Nach Brand Wohnung unbewohnbar: Mietminderung?

  • Hi,

    am Dienstag Abend hat es bei mir im Studentenwohheim gebrannt und den Technikraum dahingerafft. Dadurch gibt es nun vorübergehend kein Strom und somit auch keine Heizung/Warmwasser. Bis auf weiteres also unbewohnbar. Habe heute mal mit den Technikern gesprochen, die meinten Ende nächster Woche gäbe es wieder Strom, weiteres, wie z.B. Telefon/Internet aber erst später.

    Steht mir hier eine Entschädigung bzw. Mietminderung zu oder fällt das untere höhere Gewalt?

  • Wenn die Wohnung unbewohnbar ist, kann auch keine Miete gezahlt werden. Wenn kein Strom, Heizung und Warmwasser vorhanden ist, dann ist die Wohnung jedenfalls unbewohnbar. Hier kann eine Mietminderung von 100% durchgesetzt werden.

    Es greift hier nicht die höhere Gewalt. Die Wohnung entspricht nicht dem, was angemietet wurde. Ist der Vermieter schon informiert? Wenn nicht, sofort eine Mängelanzeige machen.

  • ja klar, Vermieter wurde noch am gleichen Abend informiert, war ja immerhin Polizei, Ordnungsamt und Feuerwehr mit schwerem Gerät im Einsatz. Und 52 Wohnugen ohne Strom, da meldet sich ja schon mal wer ;) Techniker sind ja auch bereits im Einsatz die das ganze wieder auf Vordermann bringen sollen, also ist nicht so als ob sich da nichts tun würde.

    Die Leute die nicht selbst irgendwo unterkommen konnten wurden vom Ordnungsamt in ein Hotel gesteckt, ich bin vorübergehend wieder bei meinen Eltern. Da die Unterbringung aber wie gesagt vom OA ist kann der Vermieter darauf ja dann wahrscheinlich auch nicht pochen, von wegen es wurde ja eine Ersatzunterkunft angeboten?

    Angenommen Strom ist ab Freitag nächster Woche wieder vorhanden, dann wäre die Wohnung ca. 10 Tage unbewohnbar gewesen. Kann ich dann für diese Tage die Miete einfach streichen, also ca. 30% weniger zahlen?

    Wie muss ich da vorgehen? Einfach weniger überweisen? Vorher ankündigen? Ich werd natürlich am Montag auch noch mal vor Ort sein und mit dem Hausmeister sprechen, vlt. hat der Vermieter ja schon ein Angebot parat.

    Gruß

  • Hallo Sebastian,

    wodurch der Grund für eine Mietminderung gesetzt wurde ist zunächst einmal egal. Der Vermieter haftet hier verschuldensunabhängig.

    Du solltest eine schriftliche Mängelanzeige gegenüber dem Vermieter machen und darin ankündigen, die Miete für den Zeitraum, in dem die Wohnung nicht nutzbar ist zu kürzen. Kürzung dürfte in diesem Fall wohl eine Minderung um 100% bedeuten, denn ohne Strom, Warmwasser und Heizung ist die Wohnung im Winter unbewohnbar. (Alternativ bietet es sich an, einfach mal mit dem Vermieter zu sprechen, das Problem ist ja hier offensichtlich...)

    Die Minderung berechnet sich anteilig zur Bruttomiete (Bruttomiete, also Kaltmiete einschließlich Heiz- und Nebenkosten) für die Anzahl der Tage, an denen die Minderungsgründe vorlagen.

    Ob das Ordnungsamt oder der Vermieter oder wer auch immer dir eine andere Wohnung angeboten hat ist meiner Ansicht nach unerheblich, da sich der Mietvertrag auf eben diese bestimmte Wohnung bezieht.

    Näheres kannste Du im Ratgeber zur Mietminderung nachlesen.

    Gruß

    Philipp

  • Danke schonmal für die Antworten.

    Werd auf jeden Fall erstmal den direkten Weg gehen und beim Vermieter nachhören was er dazu sagt. Hatten bis jetzt nie Stress, also gibts auch erstmal kein Grund zur Annahme das er sich da querstellen könnte, zumal die Polizei das Haus ja noch direkt am Abend für unbewohnbar erklärt hat. Insofern wird ihm da wohl gar nichts anderes übrig bleiben als eine einvernehmliche Lösung zu finden. Bin zumindest zuversichtlich, wollt nur schonmal wissen wo wir den rechtlich so ungefähr stehen.
    Ich denke da wird auch irgendeine Versicherung greifen, so das ihn das u.U. gar nicht so sehr kratzt.


    Gruß