Mieterwechsel in 3er WG bei mündlichem Mietvertrag

  • Hallo zusammen,

    Ich möchte gerne in eine 3er WG einziehen, die durch eine Objektverwaltung einen mündlichen Mietvertrag abgeschlossen hat, der bereits seit 1983 existiert. Seitdem haben schon mehrere Generationen von Mietern in dieser WG gewohnt:

    Die Praxis war bisher die Objektverwaltung bei einem Mieterwechsel lediglich in Kenntnis zu setzten, ohne dass die Objektverwaltung jemals einen neuen oder schriftlichen Mietvertrag gefordert hätte.

    Laut folgendem Link ist dies auch tatsächlich üblich, aber rechtlich nicht eindeutig(!):
    http://mietrecht-lexikon.net/download/C5fbe4e4fX125075b991eXY4802/Wohngemeinschaft.pdf

    Die neue Sachbearbeiterin will einem Mieterwechsel (1 von 3 Mietern soll ausgetauscht werden) nur zustimmen, wenn ein neuer schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen wird.

    Daraus ergibt sich meine Frage:

    Wird der mündliche Mietvertrag hinfällig, sobald nur eine Partei auszieht (bzw. ausgetauscht wird) bzw. kann die Objektverwaltung einen neuen Vertrag fordern?

    Schonmal vielen Dank für eure Hilfe!

    Grüße
    Joachim