietparteien. Das andere Haus, ebenfalls 4 MP, gehört mit unserem zur Hausgemeinschaft. Wir sind die einzigen Mieter, die anderen 7 sind Eigentümer.

    Im Garten der Häuser ist ein Grill installiert, der von zwei der acht Mietparteien regelmäßig genutzt wird. Kein Problem für uns, wäre da nicht der gestank durch den Spiritus, den die Menschen als "Brandbeschleuniger" verwenden. Wir können aufgrund der Geruchsbelästigung nicht mehr auf dem Balkon sitzen. Daher haben wir uns - freundlich aber bestimmt - bei den "Grillern" beschwert, sie mögen doch bitte keinen Spiritus als Grillanzünder verwenden.

    In diesem Jahr haben die den Grill wieder genutzt und immer kräftig Spiritus raufgekippt. Auf Bitten, dies zu unterlassen, haben die jetzt reagiert und zwar damit, dass die hausgemeinschaft nun von unserem Vermieter verlangt, uns wegen Störung des Hausfriedens zu kündigen.

    Wir wollen uns das jedenfalls nicht gefallen lassen und haben in dieser Angelegenheit einen Anwalt eingeschaltet. Doch meine Rechtschutzversicherung macht da nicht mit. Unser Vermieter findet das Verhalten der anderen Bewohner auch nicht gut und lehnt deren Verhalten ab, beugt sich aber deren Mehrheit, weli er Angst hat vor denen.

    Ich weiß nicht mehr was ich noch tun soll. Hat irgendjemand eine Idee?

    Viele Grüße

    Der Bewohner

  • Ich weiß nicht mehr was ich noch tun soll. Hat irgendjemand eine Idee?

    Ganz ehrlich? Ignorieren.

    Es scheint ja so zu sein, dass Ihr Euch bei den anderen Eigentümern beschwert und diese sich nun offensichtlich angegriffen fühlen. Soweit, so gut.

    Ich erkenne hier aber keine Störung des Hausfriedens eurerseits, die eine Kündigung des Mietverhältnisses nach sich ziehen würde, zumal hier vorab auch eine Abmahnung ausgesprochen werden müsste.

    Wenn Ihr also tatsächlich eine Kündigung erhaltet, dann könnt Ihr Eure Rechtsschutzversicherung aktivieren. Momentan besteht ja noch kein Bedarf, wenn die Hausgemeinschaft irgend etwas von deinen Vermieter verlangt.

    Kein Problem für uns, wäre da nicht der gestank durch den Spiritus, den die Menschen als "Brandbeschleuniger" verwenden. Wir können aufgrund der Geruchsbelästigung nicht mehr auf dem Balkon sitzen.

    Nur ein interessehalber, da ich das nicht ganz verstehe. Ich benutze ebenso diesen flüssigen Grillanzünder. Und ja, der riecht am Anfang etwas, aber spätestens nach 10 Minuten ist das Zeug noch verbrannt. Warum könnt Ihr da nicht auf dem Balkon sitzen? Oder gießen die da über Stunden das Zeug auf den Grill?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke für deine Antwort!

    Es ist so, dass der Gestank von Holzkohle, billigem Fleisch und Spiritus (ja, da wird ständig nach gegossen!) für uns mittlerweile unerträglich geworden ist. Wir ernähren und nämlich gesund.

    Es ist auch so, dass wir vor kurzem versucht haben, die Wohnung zu kaufen. Der Vermieter war damit einverstanden, er würde uns die Wohnung auch gerne verkaufen. Die Hausgemeinschaft hat das aber abgelehnt! Sie beruft sich dabei auf die Satzung der Gemeinschaft.

    Wir haben kürzlich ein Gespräch mitgehört, wo die Leute, die unten Grillen, jedes Wochenende Party machen wollen bis in die Nacht um uns rauszuekeln. Was können wir bloß noch tun? Wir sind zudem beide psychisch angeschlagen durch unseren Vorvermieter!

    Viele Grüße vom Bewohner.

  • Es ist so, dass der Gestank von Holzkohle, billigem Fleisch und Spiritus (ja, da wird ständig nach gegossen!) für uns mittlerweile unerträglich geworden ist. Wir ernähren und nämlich gesund.

    Wie oft wird denn gegrillt? In der Theorie kann es Einschränkungen geben, was die Häufigkeit betrifft, in der Praxis dürfte das aber kaum durchsetzbar sein, wenn die Eigentümergemeinschaft grillt.

    Eine Mietminderung o.ä. dürfte hier nicht zielführend sein, da die Beeinträchtigung zumindest objektiv überschaubar ist. Hier kann die subjektive Beeinträchtigung nicht berücksichtigt werden, dass man den Geruch von Fleisch nicht mag. Anders würde es nur aussehen, wenn Rauchschwaden über Stunden und das auch 3-4x pro Woche in Eure Wohnung ziehen.

    Es ist auch so, dass wir vor kurzem versucht haben, die Wohnung zu kaufen.

    Hier kann ich Euch nicht ganz folgen: Es gibt offensichtlich große Differenzen innerhalb der Hausgemeinschaft, die dazu führen, dass man Euch kündigen will, trotzdem wollt ihr die Wohnung kaufen? Damit tut ihr weder Euch einen Gefallen, noch den restlichen Hausbewohnern.

    Hier scheint die Hausgemeinschaft nicht zu funktionieren, die immer auf einer gegenseitigen Rücksichtnahme funktioniert. Heißt: Ihr könnt das Grillen (mit flüssigem Anzünder) im Grundsatz nicht verbieten, auf der anderen Seite sollte die Gemeinschaft in der Häufigkeit des Grillens Rücksicht nehmen.

    Hier scheint es so zu sein, dass beide Parteien keine Rücksicht auf die andere nehmen. Wenn dann in der Art und Weise der Kommunikation noch etwas schief läuft, dann kann sowas schnell eskalieren.

    Was können wir bloß noch tun?

    Viele Möglichkeiten gibt es hier nicht.

    Im Idealfall setzt man sich mal mit den Nachbarn zusammen, redet miteinander und findet im Nachgang vielleicht auch mal zu einem gemeinsamen Grillabend zusammen (Grillen geht übrigens auch gesund), um einfach zu erreichen, dass man nebeneinander existieren kann, schlimmstenfalls stellt man fest, dass man da auf Dauer nicht wohnen kann und sucht sich eine anderen Wohnung.

    Recht haben, heißt leider nicht immer, dass man auch Recht bekommt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die anderen Bewohner lassen nicht mit sich reden und fordern jetzt in der Eigentümerversammlung, an der auch ein Rechtsanwalt teilgenommen hat, dass unser Vermieter uns fristlos kündigen soll!

    Wir sind zudem von einem Nachbarn in Kenntnis gesetzt worden, dass die, welche durch unsere Beschwerde verärgert wurden, uns so lange das Leben zur Hölle machen werden, bis wir ausgezogen sind.

    Unser Vermieter hat aber wie gesagt Angst vor denen und will deren Forderung jetzt auch durchsetzen.

    Für einen Umzug fehlen uns jedoch die finanziellen Mittel und für einen Anwalt auch, da in diesem Fall meine Rechtschutzversicherung den Schutz abgelehnt hat - das erste Mal nach über 20 Jahren!

    Was sollen wir bloß machen?

    Es ist auch so, dass im Nebenhaus einer der Eigentümer die Fäden zieht und die sog. "Störenfriede" in Schutz nimmt. Der hetzt inzwischen alle gegen uns auf, haben gerade ein Gespräch mitbekommen.

  • Doch warum tun die das? Irgend einen Grund muss es haben. Vielleicht gab es mal Streit oder denen passt sonst irgend was nicht. Kann man das nicht durch ein Gespräch heraus finden?

  • Nein, haben wir versucht. Andere sagten uns: die machen hier was die wollen und wenn denen einer quer kommt, gibt's Ärger. Deswegen hält hier jeder die Klappe und stellt sich auf deren Seite.

    Soweit erst Mal von mir. Danke für deine Antwort.

  • Wie schon erwähnt: Für eine Kündigung des Mietverhältnisses fehlt die Rechtsgrundlage. Da braucht man sich gar keine Gedanken zu machen. Man kann euch nicht grundlos kündigen und ein Vertragsverstoß liegt ja offensichtlich nicht vor.

    Für einen Umzug fehlen uns jedoch die finanziellen Mittel und für einen Anwalt auch, da in diesem Fall meine Rechtschutzversicherung den Schutz abgelehnt hat - das erste Mal nach über 20 Jahren!

    Wie auch schon erwähnt. Aktuell gibt es noch gar keinen Grund, eine Rechtschutzversicherung zu aktivieren. Der Grund liegt dann vor, wenn die Kündigung vor euch liegt. Ist das dann also der Fall, wendet euch nochmals an die Versicherung.

    Ansonsten ist das wirklich schwierig. Ein gutes Verhältnis zu Hausgemeinschaft lässt sich nicht einklagen. Entweder man versucht das zu ignorieren oder man zieht aus.

    Wenn es allerdings Nachbarn gibt, die euch absichtlich das Leben zur Hölle machen wollen, dann kann man hiergegen rechtlich vorgehen. Aber wie gesagt: Deswegen wird das Verhältnis zu denen nicht besser.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zusätzlich zumoben geschiebenen:

    Dass sich persönliche Umgangsformen oder das nachbarschaftliche Verhältnis durch Beschwerden oder gar rechtlichen Druck ändern, ist eher ausgeschlossen. Daher solltest Du das lieber lassen!

    Die andenen sind Eigentümer - ziehen daher ganz offensichtlich nicht so schnell aus. Wahrscheinlich stören sie sich auch nicht so am Grillgeruch wie Ihr. Und Euer Vermieter hält sich lieber raus, was eine weise Entscheidung ist.

    Daher könnt Ihr Euch nur überlegen, ob bzw. wie Ihr die Situation ertragen könnt - oder ob Ihr lieber so schnell wie möglich ausziehen möchtet.

    Wenn dies dazukommt

    Wir sind zudem beide psychisch angeschlagen

    dann würde ich ganz kölar dazu tendieren, meinen Seelenfrieden anderswo zu suchen!

  • Mit anderen Worten wir sollen uns das gefallen lassen und das Verhalten der Anderen tolerieren. Besonders konstruktiv find ich das jetzt nicht gerade

    Zudem fehlt uns für einen erneuten Umzug schlicht das Geld. Der Umzug in die jetzige Wohnung hat unsere Reserven komplett aufgefressen.

    Wir haben Vorschläge zur Lösung des Konfliktes gemacht, doch die wollen die Anderen nicht hören. Sie wollen ohne Rücksicht auf andere ihr Ding durchziehen.

    Da ich hier wenig bis gar keine Hilfe zu erwarten habe, Klinke ich mich hier jetzt aus und suche woanders nach Lösungen.

    Danke!

    Nochmal zur Info: wir sind da gerade erst eingezogen! Die Wohnung hat uns mächtig Geld gekostet!

  • Da ich hier wenig bis gar keine Hilfe zu erwarten habe, Klinke ich mich hier jetzt aus und suche woanders nach Lösungen.

    Das ist ja überhaupt nicht böse gemeint, aber was für Hilfe erwartet Ihr da? Die einzige wirklich hilfreiche Antwort wurde gegeben: Für eine Kündigung fehlt die Rechtsgrundlage.

    Grundsätzlich haben euch die anderen Eigentümer auf dem Kieker. Warum das so ist, kann hier niemand einschätzen, aber es wird wohl zwischenmenschliche Gründe haben. Vielleicht fühlen sich die (seit Jahren?) grillenden Eigentümer auf den Schlipps getreten, dass die frisch eingezogenen Mieter sich nun plötzlich über das Grillen beschweren.

    Wenn es tatsächlich nur um das wöchentliche Grillen im Sommer geht, sehe ich da ehrlich gesagt nicht einmal ein Konfliktpotential. Aber das sieht wohl jeder anders.

    Solange hier keine (miet-) rechtlichen Verstöße vorliegen, könnt Ihr rechtlich auch nicht aktiv werden (deshalb auch die Ablehnung eurer Versicherung). In dem Fall gibt es nur drei Möglichkeiten:

    1. man einigt sich mit den Nachbarn
    2. man einigt sich nicht und lebt damit
    3. man einigt sich nicht und zieht aus

    Sehr offensichtlich scheiden Option 1 und 3 aus, so dass nur Option 2 übrig bleibt.

    Ihr könnt die Nachbarn auch nicht mit 10 Anwälten zwingen, Euch zu mögen. Dahingehend ist mir nicht ganz klar, was Eure konkrete Zielsetzung ist, bzw. was Ihr Euch für Hilfe erhofft?

    Wenn es in Richtung Mobbing geht und ggfs. auch Ruhestörung eintritt (hier wäre dann eine Mietminderung drin), könnt Ihr sicher auch rechtlich dagegen vorgehen, aber ändert das etwas an der Wohnsituation, bzw. Eurem Wohlempfinden vor Ort?

    Am Ende zahlt Ihr dann einen Haufen Geld für einen Anwalt, habt vielleicht auch ein Urteil in der Hand, dass Euch Recht gibt, allerdings habt ihr die Nachbarn, die euch nicht mögen, trotzdem weiterhin um euch herum. Wenn es also ein Gerichtsurteil geben sollte, dass das Grillen einschränkt, dann mögen Euch die Nachbarn noch weniger und dann wird die Vorstufe der Eskalation erreicht sein.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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