Modernisierung oder Instandsetzung?

  • Hallo!

    an einer Gasheizung von 1954 wurden durch den Schornsteinfeger erhöhte Abgaswerte gemessen und der Betrieb bis zur Reparatur untersagt. Zwei voneinander unabhängige Firmen konnten die Reparatur nicht durchführen und empfahlen der VM eine meue Heizung. Da angeblich der Ersatz der alten Seppelfricke-Heizung die gleichen Kosten wie der Neueinbau einer Therme kosten würde, entschied sich die VM für letztere. Die VM verlangt ab sofort eine Erhöhung der Miete von 250€ auf 300€ im Monat und meint, sie käme mir entgegen, da sie auch eine Erhöhung um 82€ (11%) verlangen könnte. Handelt es sich bei dieser Maßnahme wirklich um eine Modernisierung?
    Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.
    Peter L.

  • Handelt es sich bei dieser Maßnahme wirklich um eine Modernisierung?

    Jein, Peter; bei einer soo alten Anlage, die eigentlich schon längst hätte ausgetauscht werden müssen, eher nein.
    Ich meine, dass die Heizungsanlage lt. ENEV sowieso ausgetauscht werden musste: heizung enev gesetz , da sie vor dem 1.10.1978 eingebaut wurde.

    Siehe auch hier: [url=http://www.google.de/#sclient=psy&hl=de&source=hp&q=austausch+Heizungsanlage+auf+Mieter+umlegbar%3F&aq=&aqi=&aql=&oq=&pbx=1&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.&fp=cea986bf4ce5e276&biw=1170&bih=581]Google[/url]

    Auch hier Erneuerung einer veralteten Heizungsanlage - sind Kosten als Modernisierungkosten gesetzl umlegbar ? (Steuerrecht, Allgemeines Recht, Mietrecht) ist der Tenor: Nein; da die alte Anlage defekt war, kann von einer Modernisierung nicht die Rede sein.

    PS: Abgesehen davon, dass er die "Modernisierungs"massnahmen nicht rechtzeitig vorher schriftlich angekündigt hat.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (14. August 2011 um 00:09)

  • Vielen Dank für die Antwort, Berny. Mein Problem besteht darin, dass die Anlage nicht von einer Behörde abgesprochen, sondern nur als defekt bezeichnet wurde. Oder?

    Grüsse,
    Peter L.

  • Vielen Dank für die Antwort, Berny. Mein Problem besteht darin, dass die Anlage nicht von einer Behörde abgesprochen, sondern nur als defekt bezeichnet wurde. Oder?
    Grüsse,
    Peter L.


    Der Schorni ist (quasi) eine Behörde, und das Alter von 57 Jahren (kannst Du das irgendwie nachweisen?) spricht eigentlich für sich.

  • Laut Schornsteinfeger hatte die Anlage Bestandsschutz. Er hat ausdrücklich den Betrieb des Gerätes bis zur Reparatur, nicht aber das Gerät selbst verboten. Gibt es hier juristiscche Spitzfindigkeiten? Im übrigen wurde mir vor dem Einbau mündlich eine 11%ige Mieterhöhung (27,50€) mitgeteilt. Ich hatte keine Ahnung, dass sich die 11% auf die Gesamtkosten beziehen.
    Grüsse,
    Peter

  • Laut Schornsteinfeger hatte die Anlage Bestandsschutz. Er hat ausdrücklich den Betrieb des Gerätes bis zur Reparatur, nicht aber das Gerät selbst verboten. Gibt es hier juristiscche Spitzfindigkeiten? Im übrigen wurde mir vor dem Einbau mündlich eine 11%ige Mieterhöhung (27,50€) mitgeteilt. Ich hatte keine Ahnung, dass sich die 11% auf die Gesamtkosten beziehen.
    Grüsse,
    Peter


    Aber die Schriftform mit Begründung mindestens 3 Monate vorher fehlt wohl?

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