Hallo,
ich habe meinen Vermieter vor knapp einem Jahr einen Widerspruch zu meiner BK-Nachzahlung geschickt (mit Einwurf-Einschreiben, Bestätigung habe ich).
Die Abrechnung war nicht "per se" falsch, jedoch waren einzelne Kosten 40% höher als in den Vorjahren / einige Positionen zum Vorjahr waren geändert/anders aufgeteilt worden.
Ich bat um Erklärung/Gründe der gestiegenen Kosten und der undurchsichtigen Zusammensetzung.
Habe mir im Widerspruch die Rückforderung der geleisteten Nachzahlung vorbehalten und auch bei der Überweisung "unter vorbhalt" angegeben.
Der Vermieter hat sich bis heute nicht gemeldet... Welche Möglichkeiten habe ich nun, kann ich den Betrag zurückfordern, wenn ja wann, auf was/ welche Fristen muss ich achten?!
Danke!
LG Angela