Guten Tag,
ich bin neu hier und erhoffe mir Hilfe in einer Frage zu meinem alten Mietvertrag. Ich bin kürzlich aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Am 31.08. zur Wohnungsübergabe war ausgemacht, dass mein alter Vermieter die Rückzahlung der Kaution veranlasst. Dass noch irgendwelche Rechnungen offen sind, wurde vorher nicht gesagt und war mir auch nicht bewusst.
Zu dieser Übergabe präsentierte er dann aber eine Abrechnung, in der es hieß, dass ich noch einen Anteil von ca. 320,- Euro für eine Reparatur im Januar 2011 zahlen müsse. Diesen Betrag zieht er mir von der Kaution ab.
Im Januar 2011 war ich verreist und bat meinen Vermieter gelegentlich einen Blick in meine Wohnung zu werfen, die eine eigene Außentür hat. Durch die extreme Kälte war wohl der Mehrfachschließmechanismus der Tür gebrochen, er bestellte den Schlüsseldienst und ließ alles reparieren. Kostenpunkt: knapp 1000,- Euro. Kein Wort, dass ich da etwas bezahlen müsse.
Zur besagten Wohnungsübergabe präsentierte er mir dann aber einen Paragraphen in meinem Mietvertrag:
§8 Bagatellschäden
(1) Kleine Instandhaltungen, die während der Mietdauer erforderlich werden, sind
[_] vom Vermieter [X] vom Mieter
auf eigene Kosten fachgerecht auszuführen, soweit die Schäden nicht vom anderen Vertragspartner zu vertreten sind.
(2) Die kleinen Instandhaltungen umfassen nur das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden.
(3) Eine Verpflichtung des Mieters nach den Absätzen 1 und 2 ist begrenzt auf ......... DM für eine Instandhaltungsmaßnahme, höchstens jedoch auf ......... DM (...... % einer Monatsmiete ohne Betriebskosten) im Kalenderjahr.
Hinweis: Der Vertrag war ein Standardformular. Wo die Pünktchen stehen wurde nichts ausgefüllt. Unterzeichnet wurde der Vertrag im Mai 2008.
Er meinte dann: „Eigentlich müssten sie den vollen Betrag bezahlen. Ich komme Ihnen aber entgegen und stelle nur die üblichen 8% in Rechnung.“ (Er hat damit 8% einer Jahreskaltmiete angesetzt.)
Meine Frage ist nun, ob dieses Vorgehen so rechtlich in Ordnung ist?
- Darf er die Kosten so einfach nach einem Dreivierteljahr von der Kaution abziehen oder hätte er sie direkt im Januar erheben müssen?
- Ist dieser Paragraph so (ohne Angabe einer Höchstgrenze) überhaupt rechtskräftig? (Wenn nicht, gibt es Gerichtsurteile auf die man sich stützen kann?)
- Wurde hier überhaupt eine (Bagatell-)Reparatur im Sinne dieses Paragraph durchgeführt?
- Wenn ich die Sache anfechte, belaufe ich Gefahr, dass ich am Ende den Gesamtbetrag von knapp 1000,- Euro zahlen muss?
Ich finde dieses Verhalten jedenfalls ungerecht, zumal er ein Dreivierteljahr kein Wort von diesen Kosten gesagt hat. Man bekommt das Gefühl, er will einfach noch Profit aus meinen Auszug schlagen.
Vielen Dank für gute Ratschläge und hilfreiche Antworten von euch!
Grüße,
Mic.