Sonderkündigungsrecht bei Behinderung?

  • Hallo,

    ich habe mein Haus gekündigt, da abzusehen war das ich Rollstuhl flichtig werde. Leider trat diese umstand dann auch sehr schnell ein so das ich innerhalb von 4 Wochen gekündigt habe und auszog. Bei Auszug / Übergabe teilte der Vermieter mir mit das Er die Kaution einbehalten würde, da ich die Kündigungsfrist 3 Monate nicht einhielt. Nach über einem Jahr hab ich die Kaution von 1.300 € nicht zurück bekommen. Ich bin heute komplett Rollstuhl pflichtig und eine Pflegefall III innerhalb kurzer Zeit geworden.
    Meine Frage bezieht sich darauf ist das Verhalten des Vermieters` richtig, zumal Er wusste das ich krank bin ? Für eine Rückmeldung danke, Mfg merlin

  • Hallo merlin,

    eine Behinderung berechtigt nicht zum Sonderkündigungsrecht. Du hättest also in jedem Fall die 3 monatige Kündigungsfrist einhalten müssen und auch für diesem Zeitraum weiter die Miete entrichten.

    Man hätte sich gegebenenfalls (vor der dem Auszug) darauf verständigen können, dass du einen Nachmieter stellst (wenn der Vermieter damit einverstanden ist). Da du aber ausgezogen bist, ohne diese Absprache, wird man an dieser Stelle nichts machen können. Aber auch hier sei gesagt, dass sich der Vermieter nicht darauf einlassen muss, dass der Mieter einen Nachmieter stellt. Dies wäre also freiwillig seinerseits gewesen.

    Ob das Verhalten des Vermieters richtig ist, sei mal dahin gestellt. Rechtlich gesehen ist es aber einwandfrei, so dass er auf die Kündigungsfrist bestehen kann und demzufolge, für die Ausfallmieten, die Mietkaution einbehalten hat. Er kann aber nicht mehr einbehalten, als ihm tatsächlich zusteht. Ist also die Mietkaution höher als die tatsächlich ausgefallene Miete (zzgl. etwaiger Nebenkosten Nachzahlungen), so muss er dir die Differenz auszahlen.

  • Guten Abend,..

    danke fürs verschieben und die Beantwortung meiner Frage. Wenn ich ehrlich sein darf habe ich nichts`anderes erwartet. Persönlich finde ich das Verhalten durch den Vermieter aus moralischer Sicht eher schlecht. Denn keine Person kann etwas für erworbene Behinderung. Danke, merlin