Abrechnungszeitraum für Nebenkosten ( Abrechnungsperiode )

  • Abrechnungszeitraum und Abrechnungsperiode

    In einem Mietvertrag, der am

    01.07.2010

    geschlossen wurde,
    stehen folgende Vereinbarung:

    „ Der Abrechnungszeitraum für die Nebenkosten beginnt am Tage der Übergabe, also am 01.07.2010 „

    „ Der Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr „

    Wann endet hierbei die 12-monatige Frist für den Vermieter zur Abrechnung der
    Nebenkosten ?

    Am 01.07.2011 oder am 30.12.2010

    Vielen Dank für eine Antwort

  • Da wurde wohl aus Unkenntnis Unsinn geschrieben.

    Es gibt nur einen Abrechnungszeitraum. Und der dürfte in diesem Fall logischerweise das Kalenderjahr sein. Bei der Abrechnung werden dann die Mietzeit von 6 Monaten zum Tragen kommen.

    Die Frist für die Abrechnung der Betriebskosten endet am 31.12.2011

  • Zitat


    „ Der Abrechnungszeitraum für die Nebenkosten beginnt am Tage der Übergabe, also am 01.07.2010 „

    Ich denke auch, sich das auf die anteiligen 6 Monate 2010 bezieht.

  • Ist etwas unglücklich ausgedrückt aber bedeutet, dass der Abrechnungszeitraum ein komplettes Kalenderjahr umfasst, dass aber bei der ersten Abrechnung nur der Zeitraum vom Einzug bis zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres beim Mieter zu berücksichtigen ist.

    Die 12-monatige Frist für die Erstellung der Abrechnung beginnt also mit dem Ende des Kalenderjahres.