Hausmeister

  • Guten Tag
    ich bin neu hier. Ich habe auch gleich Fragen.
    Wir wohnen in einem Mehrparteien Haus und haben einen eigenen Hausmeister der 200euro netto im Monat bekommt.
    Dieser wohnt auch in seiner Eigentumswohnung im Haus.

    1.In diversen Nebenkostenabrechnungen hat dieser auch eigene Quittungen für Arbeiten (Anbringen eine Polyleuchte und montieren einen 5L Heißwassergerät)ausgestellt. Hier kann ich aber leider keine MWST erkennen.
    Muss ich nun diese Quittungen akzeptieren?

    2. Muss mir der Vermieter bei Aufforderung das Aufgabengebiet des Hausmeister schriftlich aushändigen?

    3. Muss mir der Vermieter bei Aufforderung den Energieausweiss aushändigen?

    Ich bedanke mich und verbleibe

    Stefan

  • Zitat

    Zu 1. Mietrecht: die Kosten für den Hausmeister, Hauswart

    Zu 2. Nein, mündlich oder Einsicht genügt

    Zu 3. Ja

    Zu 1. kein weiterer Kommentar

    Zu 2. Wozu? Welche Aufgaben der Hauswart mit seinem Auftraggeber vereinbart hat, braucht der Vermieter seinen Mietern nicht zu erläutern. Entscheidend ist hier lediglich, dass nur die gemäß BetrKV zulässigen Kosten in der Abrechnung auftauchen. Und dies läßt sich im Wege einer Belegeinsicht prüfen. Und nebenbei bemerkt: Wenn es sich bei dem Hausmeister um ein 'Kleingewerbe' handelt, so kann auch eine Befreiung von der Umsatzsteuer vorliegen.

    Zu 3. Hier muss ich widersprechen. Der Energieausweis muss lediglich Mietinteressenten auf Verlangen vorgelegt werden. Mieter mit bestehenden Verträgen haben kein Recht auf Einsicht in den Energieausweis.