Vermieter schreibt Möbelstellung nach Schimmelschaden vor

  • Sachverhalt: In einen Zimmer AUSSENECKE/WAND liegt Schimmelbefall vor

    Wir hatten selber einen Sachverständigen hier im Rahmen der Haftpflichtversicherung. Wir haben eine extreme Wärmebrücke vorliegen.



    Also kann der VM hier eine Möbelstellung vorschreiben ? Aus Meiner Sicht ist das überzogen. Das kann es nicht sein. Sowas muss doch vertraglich vereinbart sein.

  • Also kann der VM hier eine Möbelstellung vorschreiben ? Aus Meiner Sicht ist das überzogen. Das kann es nicht sein

    Wenn du anders gewährleisten kannst, dass es nicht zu weiterem Schimmel kommt, dann kann er das nicht vorschreiben.

    Ein Bett unmittelbar vor der Heizung und ein Schrank an der Außenwand wird allerdings immer wieder zu diesen Problemen führen. V.a. wenn es stimmt wie der Vermieter schreibt, dass ein kleines Zimmer sehr intensiv genutzt wird und vielleicht wirklich nur morgens und abends gelüftet wird (hoffentlich ohne Kipp).

    Wir haben konsequent keine Möbel an den Außenwänden, das führt bei ungedämmten Ecken, die konstruktiv bedingt immer ein ungünstiges Verhältnis von warmer Innenluft und kalter Außenwand haben, sehr häufig zu Schimmelproblemen.

  • Es geht laut dem Brief nicht darum, dass der Vermieter Schadenersatz fordert, sondern er verlangt eine Veränderung des Verhaltens, um künftig der Entstehung von Schäden vorzubeugen. Und das steht ihm durchaus zu, da man als Mieter eine Obhutspflicht für die Wohnung hat, um Beschädigungen zu vermeiden, zumindest sobald einem problematische Bereiche bekannt werden.

  • Nein. Gemäß §249 Abs. 1 BGB ist man als Mieter zunächst verpflichtet, einen entstandenen Schaden zu beseitigen, außer der Vermieter macht gemäß §249 Abs. 2 BGB von seinem Wahlrecht Gebrauch, den Schaden selbst zu beseitigen.

  • Ohje Ohjer Vermieteforum hier ?

    Der Mieter ist nicht verpflichtet bauliche Unzulänglichkeiten mit seinem Heiz- und Lüftungsverhalten auszugleichen, ..

    Der Vermieter kann auch ohne Gutachter Schadenersatz fordern. Den braucht er dazu nicht, wenn er das alleine feststellen und formulieren kann.

    Es gibt;

    - öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter
    - zertifizierte Sachverständige nach DIN 45013 und/oder nach DIN 17024
    - Architekten
    - vom Richter für diesen Fall ernannte Sachverständige
    - Verbandssachverständige
    - freie Sachverständige

    Und egal wen von denen der Vermieter beauftragt, ist und bleibt dieses Gutachten dann ein Parteigutachten, weiiiiiiiiiiil, nur von einer Partei beauftragt. Und dieses Gutachten kann der Mieter jederzeit ablehnen. Das muss der Mieter gar nicht akzeptieren

    Allerdings dann kann es bei Gericht weiter gehen, wenn der Vermieter dies dort dann los tritt, und dann bestellt der Richter einen Sachverständigen, und dieses Gutachten kann dann von keiner Partei mehr abgelehnt werden, sodann dies richtig und korrekt erstellt worden ist.

    Ein Mieter muss auch nicht in Zukunft irgendwelche Maßnahmen ergreifen als die, die normalerweise üblich sind. Dazu ist der Mieter nicht verpflichtet.

    Nur das was üblich ist. Also ganz normal heizen und lüften, fertig.

    Und doch, dass Möbel nicht direkt an Außenwände gehören und gelüftet werden muss, darf verlangt werden (unabhängig davon ob es schon Schimmel gibt oder nicht). Den Schimmel muss trotzdem der Vermieter entfernen und die baulichen Maßnahmen selbstverständlich auch.

    Der Vermieter muss

    und zwar dem Mieter eine Bude zur Verfügung stellen, in derer es -unter der Betreibung des normalen Heiz- und Lüfterverhaltens des Mieters- nicht zu Schimmel kommt

    Hier nochmal:

    Schimmelpilzbildung: Wandabstand für Möbel zwingend notwendig?

    Der Vermieter ist verpflichtet, auftretende Mängel in der Mietwohnung zu beseitigen. Dies ergibt sich aus der allgemeinen Instandhaltungspflicht nach § 535 BGB.

  • Dann kennen Sie sich ja selber sehr gut aus und benötigen unseren Rat und Zeitaufwand hier nicht. Insofern alles Gute für das Weitere!

    Nur eines noch. Wärmebrücken, sofern sie durch den baulichen Standard entsprechend des Baujahres entstanden sind, gelten gemäß höchstrichtericher Rechtsprechung nicht als Mangel der Mietsache. Siehe dazu das BGH Urteil vom 05.12.2018 - VIII ZR 271/17. Demnach bestehen auch keine Ansprüche für die Mangelbeseitigung oder Minderung. Sie sollten daher besser die Beratung bei einem Anwalt in Anspruch nehmen, um keine falschen Schritte zu gehen.

  • Dann aber, muss der Vermieter das erwünschte Mieter Heiz- und Lüftungsverhalten sowie das Möbel mit Abstand zur Wand aufstellen, schriftlich fixieren und mit dem Mieter vereinbaren

    Tut er das nicht, gilt nichts besonderes sondern das normale

  • Tut er das nicht, gilt nichts besonderes sondern das normale

    Es greift doch nur die normale Obhutspflicht. Das Mieterverhalten ist aber durchaus an den Zustand der Immobilie und auch ggf. an die Nutzung anzupassen. Der Dämmzustand, der sich aus dem Baujahr ergibt, war ja von Anfang an bekannt. Gut, vor 37 Jahren gab es noch keine Energieausweise, aber ob das Gebäude damals ein Neubau oder schon älterer Bestand war, konnte man erfragen.

    Wenn du der Meinung bist, dass von deiner Seite aus alles richtig läuft, dann lass es doch laufen. Wenn du darauf bestehst, dass der Vermieter den aktuellen Schaden beseitigt, wird er das bestimmt in Auftrag geben und ggf. versuchen, das Geld dafür von dir wieder zu holen, genau das schreibt ja im Grunde auch in seinem Schreiben. Möglicherweise folgt dann gleich diese Reaktion:

    Allerdings dann kann es bei Gericht weiter gehen, wenn der Vermieter dies dort dann los tritt, und dann bestellt der Richter einen Sachverständigen, und dieses Gutachten kann dann von keiner Partei mehr abgelehnt werden, sodann dies richtig und korrekt erstellt worden ist.

    In dem Moment kann es halt doch für ihn empfindlich teurer werden, wenn der Mieter hier nicht Recht bekommt. Dann wäre die Beseitigung erheblich billiger gewesen und sein Nutzerverhalten muss er trotzdem anpassen, nachdem ihm der Richter das noch mal (gegen ordentlich Geld) erklärt hat.

    PS: unsere ehemaligen Mieter hatten das gleiche Problem. Sie haben sogar selbst das Gutachten beauftragt, dass die baujahrstypischen Wärmebrücken und nicht daran angepasstes Nutzerverhalten als Ursache des Schimmels bestätigt hat. Hätten sie auch billiger haben können ;).

  • Der Bauunternehmer schrieb dass eine Wärmebrücke vorhanden ist, die mit Kalzium Silikatplatten abgestellt und beseitigt werden könne.

    Ein schriftliches Attest der örtlich festgestellten Schadensursachenbefundungsergebnisse.

    Der Mieter hat also nicht falsch gemacht.

    Klar kann man Möbel anders und besser aufstellen, um dem entgegen zu wirken, dass geht fast ausnahmslos und fast immer. Doch dazu ist der Mieter nicht verpflichtet, sodann es keinerlei dahingehende Vereinbarung mit dem Vermieter gibt, dass das so wäre, dass beispielsweise keine Möbel unmittelbar vor Wänden, oder nur mit ausreichendem Abstand zu den Wänden aufgestellt werden dürfen.

    Und sicher wird die Wand -aufgrund der sehr wahrscheinlich vermeintlich nicht vorhandenen Sockelabdichtung- eine höhere Feuchte haben, als mit einer funktionierenden Sockelabdichtung. Das muss man dann halt nur belegen und das kostet. Wir glauben nicht, dass ausreichende Messreihen dazu innerhalb dem Bauteil ausgeführt worden sind. Dazu hätte die Wand zerstörend untersucht werden müssen. Nur Messungen innerhalb dem Raum auszuführen, reicht dazu nicht aus, den Nachweis führen zu können, dass die Wand mit der vermeintlich fehlenden Sockelabdichtung, keinen Einfluss auf die Feuchteverhältnisse im Raum und auch in dem Bauteil Wand hat. Aber gut, da kann Ihnen nur wer helfen, der sich damit auskennt. Eigentlich kein Problem. Einfach wen beauftragen der sich damit auskennt und den dann auch bezahlen. Dann klappt das auch.

    Nebenbei bemerkt, ist das kein Gutachten was von der örtlichen Bautenschutz Firma vorgelegt wird sondern nur eine ganz normale schriftliche Mitteilung, des Herrn

    Der Mieter muss aber eigentlich gar nicht so viel machen, außer, dem Vermieter die Umstände mitteilen, und wenn er mit seinen Wohnungs- und dadurch dann auch in den Lebensgewohnheiten eingeschränkt ist, die Miete halt entsprechend in der entsprechend zutreffenden Höhe -die Höhe der Minderung ist dann ebenfalls vorher zu ermitteln, was auch nur von wem ausgeführt werden kann, der sich damit auskennt, den Sie dazu halt beauftragen und auch dafür bezahlen müssen- kürzen. Dann kommt ganz von alleine alles ins Rollen.

    Klar, man darf als Mieter dabei natürlich nichts falsch machen, da man ansonsten auf den ganzen Kosten sitzen bleibt.

    Wenn Sie das alles alleine nicht schaffen, sich der Sache selbst und eigenverantwortlich annehmen zu können, befragen


    Schweinchenfan

    Vor 37 Jahren gab es die Wärmeschutzberechnung

    Du bist Bäcker, und

    Weißt was in den Brötchenteig kommt

    Oder Metzger, der weiß was in die Wurst kommt

    Dir ist doch nicht die Wand und deren Aufbau und was sich daraus ergibt bekannt

  • Du bist Bäcker, und

    Weißt was in den Brötchenteig kommt

    Oder Metzger, der weiß was in die Wurst kommt

    So ein bisschen Allgemeinbildung hat aber noch niemanden geschadet. Den Wandaufbau muss man auch nicht kennen. Man weiß allgemein, dass die Wärmeschutzverordnungen ab 1978 für immer bessere Dammstandards gesorgt haben und bis dahin kaum Dämmung vorhanden war. Heute (und der Schimmel ist ja erst in den letzten Jahren gekommen) weiß man, dass kalte Wände schimmeln bei zu hoher Luftfeuchtigkeit, dagegen hilft ausreichend Heizen und Lüften oder dämmen. Natürlich können Kalziumsilikatplatten helfen oder auch eine vollständige Außendämmung, dann sind die Wände wärmer. Zum Heizen und Lüften ist der Mieter verpflichtet, der Vermieter zum Dämmen nicht.

    Ob eine Sockelabdichtung vorhanden ist, kannst du vermutlich nicht einschätzen. Zementputz sieht genauso aus wie jeder andere Putz. Oder ob darunter beim Bau dichtschlämme aufgetragen wurde, sieht man auch nicht. Wie kommst du darauf, dass hier ein Mangel (entsprechend dem Baujahr!) vorliegt?

  • Der Bauunternehmer schrieb dass eine Wärmebrücke vorhanden ist, die mit Kalzium Silikatplatten abgestellt und beseitigt werden könne.

    Oder durch ausreichendes Heizen und Lüften oder umstellen der Möbel usw.....

    Der Mieter hat also nicht falsch gemacht.

    Es geht auch nicht um falsch oder richtig...

    Klar kann man Möbel anders und besser aufstellen, um dem entgegen zu wirken, dass geht fast ausnahmslos und fast immer. Doch dazu ist der Mieter nicht verpflichtet

    Niemand kann den Mieter verpflichten in der Wohnung keinen Schimmel zu ziehen.... so weit so richtig, gewöhnlich liegt das allerdings im Eigeninteresse des Mieters....

    sodann es keinerlei dahingehende Vereinbarung mit dem Vermieter gibt, dass das so wäre, dass beispielsweise keine Möbel unmittelbar vor Wänden, oder nur mit ausreichendem Abstand zu den Wänden aufgestellt werden dürfen.

    Ich würde ernsthaft anzweifeln das ein genauer Möbelstandort selbst wenn das in Verträgen stehen würde, überhaupt bindend wäre...

    Und sicher wird die Wand -aufgrund der sehr wahrscheinlich vermeintlich nicht vorhandenen Sockelabdichtung- eine höhere Feuchte haben, als mit einer funktionierenden Sockelabdichtung.

    Ich persönlich kenne dutzende solcher Fälle... Meistens ist die Ursache das Bauartbedingte Baujahr in Kombination mit sparsamem Heiz- und Lüftungsverhalten. Die Bilder und deine Beschreibung deuten für mich erst mal darauf hin. In jedem Fall sollte man zuerst mal das Wohnverhalten anpassen, bevor man anfängt das Haus auseinanderzureißen...

    Der Mieter muss aber eigentlich gar nicht so viel machen

    Ein Miete muß grundsätzlich ohnehin überhaupt nichts machen. Ein Vermieter auch nicht. Ob und wer haftet und in wie weit entscheiden dann im Zweifel Gerichte. Da geht es dann gewöhnlich allerdings um Geld und nicht um Schimmel... Ich kenne jedenfalls keine Gerichturteil das nachhaltig zu vermindertem Schimmelwachstum geführt hat...?

  • Ich ahnte es... Die Bilder und die Argumentation kamen mir doch verdächtig bekannt vor.. ;)

    [...]

    Schöne Grüße, aber verwende doch wenigstens mal andere Bilder...


    [Unangemessene Ausdrucksweise entfernt. Wir bleiben hier sachlich!]

  • Also kann der VM hier eine Möbelstellung vorschreiben ? Aus Meiner Sicht ist das überzogen. Das kann es nicht sein. Sowas muss doch vertraglich vereinbart sein.

    Das kann man als Meinungsfreiheit so akzeptieren.

    Das Schöne an Meinungsfreiheit ist, dass man auch eine Meinung vertreten darf, die keiner sachlichen Prüfung Stand hält.


    Zielführender wäre den Sachverhalt nicht zu verdrehen.

    Der Vermieter hat keine konkrete Aufstellung der Möbel vorgeschrieben, nur um Einhaltung allgemein üblicher Empfehlungen zur Aufstellung der Möbel gebeten und Empfehlungen zur Optimierung des Heiz- und Lüftungsverhaltens gegeben.

    Diese Richtlinien entsprechen dem aktuellen Wissensstand, werden von Mietervereinen und Verbraucherschutzorganisationen gleichermaßen empfohlen.

    An Empfehlungen muss man sich nicht halten. Ggf. muss man nur mit den Folgen leben, wenn man sachlich fundierte Empfehlungen missachtet.


    Das schließt nicht aus, dass im konkreten Fall alle üblichen Empfehlungen falsch sind, eine Anwendung dieser Maßnahmen kontraproduktiv ist, wenn es um die Vermeidung von Schimmel geht, trotz gegenteiligem Gutachten. Schließlich kann auch eine Vielzahl von Fachleute irren, nur sehr viel seltener als Einzelmeinungen von Laien.

  • Der Haftpflichtversicherer des Mieters hat den Schaden heute gegenüber den Vermieter erneut abgelehnt/zurückgewiesen

    Im übrigen gibt es kein "echtes Gutachten", sondern Stand nur eine schriftliche Meinung eines Baugenschutzunternehmung sowie die Faircheck Gmbh im Auftrag gdes Haftpflichtversichers der vor Ort war.

  • Der Haftpflichtversicherer des Mieters hat den Schaden heute gegenüber den Vermieter erneut abgelehnt/zurückgewiesen

    Spannend.

    In anderen Foren, in denen dieses Schimmelproblem mit den gleichen Bildern geschildert wurde, steht wortwörtlich der gleiche Satz, nur mit anderem Ablehnungsdatum.

    Demnach hat die Mieterversicherung mind. 3x in den letzten 4 Wochen die Schadensregulierung abgelehnt, wobei "Heute" immer auf ein anderes Datum fiel.


    Ich denke mieternrw braucht wirklich Hilfe. Nur nicht die Art Hilfe, die Foren rund um Immos und (Miet-)Recht bieten können.

    Wäre schön, wenn die erhaltenen Tipps nicht alle in den Wind geschlagen würden, bevor es in irgendeiner Richtung zum Supergau kommt.

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