Hallo Leute,
ich habe einen kleinen Sohn. In unserer Wohnung funktioniert die Heizung nicht und der Vermieter weigert sich, die Heizung vor Oktober einzuschalten... Habe da mehrfach telefonisch interveniert, aber auch das Argument, dass mein Kind derzeit krank ist, interessiert den Vermieter herzlich wenig.
Der Vorschlag von dort war, einen strombetriebenen Heizlüfter einzusetzen.
Jetzt zur Sachlage:
Im Schlafraum haben wir 17 Grad. Habe im Netz gelesen, dass der BGH geurteilt hat, dass 20 Grad die unterste zumutbare Temperatur im Schlafraum ist.
Ziel:
Ich will bewirken, dass er die Heizung anschaltet.
Vorgehensweise:
Daher habe ich vor, ihn schriftlich per Fax anzumahnen und nach kurzer Frist eine Ersatzvornahme durch einen Heizungsinstallateur durchführen zu lassen, falls die Heizung nicht angeschaltet wurde. Die Rechnungssumme ziehe ich dann von der kommenden Miete ab.
Meine Fragen hierzu:
- Wäre die Vorgehensweise legitim?
Ich meine, es geht ja hier nicht um Gefälligkeiten des Vermieters sondern um
mein gutes Recht auf einen angemessene Temperatur im Schlafraum...
- Wie lange muss ich auf eine Reaktion warten?
- In welchem Rahmen (in Prozent) kann ich kürzen, bis die Heizung funktioniert?
Ich danke euch für die Antworten.