Staffelmiete in WG, Mieterwechsel

  • Hallo,

    wir bewohnen eine 3-Personen WG in einem Staffelmietverhätnis. Alle Bewohner sind im Mietvertrag als Wohngemeinschaft eingetragen. Die Sanierung des Hauses ist in vollem Gange (Fenster, Dämmung, Heizung). Nun zieht ein Mitbewohner aus, ein anderer ein. Die Vermieterin kündigte einen neuen Mietvertrag mit höherer Grundmiete an. Ist dies zulässig bzw. können wir uns gegen den neuen Vertrag wehren?

    Allgemein darf die Miete in einem Staffelmietverhältnis ja nicht erhöht werden. Der Wechsel eines Mitbewohners kann als Vertragsübernahme gesehen werden. Hat die Vermieterin ein Recht auf einen neuen Vertrag?

    Grüße,
    Killburn

  • Wenn Sie alle 3 den Mietvertrag unterschrieben haben, kann dieser auch nur durch alle Unterzeichneten gekündigt werden. Dazu sollten Sie sich noch äußern


    Aus: "Mietrechtslexikon"
    Während der Laufzeit der Staffelmiete ist eine sonstige Mieterhöhung wegen Modernisierung oder Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete ( §§ 558 bis 559 b BGB) ausgeschlossen.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (18. August 2011 um 15:26)

  • Hallo Killburn,
    innerhalb einer WG ist es in der Regel erlaubt, einen Ausstausch von Mietern innerhalb der Gesamtpersonenzahl durchzufuehren. Das hat zur Folge das der Mieter aus der WG entlassen wird ( schriftliche Kuendigung von den ausziehenden Mieter mit Bestaetigung ) und ein neuer Mieter uebernimmt die bestehenden Bedingungen der WG ( mit Vertrag ).
    Das bedeutet nicht automatisch das alle anderen WG Bewohner auch einen neuen Vertrag bekommen. Denn dazu muessen Sie ersteinmal "gekuendigt" werden oder zumindestens eine Vereinbarung zwischen den Parteien bestehen.
    Und ein Vermieter benoetigt schon gute Gruende einen Mietvertrag zu kuendigen.

    Zur Modernisierung und Staffelmietvertrag haben Sie es richtig erkannt.
    Tipp: Da man fuer das Abschliessen eines Staffelmietvertrag "viele Punkte" beachten muss, kann es sich eventuell auch lohnen diesen genau zu ueberpruefen !

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Vielen Dank für die schnellen Antworten!

    Alle Mieter und der Vormieter stehen im Mietvertrag und haben diesen Unterschrieben. Es ist also eine Vereinbarung zwischen allen (in diesem Falle 5) Parteien.

    Mein Einzug wurde durch eine "Anpassung an den Mietvertrag vom TT.MM.JJJJ" gehandhabt. In diesem wurde der Auszug des Vormieters sowie mein Einzug festgelegt. Die sonstigen Vereinbarungen wurden explizit nicht verändert.

    Grüße,
    Killburn

  • P.S.:Ich habe mir grade den Mietvertrag vorgenommen. Insgesamt scheint dieser viele Unzulänglichkeiten zu enthalten:
    1.) die Untermiete ist ohne Zustimmung des Vermieters ausgeschlossen.
    2.) Katzen sind nur nach Absprache zu halten und auf geheiß des Vermieters abzugeben.
    3.) Reparaturen bis 100€ an Installationsgegenständen sind selber zu tragen, Reparaturen dürfen 300€ im Jahr nicht übersteigen. Dazu zählen laut Vertrag eigentlich alle Sanitären Einrichtungen sowie Elektrik und Anschlüsse in der Wohnung.
    4.) Das Betreten der Wohnung durch den Vermieter ist "in Fällen besonderer Gefahr" immer zu gewähren.
    5.) Schäden an der Sammelheizung ermöglichen den Mietern nicht Schadensersatzansprüche zu stellen.
    6.) Der Mieter muss Kosten für die Wartung von Warmwassergeräten übernehmen.
    7.) Musizieren nur auf Abstimmung mit dem Vermieter.

    Das sind nur die offensichtlichsten, die mir seltsam vorkamen. Evtl. ja zu Recht. Wäre super wenn ihr euch auch dazu äußern könntet ;).

    Grüße,
    Killburn

    Einmal editiert, zuletzt von Killburn (18. August 2011 um 22:31)

  • Hallo Killburn,

    nachfolgend mal meine unmassgebliche Meinung:
    "1.) die Untermiete ist ohne Zustimmung des Vermieters ausgeschlossen."
    Korrekt.

    "2.) Katzen sind nur nach Absprache zu halten und auf geheiß des Vermieters abzugeben."
    Recht unüblich. Zunächst darfst Du sie halten, aber nur so lange, wie es dem Gutsherrn gefällt. Und dann wohin damit?
    Und andere Tiere, bspw. Hunde, Krokodile, Wanzen, Giraffen, Wölfe etc. darfste wohl halten?

    "3.) Reparaturen bis 100€ an Installationsgegenständen sind selber zu tragen, Reparaturen dürfen 300€ im Jahr nicht übersteigen. Dazu zählen laut Vertrag eigentlich alle Sanitären Einrichtungen sowie Elektrik und Anschlüsse in der Wohnung."
    Naja, unglücklich formuliert...

    "4.) Das Betreten der Wohnung durch den Vermieter ist "in Fällen besonderer Gefahr" immer zu gewähren."
    Hmm, hier müsste eigentlich der Begriff noch erläutert werden.

    "5.) Schäden an der Sammelheizung ermöglichen den Mietern nicht Schadensersatzansprüche zu stellen."
    So what? Wie schön, dass Mietminderungen nicht ausgeschlossen sind.;)

    "6.) Der Mieter muss Kosten für die Wartung von Warmwassergeräten übernehmen."
    OK

    "7.) Musizieren nur auf Abstimmung mit dem Vermieter."
    Der singt dann mit? Natürlich darfste immer musizieren, innerhalb der Zimmerlautstärke.

  • Die Heizungsklausel war auch mein Highlight. Sagt aja nichts anderes als: wenn sie kaput ist, ist sie halt kaputt und die Reparatur kann, muss aber nicht erfolgen, da Konsequenzen für den Vermieter ausgeschlossen sind.

    Aber zurück zum akuten Problem des neuen Mietvertrages?! :)

    Grüße

  • Ja ich meinte inhaltlich. Also was darf bzw. kann da drinstehen?


    Alles, worüber sich beide Parteien einig sind (kann doch nicht soo schwer sein), darf nur nicht gegen geltende Gesetze, Menschenwürde und Menschenrechte verstossen und darf keine der beiden Vertragsparteien unangemessen benachteiligen.
    Kannst ja mal so Deinen Vorschlag/Deine Idee hier schreiben.

  • Hallo Killburn,

    präzise Ausdrucke und Fragen könne viel Unangenehmes vermeiden helfen:

    "Naja wir hätten ja nur das Problem mit der Mieterhöhung."
    Wie lautet die Frage dazu?

    "Sonst darf die Vermietung tun was sie will."
    Hä??

    "Und nur ums abschleßend zu klären: Die ist nicht drin?!"
    Wer oder was?

  • Um mich kurz zu fassen und auf die Ursprungsfrage zurück zu kommen:

    Solange nicht alle Mieter den bestehenden Mietvertrag kündigen, hat dieser nach wie vor Gültigkeit. Dies betrifft auch die Vereinbarungen in Bezug auf die Miethöhe.

    Im Gegenzug ist die Vermieterin allerdings nicht verpflichtet, den ausziehenden Mieter aus dem Mietvertrag zu entlassen.