Hundehaltung grundsätzlich abgelehnt

  • Hallo Zusammen,

    Ich und meine Partnerin sind im März diesen Jahres in eine neue Wohnung gezogen. Uns war dabei wichtig, dass Tier-, insbesondere die Hundehaltung erlaubt ist. In der Anzeige stand diese als “nach Absprache” und im Mietvertrag war die gängige Klausel, dass für die Hundehaltung eine Einwilligung des Vermieters benötigt wird. Für uns passte das, da zudem ein Nachbar einen Hund zu halten schien. Wir haben den Fehler gemacht, dass wir vor unserem Einzug leider nicht noch einmal mit dem Vermieter über das Thema gesprochen haben. Da dieser ziemlich nett und stets bemüht ist, sind wir aber davon ausgegangen, dass er nichts gegen eine Hundehaltung haben sollte.

    Jetzt kam es dazu, dass wir um besagte Einwilligung gebeten haben, da wir geplant haben in den nächsten Monaten einen Hund zu adoptieren. Der Vermieter lehnte dies ab, da er bereits “schlechte Erfahrungen damit gemacht hat”. In einem persönlichen Gespräch zeigte er sich verständlich und sei wohl auch selbst ein Hundefreund. Wir hatten ihm auch angeboten das Abschließen einer Tierhaftpflicht als Zusatz in unserem Vertrag aufzunehmen. Nichts desto blieb er bei seiner Aussage.

    Wir sind jetzt etwas aufgeschmissen. Laut Gesetz kann er nicht kategorisch die Tierhaltung verbieten und der Grund “schlechte Erfahrungen” ist auch keiner der als “wichtiger Grund” gilt. Zudem hat er angeführt, dass er anderen Bewohnern des Hauses die Tierhaltung (in dem Fall eine Katze) verboten hat. Wir sind der Auffassung das hier eine individuelle Betrachtung stattfinden müsse und der Grund von Angst vor “Nachahmern” auch nicht gelten dürfe.

    Da unser Verhältnis zu dem Vermieter bis jetzt sehr positiv war, wollten wir ihm erstmal auch keine Paragraphen vor den Kopf knallen. Es liegt nicht in unserem Interesse unser Verhältnis mit ihm zu ruinieren. Da es allerdings seit langer Zeit schon unser Traum ist einen kleinen Hund zu adoptieren wissen wir nicht so recht wie wir weiter vorgehen sollen. Laut Gesetz wären wir unserer Auffassung nach im Recht, wollen aber eigentlich vermeiden diesen Weg zu gehen.

    Meine Frage an euch:

    Wie würdet ihr handelt?


    Vielen Danke schonmal!

  • Ich kann die sagen, das wir auf ähnliche Forderung auch immer ablehnend reagieren. Nicht weil mal keine Tiere mag, sondern weil einem die Genehmigung grundsätzlich vor Gericht negativ ausgelegt wird... Also nach dem Motto: "Sie haben doch Hundehaltung erlaubt, da sind dann Zerkratzte Türen und Parkett eben normale Abnutzung"... Eine einfache Lösung gibt es da leider so nicht. Ich persönlich schließe da mit den meisten Mietern sozusagen stillschweigend ein Stillhalteabkommen... ;)

  • Money rules the world....

    Hier könnte man dem Vermieter anbieten, die Kaution freiwillig zu erhöhen, um damit mögliche Schäden an der Mietsache abzudecken, alternativ bietet man ihm an, vielleicht 15-20 EUR mehr Miete dafür zu zahlen.

    Ansonsten würde ich dem Vermieter einfach nochmal erzählen, dass es sich um einen kleinen Hund handelt, der dann hoffentlich auch nicht 8-9 Stunden allein daheim ist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Habt ihr gefragt, was er mit "schlechte Erfahrungen" meint? Hund bleibt den ganzen Tag alleine und bellt durchgehend? Zerstörtes Interieur? Je nach Antwort könnte man dann eine Lösung anbieten oder erklären, wie man z.B. den Alltag mit Beruf (Home Office, Bürohund...) regelt.

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