angemessene Mieterhöhung aufgrund der Betriebskostenabrechnung?

  • Guten Tag, ich hab soeben meine Betriebskostenabrechnung erhalten, die ist, soweit ich das beurteilen kann, korrekt.


    Ich muss moderate 11,96 Euro nachzahlen, auch damit bin ich einverstanden, nach dem letzten Winter sogar freudig überrascht.


    Aber: "Nach dem Ergebnis und aus Anlass dieser Abrechnung erhöht sich die monatliche Miete um 21,00 Euro.


    Ist das angemessen? Umgerechnet aufs Jahr haben sich die Betriebskosten um 0,99€ erhöht. 21€ sind also 2121,2% :eek:


    ich freue micvh sehr auf hilfreiche Antworten,
    freundliche Grüße
    Uti

  • Hallo Uti,


    danke für den Mitternachtslacher!:D


    "Ich muss moderate 11,96 Euro nachzahlen,"
    Aha, also haben sich Deine lfd. BK um mtl. 1€ erhöht.


    ""Nach dem Ergebnis und aus Anlass dieser Abrechnung erhöht sich die monatliche Miete um 21,00 Euro.""
    Wie gesagt, der Mitternachtslacher - Dies könnte ja fast ein Trollposting sein...:rolleyes:
    Ernsthaft: Ich würde mir alles nochmal genau durchlesen und -rechnen - vielleicht ist da irgendwas versteckt, denn was zunächst als Scherz aussieht, könnte ja doch...
    Reagieren würde ich entweder garnicht oder meine mtl. Mietzahlungen um 1€ erhöhen.
    Was bei Deinem Posting so zwischen den Zeilen anklang, nämlch eine (Netto-)mieterhöhung, ist gegenstandslos, da hierfür die Formalien nicht erfüllt wurden.

  • Zitat

    Nach dem Ergebnis und aus Anlass dieser Abrechnung erhöht sich die monatliche Miete um 21,00 Euro


    Wie heißt es doch so schon: 'Grober Unfug'?


    Abgesehen davon, dass bei einer Nachzahlung von ca. 12,00 € eine monatliche Anpassung von 21,00 € eine rechnerische Glanzleistung darstellt, so kann aufgrund der Nachzahlung auf keinen Fall die Miete angepasst werden. Der Vermieter darf allerdings die Vorauszahlungen für die Betriebskosten anpassen. Dies dann aber nur im angemessenen Rahmen.

  • grober Unfug hab ich auch gedacht.


    Danke schon mal für die Antworten. Leider scheinen sich die Trolle eher in meiner Hausverwaltung als in diesem Forum rumzutreiben.


    ich habe diesen Brief gescannt und versuche, ihn einzustellen.


    Muss ich Widerspruch einlegen? Darf ich die Kohle einfach zurückhalten? Ich werde am Montag erstmal telefonieren, vielleicht handelt es sich doch nur um einen blöden Fehler?



  • Jo, so siehts aus, 600 kalt, Rest NK und HK.


    Vorsichtshalber hat niemand den Schwachsinn unterschrieben.
    Ich würde nichts machen, sondern abwarten, ob und was sie machen, wenn sie nächste Monate dieselbe Miete bekommen (per DA oder buchen die ab?).

  • selbstverständlich lasse ich die nicht abbuchen :cool:


    gar nicht rühren ist bei dieser Verwaltung nicht ganz so geschickt. Aber ich fürchte, es wird so oder so wieder auf einen von Verwalterseite boshaften Briefwechsel hinauslaufen.

  • Uti:


    "Aber ich fürchte, es wird so oder so wieder auf einen von Verwalterseite boshaften Briefwechsel hinauslaufen."
    Brief"wechsel" gibbet bei mir i.d.R. nur bis zum 2. Brief. In Deinem Fall wird doch soo schnell keine neue Rechtslage geschaffen, oder?
    Weshalb soll ich einen Briefwechsel beginnen, welches Ziel sollte denn erreicht werden? Ich lasse lieber (meist geschickterweise, [Eigenlobmodus Aus] die anderen zuerst kommen...:rolleyes: um einen Informationsvorsprung zu haben.
    Ähem, und boshaft sowieso nicht, sondern elegant ausbremsen...:cool:
    But: as you like it.