Neuer Mietvertrag nur wegen Heirat ?

  • Hallo Zusammen,

    wir hatten einen Anruf des Verwalters unseres Vermieters und die wünschten von uns die Kopie der Eheurkunde(wir haben im März diesen Jahres geheiratet:)) und wollten uns einen neuen Mietvertrag zusenden den wir zu unterschreiben hätten.
    Unser alter Mietvertrag ist auch auf uns beide namentlich ausgestellt.Ist dies rechtens ?

    Danke für nützliche Antworten

  • Wo ist das Problem? Vielleicht nur eine Namensaktualisierung.
    Ich würde da nichts hinschicken. Sollen doch selbst kommen und bei Ihnen Einsicht üben. Dieser Bequemlichkeit nach Gutsherrenart müssen Sie nicht nachkommen.
    Sollte es zu einer Änderung des Mietvertrages kommen, vergleichen Sie jeden Satz des alten mit den neuen Vertrag, damit Sie nicht später eine Überraschung erleben.


  • wir hatten einen Anruf des Verwalters unseres Vermieters und die wünschten von uns...
    ...hat eventuell jemand einen Gesetzestext dazu o.ä.Danke;)


    Dafür dürfte es bestenfalls Gerichtsurteile geben.
    Ich kenne keine Gesetzesvorschrift, geschweige denn ein höchstrichterliches Urteil, wonach überhaupt ein neuer (Miet-)Vertrag erforderlich ist. Eigentlich ist es üblich, solche Dinge in einem Nachtrag zum Vertrag mit Datum und Unterschriften aller Beteiligten niederzulegen.
    Auf "Zuruf" (Anruf) würde bei mir sowieso nix laufen, die sollen sich schon die Mühe einer schriftlichen Anforderung mit Begründung machen.:D
    Ich würde ihnen einfach nach schriftlicher Anforderung mitteilen, dass die Kerstin geb. Müller seit dem -Datum- nun Thomas heisst, mit neuer Unterschrift.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (26. August 2011 um 21:16)

  • Zitat

    Unser alter Mietvertrag ist auch auf uns beide namentlich ausgestellt.

    Da Sie bereits beide durch den geschlossenen Mietvertrag als Mieter geführt werden, ist jetzt durch die Heirat nicht einmal ein Nachtrag zum Mietvertrag erforderlich. Senden Sie einfach eine Kopie der Heiratsurkunde an Ihren Vermieter (Verwalter) und die Angelegenheit ist erledigt. Es reicht an sich schon eine von Ihnen beiden unterschriebene Mitteilung an den Vermieter, dass Sie geheiratet haben und sich der Name einer der Vertragsparteien dadurch ändert.

    Wenn Ihr Vermieter/Verwalter dennoch einen neuen Vertrag wünscht, dann soll er Ihnen doch bitte schön die Rechtsgrundlage dafür benenennen. Dies wird er allerdings nicht können.