Hallo liebe Alle,
ich habe eine dringende Frage hier:
1. Zu meinem Zustand: Eingezogen bin ich in die Wohnung am 01.01.2011 und ausgezogen am 31.07.2011
2. Zu Streit: der Vermieter hat mich gestern informiert, dass ich die Renovierungskosten in Höhe von €1200 tragen muss, was den Anstrich der Wand/ Decke, Verbesserung von Boden sowie Anstrich von Tür betrifft
3. Zum Vertrag:
- Die Schönheitsreparaturen hat der Mieter nach Zweck, Art und Benutzung der Mieträume dann auszuführen, wenn das Aussehen der Räume mehr als nur unerheblich durch den Gebrauch beeinträchtigt ist. Dies ist im Allgemeinen nach folgenden Zeitabständen der Fall: Küche, Bad, WC...... alle 3 Jahre
- Endet das Mietverhältnis vor Ablauf der Regel-Renovierungsfristen, so ist der Mieter verpflichtet, die anteiligen Kosten für die bis dahin im Allgemeinen angefallenen und erforderlichen Schönheitsreparaturen zu zahlen
Daher hätte ich gerne fragen, ob ich hier eigentlich nur die anteilige Kosten für die Renovierungsarbeit tragen muss, was ca.10%-20% von der Rechnung €1200 entspricht.
Vielen Dank für eure Hilfe!