Gerwerbliche Nebenkostenabrechnung

  • Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen.
    Ich betreibe ein Geschäft und den Geschäftsraum vermietet eine Privatperson, die selbst im Obergeschoß wohnt.
    Jetzt habe ich meine neue Nebenkosten-Betriebskostenabrechnung bekommen und neuerdings soll ich : - anteilmäßig die Grundsteuer für das Haus meines Vermieters, anteilig die Kosten der Niederschlagsmenge, anteilmäßig die Haftpflichtversicherung für das Haus ( obwohl ich selbst für mein Geschäft eine Haftpflichtvers. habe ), anteilmäßig die Gebäudeversicherung für das Haus meines Vermeiters bezahlen.
    Dazu kommen die Wartungskosten und Kaminkehrer sowie eine Gerätemiete für die Heizung.
    All diese Punkte brauchte ich aber in den letzten 6 Jahren meiner Geschäftszeit nicht zu zahlen.
    Was ist nun rechtens, muß ich einige der Stichpunkte zahlen oder kann ich Widerspruch enlegen.
    Danke im Voraus...;-)):confused::confused:

  • Hallo, in meinem Mietvertrag ist keiner dieser Stichpunkte verankert. Wie gesagt, die letzten 6 Jahre mußte ich dies nicht bezahlen. Wofür bezahle ich eigentlich noch Miete?:mad:

  • Ok dann frage ich einmal anders: Warum soll Ihr Vermieter denn diese Kosten für Sie bezahlen?

    Gemäß der BetrKV kann der Vermieter die besagten Kosten seinem Mieter in Rechnung stellen. Ob er es letztendlich auch darf, hängt von der Vereinbarung im Mietvertrag ab. Und ohne die entsprechenden Passagen im Mietvertrag zu kennen käme jede Antwort einer Weissagung nahe.

  • "in meinem Mietvertrag ist keiner dieser Stichpunkte verankert"

    Und Sie kennen Ihren Mietvertrag besser als wir. Wenn die Umlegung der BK nicht vereinbart ist, dann kann der Vermieter sie natürlich auch nicht umlegen.
    Somit können Sie eine Abbrechung getrost ignorieren. Vorausgesetzt natürlich es besteht nicht doch z.B. ein Verweis auf die BK-Verordnung o.ä. der nur übersehen wurde.

    Die Tatsache alleine, dass in den letzten 6 Jahren keine BK abgerechnet wurden, reicht nicht aus um davon auszugehen, dass der Vermieter es nicht trotzdem dürfte.