Neue Wohnung - Psychisch gestörte Nachbarin - Meine Rechte?

  • Guten Tag.

    Danke für die Aufnahme im Forum. Ich habe, so wie ihr es wohl kennt bisher noch keinen Beitrag verfasst. Hoffe aber, dass ich hier Hilfe bekomme mit einer sehr prikären Situation.


    Es geht darum, dass ich vor kurzem umgezogen bin. Über mir wohnt eine psychisch kranke Frau. Von euch würde ich gerne eine Rechtsgrundlage erfragen. Ob der Vertrag mit Mindestlaufzeit bis September '26 mit all dem was ich gleich erzähle gültig ist.


    Und ob mich eine unpräzise und bewusst teils verschwiegene Erwähnung der Frau in meinem Mietvertrag dazu führt, dass ich keine Mietminderung aufgrund von Ruhestörung beantragen kann. Ich erwähne es hier: Diese Frau ist Eigentümerin der Wohnung.

    Ich bin vor kurzem umgezogen in ein Mehrparteien Haus mit insgesamt 8 Parteien.
    Über mir wohnt eine psychisch kranke Frau, die extrem auffällt. Einerseits dadurch, dass sie Klavier spielt. Teilweise 8 Stunden am Stück. Das macht mir aber garnicht so viel. Sie spielt wirklich gut und ich denke mir: Leben und leben lassen. Nerft manchmal etwas aber ist okay.
    Dann schreit sie manchmal unglaublich laut herum. Stellt sich dafür auch in das öffentliche Treppenhaus.

    Wie gesagt.. Sie ist psychisch krank. Also spricht sie da jede Menge wirres Zeug. Sie spricht aber nicht nur über sich oder was ihr so in ihrem Kopf vor geht. Sie spricht auch präzise über Personen, die hier im Haus wohnen. Oder spricht über die Bewohner im allgemeinen. Das ist dann schon beleidiegendes Zeug. So hat sie auch mich direkt angesprochen.
    Das kann ich natürlich hören, da sie genau vor meiner Tür steht dabei.

    Mir wurde im Vorfeld gesagt, dass sie sehr auffällig ist. Sie wurde auch im Vertrag erwähnt (Den genauen Wortlaut schreibe ich gleich). Allerdings nicht annähernd wie sie wirklich drauf ist. Im Vertrag steht:


    "Dem Mieter wurde ausdrücklich mitgeteilt, das im Haus eine schwierige Mitbewohnerin wohnt. Diese spielt in der Nacht Klavier, klingelt manchmal Nachts bei den Mietern und ist manchmal Nachts im Treppenhaus laut."


    Dass Sie aber Menschen beschimpft wurde nicht erwähnt. Auch nicht, dass regelmäßig die Polizei in diesem Haus ist, da sie wieder austickt. Die Polizei kennt sie schon so weit, dass sie, wenn sie diese Adresse hören bereits wissen um was es sich handelt. Ernsthaft: Die wissen zu 100% bescheid was hier los ist und wie sie heißt. Die Polizei rät dazu so oft wie möglich die 110 anzurufen.

    Jetzt kommt es nähmlich auch zum wilden Part der ganzen Geschichte. Alles bisherige finde ich noch verkraftbar. Ich habe mich aber im Haus umgehört und erfahre immer mehr details.
    ich wohne ja erst seit ca. 2 Wochen hier.


    Meine Nachbarin unter mir führt Lärmprotokoll, so wie auch viele anderen im Haus.
    Die Lautstärke sei manchmal derart Laut, dass niemand im Haus schlafen kann.
    Die Psychisch kranke Frau hat scheinbar Hass auf einige Menschen, die hier wohnen.
    So hat sie eine Tür mehrmals geschlagen und getreten. Spuren davon sind von außen noch zu sehen.


    Aus einem Grund den ich nicht kenne hat dieser Bewohner auch sein Wohnungsschloss wechseln lassen. Einen anderen Bewohner terrorisiert sie, indem sie ihm zB Kot in die Waschmaschine geschmissen hat. Dieser würde sie scheinbar ausspannen oder so. Er kann nicht mal alleine aus der Wohnung raus, da er schwer krank ist und alle paar Wochen liegt er im Krankenhaus. Da passierte nichts deren gleichen. Die Frau hat eine Etagennachbarin.


    Diese beschimpft sie durch die Wand, schlägt dagegen, spricht Dinge aus wie: "zieh aus! Ich bring dich um!" Oder stellt sich direkt vor ihre Wohnungstür und sagt ähnliches.
    Die beiden haben einen Balkon, der durch eine dicke Wand getrennt ist. Auf diesem steht sie auch manchmal, versucht über diese Wand hinweg in die andere Wohnung reinzusehen während sie rum schreit und schimpft.


    Diese Szenen wurden als Audiodatei aufgenommen und unter anderem der Wohnungsverwaltung zugesendet. Das heißt die wissen ganze genau was hier los ist.
    Der Wortlaut so wie er im Vertrag genutzt wurde stimmt also so garnicht. Diese Frau droht Menschen, regelmäßig ziehen Leute hier aus, weil sie von ihr terrorisiert werden, alle Leute, die hier wohnen leben hier mit einer Mietminderung, und sie droht den Bewohnern. Außerdem ist regelmäßig die Polizei da. Und auch sicher das wird die Wohnungsvermittlung wissen.

    So! das ist die Situation rund um diese Frau. Mein Anliegen ist präzise:


    Ich habe laut Vertrag eine Mindestmietdauer. Diese geht bis zum September '26
    Hat diese mit meiner Situation bestand? Insbesondere dessen, dass die Wohnungsvermittlung genau über die Situation bescheid wusste zum Zeitpunkt als ich den Vertrag unterschrieb.
    Außerdem: Hat die Erwähnung der Frau im Vertrag in irgendeiner Form eine rechtsgültigkeit, sodass ich zB keine Mietminderung durchsetzen könnte?

    Alles was ich hier beschrieben habe kann ich von den Bewohnern des Hauses schriftlich bestätigen lassen. Die machen das gerne! Auch kann ich mir bestätigen lassen, dass die Hausverwaltung, scheinbar, durch erwähnte Audioaufnahmen über die schwere
    des Sachverhaltes bescheid wusste in dem Moment in dem ich einen Vertrag mit Mindestlaufzeit unterschrieben habe.

    Warum Diese Frau überhaupt frei rum laufen kann weiß ich nicht. Das ist aber ein anderes Thema, dem ich tatsächlich auch gerne nachgehen würde. Ich hoffe ich habe alles verständlich erklärt und freue mich auf Antworten. Ich stecke tatsächlich recht viel Hoffnung hier rein. Solltet ihr Fragen haben immer gerne raus damit. Ich versuche alles bestens zu beantworten.

    Liebe Grüße

  • Ich habe laut Vertrag eine Mindestmietdauer. Diese geht bis zum September '26

    Hier kannst Du nur schauen, ob die Klausel wirksam vereinbart wurde. So eine Mindestmietdauer muss für Mieter und Vermieter gleichermaßen gelten. Ist vertraglich also nur ein Kündigungsausschluss für Dich vereinbart, dann wäre das unwirksam, so dass Du fristgerecht kündigen kannst.

    Außerdem: Hat die Erwähnung der Frau im Vertrag in irgendeiner Form eine rechtsgültigkeit, sodass ich zB keine Mietminderung durchsetzen könnte?

    Mangel bleibt Mangel, auch wenn vertraglich vor der Mieterin gewarnt wurde.

    Ich würde den Sachverhalt einem Fachanwalt vorlegen. Hier könnte dann geprüft werden, ob eine Kündigung wegen Unzumutbarkeit möglich ist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • "Dem Mieter wurde ausdrücklich mitgeteilt, das im Haus eine schwierige Mitbewohnerin wohnt. Diese spielt in der Nacht Klavier, klingelt manchmal Nachts bei den Mietern und ist manchmal Nachts im Treppenhaus laut."

    Dem Mieter bekannte Mängel bei Vertragsunterzeichnung, schließen Mietminderungen wegen genau dieser Mängel aus.

    Das versucht man mit diesem Hinweis im Mietvertrag zu erreichen.

    Damit ein Minderungsrecht wirksam ausgeschlossen werden kann, muss dem Mieter aber der Umfang der Beeinträchtigung durch diese Mängel bekannt sein. Das wäre z.B. der Fall bei einer abgebrochenen Ecke einer Fensterbank auf die hingewiesen wurde. Bricht an dieser Fensterbank ein weiteres Stück ab, wäre das ein neuer Mangel, der nicht wegen Vorwissen von Mietminderungen ausgeschlossen wäre.


    Ob der Hinweis im Mietvertrag reicht, muss im Zweifelsfall ein Richter entscheiden. Etwas Eigenverantwortung sich vor Vertragsunterzeichnung zu informieren, kann von Mietern erwartet werden, hier z.B. Nachbarn fragen, um eine Situation besser einschätzen zu können, in Grenzen, weit ab von Aushorchen.


    Ich habe laut Vertrag eine Mindestmietdauer. Diese geht bis zum September '26

    Prüfen, ob diese Vereinbarung wirksam ist.

    Falls ja, einvernehmlich kann ein Mietvertrag jederzeit beendet werden, mit frei verhandelbaren Konditionen. Das kann eine schnellere und günstigere Alternative zu einer Kündigung oder Klage sein.


    Lass den Mietvertrag bitte von einem Fachanwalt für Mietrecht prüfen und, wenn möglich, außergerichtlich das Mietverhältnis beenden. Mit einer Mietminderung wird zwar dein Gelbeutel geschont, nicht deine Nerven und deine Gesundheit. Das ist eine Abwägung was dir sinnvoller erscheint, deine Rechte nutzen und deren Einhaltung fordern, oder deinen Frieden ggf. mit einem Verzicht deine Rechte durchzusetzen zu haben.


    Warum Diese Frau überhaupt frei rum laufen kann weiß ich nicht.

    Ganz einfache Antwort: Du hast nur nerviges Verhalten geschildert. Nichts was auf eine Selbstgefährdung oder Gefährdung Dritter ernsthaft hinweist. Damit sind den möglichen Anlaufstellen die Hände gebunden, solange diese Frau nicht selbst Hilfe in Anspruch nimmt. Dir Hürden für Hilfemaßnahmen gegen den Willen der Hilfsbedürftigen, ist sehr hoch.

  • Dem Mieter bekannte Mängel bei Vertragsunterzeichnung, schließen Mietminderungen wegen genau dieser Mängel aus.

    Da gehe ich hier nicht mit. Grundsätzlich kann so ein Minderungsrecht ausgeschlossen sein, wenn ein baulicher Mangel vorliegt, der vorab kommuniziert worden ist.

    Hier geht es aber nicht um einen baulichen Mangel, sondern um wiederkehrende Verstöße gegen die Hausordnung und die Ruhezeiten. Da könnte ich es mir als Vermieter ziemlich einfach machen und pauschal in den Mietvertrag schreiben, dass es schwierige und lärmende Nachbarn im Haus gibt. Problem gelöst....

    Als Vermieter kann ich ziemlich viel in den Vertrag schreiben, aber es stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit. Ich kann auch schreiben, dass es Abends ab 21 Uhr kein Warmwasser mehr gibt, dennoch können sicher hieraus Minderungsrechte o.ä. ergeben.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hier geht es aber nicht um einen baulichen Mangel, sondern um wiederkehrende Verstöße gegen die Hausordnung und die Ruhezeiten.

    Vom Grundsatz kann jeder bekannte Mangel wegen Vorkenntnis von Minderungsrechten ausgeschlossen werden.

    Ich denke, das Problem liegt mehr im Bereich wie gut ein Mangel/Problem im Vorfeld beschrieben werden kann, so dass das Ausmaß der möglichen Beeinträchtigung wirklich klar ist. Im Einzelfall mit weiteren Kriterien.

    Mir ist ein Fall mit Borderliner mit ähnlichen Auffälligkeiten in einem MFH bekannt. In diesem Fall wurden Mietminderungsrechte wegen Vorkenntnis verneint. Allerdings hat der VM nachweislich wirklich viel getan, um über dieses spezielle Problem vor Vertragsunterzeichnung aufzuklären und die daraus resultierenden möglichen Beeinträchtigungen nicht runtergespielt.

    Eine Einzelfallentscheidung, unter Würdigung der Gesamtumstände. Wie immer, wenn es um Ruhestörung oder Störung des Hausfriedens geht und die Frage nach der Zumutbarkeit aufkommt.


    Als Vermieter kann ich ziemlich viel in den Vertrag schreiben, aber es stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit. Ich kann auch schreiben, dass es Abends ab 21 Uhr kein Warmwasser mehr gibt,

    Naja das ist eher Willkür, wann Heizung oder WW an- oder abgestellt wird, i.d.R. kein technisches Problem. Dazu gibt es viel zum Lesen.

  • Ich habe laut Vertrag eine Mindestmietdauer. Diese geht bis zum September '26
    Hat diese mit meiner Situation bestand?

    Vermutlich eher ja. Ich erkenne keinen Grund, warum der Kündigungsverzicht nicht gelten sollte trotz der Situation, sofern die Klausel im Vertrg wirksam formuliert ist versteht sich. Es wäre daher meiner Meinung nach das Beste, mit dem Vermieter offen zu reden und ihm zu erklären, warum die Situation so belastend ist, um so dann eine gemeinsame Vertragsaufhebung zu erreichen. Sollte das nicht klappen, könnte man andere Dinge überlegen, aber dies wäre die einfachste Lösung.

  • Okay danke erstmal für die Antworten.

    Ich werde versuchen außerhalb der Juristischen Ebene eine Lösung zu finden.
    Die sieht so aus, dass nebenan, eine Wohnung der selben Hausverwaltung frei wird. Und ich hier bereits einen Nachmieter hätte.
    Da setze ich an.

    Sollte das nicht klappen und die stellen sich quer haben Sie sich mit mir halt einen anspruchsvollen Mieter eingefangen.

    Warum sich mir die Frage stellt, dass der Mietvertrag so rechtens ist:

    Die schwere der Situation (Morddrohungen an Mieter anderer Wohnungen, regelmäßiger Polizei besuch, nicht nur lautes, sondern aggressives und beleidiegendes Verhalten) ist der Hausverwaltung durch Schilderungen und sogar Audioaufnahmen bekannt.

    Trotzdem steht in dem Vertrag nur drin, dass sie "schwierig und laut" ist.
    Dass sie eine Tür aufbrechen wollte, und ich bei Einzug in unmittelbarer Nähe einer mehrfahch aufgefallenen, aggressiven Bewohnerin wohne wurde mir nicht kommuniziert.

    Nun ist sie laut was in Vertrag drin steht.
    Aber ist dabei auch beleidiegend.

    Sollte die außergerichtliche Vereinbarung nicht klappen frage ich mich ob ich mit dieser Basis eine Mietminderung durchsetzen könnte.
    Denn sollte ich hier nicht ausziehen können würde ich zumindest gerne weniger bezahlen.

    Danke für eure Hilfe. Ich denke innem Knebelvertrag stecke ich nun drinnen. Musste auch einfach schnell umziehen. Daher habe ich mir gedacht, dass kriege ich schon hin. Dass die Situation so schlimm ist habe ich einfach nicht gedacht. Und wurde mir auch nicht vermittelt.

    Allerdings muss ich auch sagen, dass in einen Mietvertrag rein zu schreiben:

    "Eine Nachbarin ist nachts laut" totaler quatsch ist.
    Schließlich kann man sie nicht vom Hausrecht ausschließen.

  • Diese weitergehenden Fragen müssten Sie bitte mit einem Rechtsanwalt klären. Diese Sache lässt sich nicht allgemeingültig beantworten, sondern hängt von den genauen Umständen ab. Das bedeutet, man kann nicht einschätzen, wie ein Richter die Situation bewerten würde, wir hier im Forum daher noch weniger.

    Es ist nicht gänzlich ausgeschlossen, dass eine Mietminderung möglich ist, ebenso ist es nicht ausgeschlossen, dass der Vertrag gekündigt werden kann. Eine weitere Option ist es, den Vertrag wegen Irrtum anzufechten. Ein Anwalt vor Ort kennt die Richter am Amtsgericht und hat daher eine gute Ahnung, welcher Weg am Sinnvollsten wäre.

    Eine Mietminderung tritt kraft Gesetz ein und hängt nicht von der Zustimmung des Vermieters ab. Wenn man jedoch eh schon im Gespräch ist, um den Vermieter vom Tausch der Wohnung zu überzeugen, und dies scheitern sollte, könnte man auch einvernehmlich eine Reduzierung der Miete vereinbaren. Dies ist eine weitere Option, um eine außergerichtliche Lösung zu finden, mit der man zumindest vorübergehend zufrieden sein kann, bis irgend wann der Vertrag aufgelöst werden kann und eine ganz andere Wohnung gefunden ist.

  • Ich werde versuchen außerhalb der Juristischen Ebene eine Lösung zu finden.
    Die sieht so aus, dass nebenan, eine Wohnung der selben Hausverwaltung frei wird. Und ich hier bereits einen Nachmieter hätte.
    Da setze ich an.

    Ob eine Nachmietersuche von Mietern sinnvoll ist, ist eine Frage der Absprache mit dem Vermieter. Vom Mieter gestellte Nachmieter müssen nicht akzeptiert werden.

    Angenommen der Mietvertrag an sich und die Befristung des Mietvertrags ist wirksam, kann Untervermieter eine Option sein den Vertrag zu erfüllen und die eigenen Kosten zu reduzieren. Der Vermieter muss dafür um Erlaubnis gefragt werden, kann eine Untervermietung nur in wenigen Ausnahmefällen untersagen.


    Sollte das nicht klappen und die stellen sich quer haben Sie sich mit mir halt einen anspruchsvollen Mieter eingefangen.

    Das bringt dir nichts, außer evtl. Befriedigung persönlicher Rachegelüste. Rachegelüste sind allgemein kein guter Ratgeber.


    Denn sollte ich hier nicht ausziehen können...

    Kannst du. Ein Mietvertrag verpflichtet nicht dazu diese Mietwohnung zu bewohnen, nur zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten.


    Trotzdem steht in dem Vertrag nur drin, dass sie "schwierig und laut" ist.
    Dass sie eine Tür aufbrechen wollte, und ich bei Einzug in unmittelbarer Nähe einer mehrfach aufgefallenen, aggressiven Bewohnerin wohne wurde mir nicht kommuniziert.

    Es gibt Grenzen über was und in welchem Umfang Mietinteressenten informiert werden müssen. Über einmalige Vorfälle muss definitiv nicht informiert werden, schon gar nicht, wenn die Privatsphäre anderer Hausbewohner betroffen ist. Eine vollumfängliche Information ist nicht erforderlich.

    Ob das hier unzureichend informiert wurde oder einfach falsche Vorstellungen von Mieterseite vorliegen, kann kein Forum einschätzen. Solche Fragen beantworten i.d.R. Richter, nach den Gesamtumständen und Anhörung beider Parteien, deren Zeugen und ggf. weiteren Beweismitteln.

  • Guten Morgen newflat94

    Bestimmt bekommt diese Frau auch regelmäßige Betreuung, die z.B. vom Amtsgericht bestellt sind, da sie nur bedingt alleine leben kann.

    Hast Du schonmal mitbekommen, ob Betreuungskräfte die psychisch kranke Frau besucht haben?
    Wenn ja, würde ich mal mit der Betreuerin / dem Betreuer reden und ihm die Sache schildern.

    Ich habe auch eine Bekannte, wir waren früher in der Grundschule zusammen (da war sie auch schon komisch, aber als Kind weiß man ja nicht, was die wirklich hat/hatte)
    Wir haben nur noch sporadisch Kontakt, da es schwierig ist, mit solchen Leuten auf Dauer gut auszukommen, auch weil ihr Verhalten von Jahr zu Jahr schlimmer wird, was mir ihre Freundin und Nachbarin bestätigt.

    Von den Betreuern weiß ich, dass sie in einer ambulant-betreuten Wohnung lebt. Sie lebt also allein, in einer normalen Wohnung, in einem 4-Parteien-Haus und da wissen die Nachbarn auch alle über ihre Zustände Bescheid und auch dort schneit regelmäßig die Polizei rein.

    Versuch doch mal, mit Betreuern deiner Nachbarin zu sprechen - vielleicht hift das.


    LG Milena:)

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