Mieterhöhung mit Begründung "Anpassung an den Mietspiegel"

  • Hallo,

    zur Zeit wohnen mein Ehemann und ich und dessen Eltern als eine Mietpartei in einem 3-Familienhaus. Seine Eltern wohnen im KG und wir bewohnen das EG. Es besteht nur ein Mietvertrag, in dem allerdings die einzelnen Mieten der zwei Geschosse aufgeführt sind. Nun ziehen mein Mann und ich um, da wir uns ein Haus gekauft haben. Meine Schwiegereltern wollen einen Monat länger drin wohnen bleiben. Meine Vermieterin möchte nun mit denen einen neuen Mietvertrag (nur über das KG) machen -was auch grundsätzlich ok ist- aber sie möchte die Kaltmiete um 200€ erhöhen, da sie meinte, die Eltern hätten nur so günstig unten wohnen können (200€ kalt für 100qm), weil wir das EG mit "Normalpreis" gemietet hatten und deshalb müsse sie den Preis jetzt an den Mietspiegel anpassen.

    Ist diese Erhöhung so zulässig? Ich meine, eigentlich ist es ein komplett neuer Vertrag, aber 100% mehr erscheint mir doch zu viel!

  • Zulässig ist eine Erhöhung, hierfür bedarf es aber keines neuen Mietvertrages. Ich würde mich auch auf keinen neuen Mietvertrag einlassen sondern auf den alten bestehen. Der Mieter kann diesen Vertrag nicht kündigen, die Miete aber sehr wohl anheben.

    In diesem Fall aber nicht um 100% sondern vorerst nur um 20%. Weitere Informationen findest du hier:
    Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete

  • Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!

    Aber der Mietvertrag so an sich kann doch gar nicht mehr bestehen bleiben, weil das EG (also unser Teil) mit unserem Auszug gar nicht mehr zur Mietsache gehört, oder irre ich mich da jetzt total? Es sind ja eigentlich 2 Wohneinheiten, die wir seinerzeit in einen Mietvertrag eingeschlossen haben. Unseren Teil (also das EG) haben wir bereits fristgerecht zum 31.1. gekündigt.

    Einmal editiert, zuletzt von Sunny (13. Januar 2010 um 20:18)

  • Autsch...das habe ich überlesen, dass es sich um einen einzigen Mietvertrag handelt. Der Mietvertrag läuft also zum 31.01.2010 aus und die Vermieterin möchte nun die Miete anpassen. Dann steht einer Mieterhöhung nichts im Wege, weil es sich um keine handelt. Ein neuer Mietvertrag mit neuen Konditionen ist etwas anderes als eine Mieterhöhung. Was ich daran nicht nachvollziehen kann, wie wollen denn deine Schwiegereltern nur 1 Monat länger drin wohnen bleiben, wenn die Kündigungsfrist 3 Monate beträgt?

  • Ja, aber in diesem Fall ist es zulässig, weil nicht von der alten Miete auszugehen ist. Ein neuer Vertrag mit neuen Konditionen ist halt ein neuer Vertrag. Deine Schwiegereltern können sich also darauf einlassen oder nicht. Wie hoch ist denn die ortsübliche Miete für vergleichbaren Wohnraum in eurer Gegend?

  • Da fragen Sie mich was ;) Genau weiß ich das nicht, aber 400 € für 100qm scheinen für Kölner Raum (Rhein-Erft-Kreis) nicht zu viel und ortsüblich. Aber es sind eben 200€ kalt mehr als vorher und meine Schwiegereltern wollen das nicht wirklich gern bezahlen, weil damals bei Einzug gesagt (mal wieder nichts schriftliches) wurde, dass wenn wir denn mal ausziehen, dass sie ohne Probleme drin bleiben könnte, aber mit dem Mehrbetrag sehe ich da schon ein Problem. Blöde Situation.

  • Ja, das Problem ist aber, dass das was vorher gezahlt wurde, kein Maßstab ist. Wenn der alte Mietvertrag aufgelöst wurde und ein neuer geschlossen wurde, dies zwei verschiedene Sachen sind. Wenn die Miete (400€ für 100m²) angemessen ist, und das ist sie zweifelsohne, dann lässt sich da nichts machen. Es liegt ja kein Wucher oder ähnliches vor.

  • Na da kann man wohl nichts machen!...Obwohl ich das schon recht dreist finde!

    Ja, aber man muss ja bedenken, dass die Zeit vorher sehr günstig gemietet wurde.

    Zitat


    Vielen lieben Dank für Ihre Zeit :)

    gerne:)