Kaution, Studentenwohnheim

  • Liebe Lesende,

    Vermieter sind nicht dazu verpflichtet eine Kaution zu verzinsen, wenn es sich um ein Studentenwohnheim handelt. Ich habe ein Apartment in einem Wohnkomplex gemietet, in dem viele Stundenten wohnen. Ich selber bin aber kein Student, und mein Vermieter ist eine Privatperson. Ist es in einem solchen Fall auch so, dass der Vermieter nicht dazu verpflichtet ist, die Kaution zu verzinsen ? Wann gilt ein Wohnkomplex als Studentenwohnheim ? Gibt es diesbezüglich ein Gesetz etc. ?

    mfG
    Berghofer

  • Hallo Berghofer,

    "Vermieter sind nicht dazu verpflichtet eine Kaution zu verzinsen, wenn es sich um ein Studentenwohnheim handelt."
    Rechtsgrundlage?

    "Ich habe ein Apartment in einem Wohnkomplex gemietet, in dem viele Stundenten wohnen. Ich selber bin aber kein Student, und mein Vermieter ist eine Privatperson. Ist es in einem solchen Fall auch so, dass der Vermieter nicht dazu verpflichtet ist, die Kaution zu verzinsen ?
    Hast Du einen Wohnraummietvertrag?

  • Hallo Berghofer,
    in Anschluss an den Beitrag von "Berny". Ab wann ein Objekt ein Studentenwohnheim ist oder nicht ist nicht so relevant, da z.B. es auch Mischwohnverhaeltnisse ( Studenten und "normale" Mietwohnungen )
    innerhalb eines Wohnkomplex bestehen koennen.
    Mehr Information bietet der Wohnmietvertrag. Hierbei laesst es sich erkennen ob Sie eine Studentenwohnung bewohnen oder nicht.
    Ob Sie Student sind oder nicht, kommt nur dann zur Bedeutung ob es eine sogenannte "Belegungspflicht" fuer bestimmte Personengruppen fuer Ihre Wohnung besteht. Und danach sollte dann in der Regel Ihr Vermieter sich halten.
    Tipp: Paragraf 551 BGB

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    2 Mal editiert, zuletzt von Bokiwi (16. September 2011 um 19:33)