Rückforderung nach Widerspruch & Rückforderungsvorbehalt

  • Hallo,

    ich habe meinen Vermieter vor knapp einem Jahr einen Widerspruch zu meiner BK-Nachzahlung geschickt (mit Einwurf-Einschreiben, Bestätigung habe ich).

    Die Abrechnung war nicht "per se" falsch, jedoch waren einzelne Kosten 40% höher als in den Vorjahren / einige Positionen zum Vorjahr waren geändert/anders aufgeteilt worden.

    Ich bat um Erklärung/Gründe der gestiegenen Kosten und der undurchsichtigen Zusammensetzung.

    Habe mir im Widerspruch die Rückforderung der geleisteten Nachzahlung vorbehalten und auch bei der Überweisung "unter vorbhalt" angegeben.

    Der Vermieter hat sich bis heute nicht gemeldet... Welche Möglichkeiten habe ich nun, kann ich den Betrag zurückfordern, wenn ja wann, auf was/ welche Fristen muss ich achten?!

    Danke!
    LG Angela

  • Hallo angel82,
    Sie sollten sich ersteinmal Zugang zu den Abrechnungsunterlagen verschaffen. Entweder koennen Sie diese vor Ort bei Ihren Vermieter einsehen oder Sie koennen gegen eine Gebuehr ( i.d.R. 0,50 euro je Kopie ) sich diese zusenden lassen. Mit diesen Vorgang haben Sie dann eine bedeutenden Schritt getan, falls es zu einer Gerichtverhandlung kommen sollte, koennen Sie somit diese nicht unbedeutende Voraussetzung nachweisen. Sollte Ihr Vermieter Ihnen keinen Einblick gewaehren, haben Sie eine noch bessere Ausganglage, falls es zu einer Gerichtverhandlung kommen sollte.

    Tipp: Zur Beweisbarkeit sollte alles mit Nachweis erfolgen.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Erstmal Danke!

    Jedoch möchte ich es eigentlich gar nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommen lassen. Ich möchte nur den Betrag zurückfordern, den ich unter Vorbehalt gezahlt habe, da sich ja der Vermieter nicht zu der Sache äußert... (in Brief habe ich auch geschrieben, dass der Vermieter mit ggf. relevante Dokumente vorweisen möchte)

    Ich frage deshalb, da man als Mieter binnen 12 Monaten Widersprüche geltend machen muss... in welcher Frist muss der Vermieter denn dann antworten bzw. wenn er nicht in eimen bestimmten Zeitrahmen handelt, wann darf ich dann die Zahlung zurückfordern...

    danke nochmal

  • Hallo angel82,
    Ihre Interessen kann ich nachvollziehen. Sie sollten sich aber die Frage stellen: Wie kann ich es begruenden, dass die "per se" falsche Abrechnung falsch ist oder das die Erhoehungen nicht gerechtfertigt sind ?

    Das koennen Sie in der Regel, in dem Sie die Abrechnungsunterlagen anfordern. Und wenn Ihre Forderung berechtigt ist, haben Sie ein Nachweis.

    Tipp: Ihnen steht die Einsicht in den Abrechnungsunterlagen Ihrer Bekos zu.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

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    Gruß Bokiwi

  • Hallo Angela,

    "einige Positionen zum Vorjahr waren geändert/anders aufgeteilt worden."
    Dies hätte er Dir spätestens drei Monate VOR Beginn des Abrechnungszeitraums schriftlich mit Begründung mitteilen müssen.

    "Der Vermieter hat sich bis heute nicht gemeldet..."
    Verständlich. Du hast den Fehler gemacht, alles zu überweisen, und er will es jetzt aussitzen.

    "kann ich den Betrag zurückfordern, wenn ja wann, auf was/ welche Fristen muss ich achten?!"
    Ich würde es sofort nachweislich machen.

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