Wohnung war von Schimmel befallen - worauf muss ich im Mietvertrag achten?

  • Hallo!


    Ich habe nach langer Suche eine schöne Wohnung gefunden und bereits eine mündliche Zusage, dass ich diese bekomme.


    Die Vermieterin hat mich darauf hingewiesen, dass die Wand eines Zimmer mit Schimmel befallen war, der Schimmel vollständig beseitigt ist und welche vorbeugenden Gegenmaßnahmen getroffen worden.


    Worauf sollte/muss ich nun im Mietvertrag achten?
    Auf einen Hinweis, dass die Wohnung mit Schimmel befallen war und nach der Beseitigung keine gesundheitlichen BEdenken mehr bestehen?


    Ratet ihr mir gar von einer Anmietung der Wohnung ab?


    Viele Grüße
    volleyka

  • Wenn eine Wand einer Wohnung/Zimmer mit Schimmel betroffen war, dann kann man nur durch eine Dämmung von außen dieses Problem beseitigen. Oder ist der Schimmel tatsächlich auf ein falsches Verhalten des Mieters zurück zu führen? Wenn nicht, dann wird es beim nächsten Winter wieder blühen.

  • [QUOTE=volleyka:


    "Die Vermieterin hat mich darauf hingewiesen, dass die Wand eines Zimmer mit Schimmel befallen war, der Schimmel vollständig beseitigt ist und welche vorbeugenden Gegenmaßnahmen getroffen worden."
    Welche Massnahmen?
    Im Prinzip heisst das aber garnichts, der nächste Schimmelbefall wird - wie meistens üblich - mit falschem Heizungs- und Lüftungsverhalten des Mieters gerechtfertigt.


    "Worauf sollte/muss ich nun im Mietvertrag achten?"
    Schimmelfreiheit zu garantieren wäre unseriös.


    "Ratet ihr mir gar von einer Anmietung der Wohnung ab?"
    Hmm, wenn eine mindestens 10cm Styroporisolation auf der Aussenwand vorschriftsmässig angebracht wird, dann wäre das (wie Herr Mainschwimmer schon sinngemäss sagt) ein Lichtblick.

  • Da die Fasade des Hauses nicht verändert werden darf, wurden die Fugen erneuert und eine Isolierung von innen mit speziellen Farbauftrag angebracht.