Sachverhalt: In einen Zimmer AUSSENECKE/WAND liegt Schimmelbefall vor
Wir hatten selber einen Sachverständigen hier im Rahmen der Haftpflichtversicherung. Wir haben eine extreme Wärmebrücke vorliegen.
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter Herr XXXXXXXXXXXXXX
vielen Dank für die übersendeten Fotos. Einen ersten Eindruck konnten wir ja schon bei unserem Gespräch am 22.02.2025 gewinnen.
Zunächst ist Folgendes festzustellen:
Dieses hintere Kinderzimmer dient als Schlaf- und Aufenthaltsraum für Ihren Vater und ist möbliert mit Bett, Schreibtisch und Fernseher sowie einem Kleiderschrank. Der Kleiderschrank steht an der Außenwand ohne Abstand. Das Bett steht unter dem Fenster vor der Heizung.
Sie bewohnen diese Wohnung mit Ihren Eltern seit 37 Jahren. Schimmelbefall haben Sie erstmals im Jahr 2022 für das Schlafzimmer geltend gemacht. Da Sie als Ursache ein unzulängliches Lüftungs- und Heizverhalten nicht akzeptieren wollten, wurde dieXXXXXXXXXXX mit der Prüfung beauftragt. Diese stellte fest, dass die Wände trocken waren. Somit war das Lüftungs- und Heizverhalten für den Schimmelbefall ursächlich.
Das hintere Kinderzimmer ist wesentlich kleiner als das Schlafzimmer und wird nachts und tagsüber dauerhaft von Ihrem Vater genutzt. Dies zeigte u.a. der laufende Fernseher bei unserem Gesprächstermin.
Zur Vermeidung eines weiteren Schimmelbefalls bitte ich Sie daher, folgende Maßnahmen zu ergreifen:
- Der Schimmel ist zu beseitigen, um weitere Schäden an der Wohnung abzuwenden.
- Das Bett muss umgestellt werden. Der Heizkörper ist freizuhalten, um eine optimale Luftzirkulation beim Heizen zu gewährleisten.
- Der Schrank, der an der Außenwand steht, muss einen Abstand von mindestens 10 cm zur Außenwand wahren. Auch dies dient der Luftzirkulation.
- Das Zimmer ist ausreichend zu beheizen.
- Das Zimmer ist ausreichend zu belüften, indem das Fenster für mehrere Minuten vollständig geöffnet wird. Eine Kippstellung ist nicht ausreichend! Aufgrund der geringen Größe des Zimmers und der Art der Nutzung durch Ihren Vater reicht ein Stoßlüften am Morgen und am Abend nicht aus. Vielmehr ist das Lüftungsverhalten an den durch die Art und Weise der Zimmernutzung verstärkten Feuchtigkeitseintrag entsprechend anzupassen.
Sollten alle diese Maßnahmen keine Besserung zeigen, werde wir gerne ein Fachunternehmen mit der Prüfung der Wände beauftragen. Sollte das dann beauftragte Fachunternehmen jedoch erneut feststellen, dass die Wände trocken sind, werden Sie die entstandenen Kosten tragen müssen.
Also kann der VM hier eine Möbelstellung vorschreiben ? Aus Meiner Sicht ist das überzogen. Das kann es nicht sein. Sowas muss doch vertraglich vereinbart sein.