Alleine Heizungsstrom zahlen !!!

  • wir bewohnen ein Haus mit Zwei Mietparteien, mir ist bekannt das Gemeinschaftsstrom ( Garten, Flur) von beiden Parteien nach der Anzahl der Quardratmeter geteilt bzw.bezahlt wird. Nun ist es bei uns jedoch so das die Zentralheizung im Haus über unseren Stromzähler abgerechnet wird ;
    ein seperater Zähler für die Nebenkosten/Gemeinschaftsstrom existiert nicht.
    Dementsprechend hoch ist der monatl. Abschlag an den hießigen Stromversorger.
    Unsere Vermieterin sagt zwar seit wir hier wohnen ( ca. 1 1/2 Jahre ) das sie einen seperaten Zähler einbauen lässt - bis heute ist trotz Erinnerung nichts passiert.
    Nun zu meiner Frage : was mache ich nun :confused:

    Mietminderung oder was ?????

  • Zitat

    Mietminderung oder was ?????

    Fällt Ihnen wirklich nichts besseres ein, denn eine Mietminderung werden Sie nicht durchsetzen können, weil ja im Grunde genommen kein Mangel (Schimmel, zugige Fenster, o.ä.) an der Mietsache vorliegt.

    Setzen Sie der Vermieterin beweisbar (Einschreiben) eine Frist von 4 Wochen, den Stromanschluss der Heizung zu ändern. Gleichzeitig künden Sie an, dass Sie den Auftrag an einen Elektriker vergeben und mit der Miete verrechnen werden.

    Zitat

    Dementsprechend hoch ist der monatl. Abschlag an den hießigen Stromversorger.

    Und dieser Abschlag wird nicht viel kleiner. Der Stromverbrauch einer Zentralheizung im Zweifamilienhaus ist nicht gerade riesig.

    Zum Vergleich: Gasheizung für 268 m² Heizfläche ergibt einen Betriebsstrom von 71,20 Euro.

  • Im Internet findet man häufig die Faustregel, 5% der Brennstoffkosten = Kosten für Stromverbrauch der Heizungsanlage. Gelegentlich wird auch für Altanlagen (was auch immer das ist) 8% bis 10% genannt.

    Wie verbürgt und gerichtsfest diese Zahlen sind, kann ich leider nicht sagen. Das könnte nur ein Fachanwalt oder Sachverständiger beurteilen.

    Ich selbst stehe auch gerade vor einer solchen Frage. Ich habe vorsichtshalber nur mit 3% gerechnet. Mit dieser Forderung sollte man auf der sicheren Seite sein.

  • Im Internet findet man häufig die Faustregel, 5% der Brennstoffkosten = Kosten für Stromverbrauch der Heizungsanlage. Gelegentlich wird auch für Altanlagen (was auch immer das ist) 8% bis 10% genannt.

    5% der Brennstoffkosten hieße dann 5% der Ölrechnung ?!

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