Mieterhöhung wegen Instandhaltung und Luxus?

  • Hallo,

    ich habe zwei Fragen zu einem Mieterhöhungsschreiben:

    1) unser Vermieter will an mehreren Wohnungen zum Innenhof Balkone anbringen. Der Innenhof ist allerdings ringsum mit Häusern umgeben und die Balkonseite liegt zum Osten. Es kommt selbst im Sommer nur morgens bis 8 Uhr die Sonne hin. Der Balkon wird Baubedingt auch eher klein ausfallen müssen (denke so 1,5 x 1,5 Meter). Dafür will der Vermieter 55 Euro mehr Miete im Monat haben. Wir brauchen den Balkon nicht- er stellt für mich kein sonderlich erhöhten Wohngebrauchswert dar. Nun weiss ich, dass der Vermieter grundsätzlich das machen kann. Aber wie schätzt ihr meine Chance ein, wenn ich das nicht akzeptiere? Wie kann man denn begründen, dass die 55 Euro zu hoch sind für das bisschen Gebrauchswertsteigerung?

    2) In selbigem Schreiben möchte der Vermieter auch folgende Arbeiten mit 33 Euro Mieterhöhung belegen: "...neue Eingangstür, neue Hoftür, neue Fenster im Flur, neue Klingelanlage, Verlegen aller Leitungen unter Putz, Verlegen aller Stromzähler in den Keller". Es handelt sich hier meines Erachtens nach um Instandhaltungen und nicht Modernisierungen, oder was sagt Ihr? Es kann doch auch nicht mit Energieeinsparungen begründet werden, da der Flur nicht beheizt wird, oder!? Der Vermieter begründet das so: "Durch die Modernisierung des Hausflurs werden die allgemienen Wohnverhältnisse für alle Mieter auf Dauer verbessert". Reicht das als Begründung aus? Der Vermieter zieht von den dafür veranschlagten 32.ooo Euro 5ooo Euro "Erhaltungsaufwand" ab- was heisst das?

    Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn ihr die Rechtslage für mich einschätzen könntet!

    Vielen dank schon mal im Voraus- wenn ich die gesamte Mieterhöhung von über 130 Euro zahlen muss, werde ich leider ausziehen müssen. Ich habe den Verdacht, genau das will der Vermieter...

    Gruß, palosty