Mietminderung

  • hallo

    habe eine frage wir haben seid ca 1 jahr über uns ein mieter 20 jahre wohnen der jeden tag party macht ( laute musik) laut durchs treppenhaus laufen usw..wir haben eine 2 jährige tochter die seiddem durch den wind ist nachts kaum schläft usw..haben der vermietung schon oft bescheid gegeben ( unter zeugen) und sie wollten sich drum kümmern..bis heute nichts passiert...kann dort minderung gemacht werden?

    2) wir bekamen im mai 09 eine neue heizung ( gas) jede wohnung mit extra verbrauchszähler aber hauptzähler läuft über vermietung....da wir mietzuschuss bekommen brauchten wir ab mai 09 eine neue bescheinigung zur vorlage beim amt....die vermietung sagte ..och wir sind noch nicht dazu gekommen einen neuen abschlag zu berechnen...legen sie was an die seite...auch hier bis heute kein bescheid.....ist auch hier eine minderung möglich?
    wir wollen jetz ausziehn..wie kann ich das schreiben?

    wäre lieb wenn jemand mir helfen könnte

    gruß
    torsten

  • Hallo knolli,

    tut mir Leid wegen der verspäteten Meldung.

    Zu Deinen Fragen:

    Lärmstörung
    Dass Ihr dem Vermieter schon oft Bescheid gegeben habt ist schon mal gut, auch unter Zeugen. Habt Ihr auch etwas schriftlich festgehalten und an den Vermieter weitere gereicht? Gerade bei Lärmstörungen ist der Nachweis von großer Bedeutung. Es müsste also quasi ein "Lärmprotokoll" geführt werden, bestenfalls über mehrere Wochen, in dem jede Lärmstörung und die Unzumutbarkeit für den Mieter (also Euch) festgehalten ist.

    Wenn Ihr das alles so gemacht habt, könnte man eine Mietminderung bis zu 10% durchsetzen (keine Garantie, da Mietminderungen immer Einzelfälle sind).

    Nebenkostenabrechnung
    Womit hängt es zusammen, dass der Vermieter noch keine neue Nebenkostenvorauszahlung berechnet hat? Liegt denn bereits für 2009 eine Nebenkostenabrechnung vor? Diese bildet nämlich im Regelfall die Grundlage für die neuen Abschläge. Ich denke, dass hier eine Anpassung erfolgen wird, wenn die Nebenkostenvorauszahlung für den entsprechenden Abrechnungszeitraum vorliegt.

    Zur Kündigung
    Hierzu müsst Ihr einfach schreiben, dass Ihr das Mietverhältnis kündigen wollt. Weitere Infos:
    Form und Inhalt der Kündigung im Mietrecht - MIetvertrag
    Kündigungsfristen - Mietvertrag Kündigungsfrist

    Eine Begründung für die Kündigung müsst Ihr nicht angeben, aber die Drei-Monats-Frist beachten.

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