Liebe Community,
ich habe folgende Frage:
Von meinem ehem. Vermieter habe ich vor einiger Zeit die Nebenkostenabrechnung erhalten. Daraus ergab sich eine nicht unerhebliche Rückzahlung für mich.
Den Unterlagen war zu entnehmen, dass die Hausverwaltung schon vor Monaten die Abrechnung dem Vermieter zur Verfügung gestellt hatte.
Im Schreiben des Vermieters steht nun, dass er die Rückzahlung der Nebenkosten 6-8 Wochen nach Gegenzeichung der NK-Abrechnung überweisen wird.
Ist es wirklich statthaft, dass sich der Vermieter ein "Wunschdatum" der Überweisung zurechtlegen kann oder ist die Rückzahlung sofort fällig? Meines Erachtens handelt es sich ja um mein Geld, welches sich dort verzinst.
Vielen Dank!