Anschalten der Heizung - KLEINKIND-

  • Hallo Leute,


    ich habe einen kleinen Sohn. In unserer Wohnung funktioniert die Heizung nicht und der Vermieter weigert sich, die Heizung vor Oktober einzuschalten... Habe da mehrfach telefonisch interveniert, aber auch das Argument, dass mein Kind derzeit krank ist, interessiert den Vermieter herzlich wenig.
    Der Vorschlag von dort war, einen strombetriebenen Heizlüfter einzusetzen.


    Jetzt zur Sachlage:
    Im Schlafraum haben wir 17 Grad. Habe im Netz gelesen, dass der BGH geurteilt hat, dass 20 Grad die unterste zumutbare Temperatur im Schlafraum ist.


    Ziel:
    Ich will bewirken, dass er die Heizung anschaltet.


    Vorgehensweise:
    Daher habe ich vor, ihn schriftlich per Fax anzumahnen und nach kurzer Frist eine Ersatzvornahme durch einen Heizungsinstallateur durchführen zu lassen, falls die Heizung nicht angeschaltet wurde. Die Rechnungssumme ziehe ich dann von der kommenden Miete ab.



    Meine Fragen hierzu::confused:
    - Wäre die Vorgehensweise legitim?
    Ich meine, es geht ja hier nicht um Gefälligkeiten des Vermieters sondern um
    mein gutes Recht auf einen angemessene Temperatur im Schlafraum...
    - Wie lange muss ich auf eine Reaktion warten?
    - In welchem Rahmen (in Prozent) kann ich kürzen, bis die Heizung funktioniert?



    Ich danke euch für die Antworten.

  • Hallo Maus2011,
    in Kurzform moechte ich Ihnen ein paar Infos mitteilen.


    - Starre Festlegung der Heizperiode ist nicht zulaessig. Sie haben bei entsprechenden Voraussetzungen ein Anspruch darauf. Hier hilft der Paragraf 935, 940 und 294 ZPO.
    - "Notfaelle" ( wenn berechtigt und nachweisbar ) nach einer Informationsankuendigung bei Nicht - Reaktion unmittelbar.
    - Heizkosten Kuerzungen sollten genau durchdacht sein, da bei falscher Vorgehensweise diese vom Vermieter zurueckverlangt werden koennen plus saemtliche neu entstandene Gebuehren.


    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Hallo Maus2011,


    Da Du ja letzten Endes die Heizkosten bezahlst, sehe ich keinen Grund, Dich Deiner Rechte zu berauben. Hier kannste Dich klug lesen: [url=http://www.google.de/#hl=de&cp=18&gs_id=1f&xhr=t&q=mietrecht+heizung+im+sommer&pf=p&sclient=psy-ab&source=hp&pbx=1&oq=mietrecht+heizung+&aq=0&aqi=g4&aql=&gs_sm=&gs_upl=&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.&fp=27f6d24d23773b61&biw=1170&bih=581]Google[/url]
    Ich würde den VM vorab per Fax, gleichzeitig per Einwurfeinschreiben auffordern, diesbezgl. seiner Pflicht nachzukommen, andernfalls ich rechtliche Konsequenzen ziehen würde. Auch meinen ersten Satz kannste ja sinngemäss schreiben.
    - Oder will er etwa Dir vorführen, wer er ist und wer Du bist...?

  • Danke euch!


    Ich denke auch, dass das Verhalten des VM ein Unding ist.
    Aber irgendwie musste ich mich da mal rückversichern, bevor ich handele.
    Man glaubt manchmal, man steht im Wald....
    Der kriegt jetzt ein FAX....


    LG


    Maus2011

  • Bei uns ist es auch schon recht kalt (17-19 Grad). Solange man was tut gehts, aber wenn man z.B. abends auf der Couch sitzt, gehts nur mit dickem Pulli und Decke.
    Vermieter kann und will die Heizung aber noch nicht anmachen, weil noch kein Heizöl da ist.
    Ich überleg auch schon was ich machen soll, wenn nächste Woche die Heizung deshalb nicht pünklich angemacht werden kann.
    Will ja keinen Ärger, aber frieren will ich auch nicht.

  • der-Mieter:


    "Bei uns ist es auch schon recht kalt (17-19 Grad). Solange man was tut gehts, aber wenn man z.B. abends auf der Couch sitzt, gehts nur mit dickem Pulli und Decke."
    Du solltest bedenken, dass der menschliche Körper permanent rund 100W ausstrahlt, also selbst Wärme erzeugt.


    "Vermieter kann und will die Heizung aber noch nicht anmachen, weil noch kein Heizöl da ist."
    Ist keine Entschuldigung, sogar noch nicht mal eine Insolvenz des VM.


    "Ich überleg auch schon was ich machen soll, wenn nächste Woche die Heizung deshalb nicht pünklich angemacht werden kann."
    Worauf bezieht sich "pünktlich"?

    "Will ja keinen Ärger, aber frieren will ich auch nicht."
    Aber der VM sollte m.M.n. schon "aufgeklärt" werden...

  • -Pünklich- war darauf bezogen, dass laut Mietvertrag ab 01. Oktober die Heizung angemacht werden muss. Meiner Meinung nach, dürfte auch ruhig jetzt schon die Heizung angeschaltet werden, aber mein Vermieter sagt, es wäre noch nicht so kalt. Also muss ich wohl oder übel bis nächste Woche warten, denn dann muss er sie anmachen, laut Vertrag.


    Nur - ohne Heizöl funktioniert das eben nicht und ich weiß nicht, wie ich meinen Vermieter dazu bekommen soll, welches zu tanken. Ich glaub ihm ist das irgendwie egal :(

  • Hilfe!!!
    Hallo zusammen,
    der kleine (7 Monate alt) ist schlimmer erkrankt trotz Medikamente. (Ist nur noch am röcheln und hat Fieber). Habe gleich ein Termin beim Arzt.


    Habe Vermieter bis Freitag schriftlich eine Frist gesetzt und drauf hingewiesen das im Baby-Zimmer 17-18°C sind.
    Jetzt kriege ich langsam Panik weil der Zustand sich sehr verschlechtert hat.
    Freitag werde ich da selbst einen Klempner beauftragen die Heizung einzuschalten und die Rechnung von der Miete kürzen. Ist aber nebensächlich.
    Viel mehr ärgert es mich das der kleine noch eine Nacht bei 17-18°C verbringen muss.
    Meine Fragen:
    1. Wenn ich jetzt ein vernünftigen Heizlüfter kaufe kriege ich diesen ersetzt?
    2. Was viel wichtiger ist, für mich ist das schon Körperverletzung. Selbst wenn er gesund wird was ich hoffe, die Medikamente und die Behandlung inklusive Nebenwirkungen. Bringt eine Anzeige was?



    Würde mich über eine schnelle Antwort freuen.


    LG

  • Ich werde mich zu diesen Thema nicht mehr äußern.
    Hier wäre vielleicht auch mehr Lebenshilfe erforderlich, möchte aber Beschimpfungen vermeiden.

  • [QUOTE=Maus2011:


    "1. Wenn ich jetzt ein vernünftigen Heizlüfter kaufe kriege ich diesen ersetzt?"
    Die Geräte gibt's ab 15€.


    "2. Was viel wichtiger ist, für mich ist das schon Körperverletzung. Bringt eine Anzeige was?"
    Ja, Arbeit für die Staatsanwaltschaft. Über ein Ermittlungsergebnis kann man nur spekulieren.


    "Selbst wenn er gesund wird was ich hoffe, die Medikamente und die Behandlung inklusive Nebenwirkungen."
    Dies ist keine Frage...
    Ich würde mir ein Attest geben lassen.

  • Heizung läuft wieder, ist was ich wollte.
    Danke für den einen oder anderen Beitrag. Weiter werde ich nicht unternehmen. Heizlüfter kosten wirklich nicht die Welt. Wusste ich nicht.
    LG
    Maus

  • Zitat

    -Pünklich- war darauf bezogen, dass laut Mietvertrag ab 01. Oktober die Heizung angemacht werden muss


    Es ist völlig unerheblich, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Das BGH hat entschieden, dass der Vermieter die Heizung in Betrieb zu nehmen hat, wenn die Raumtemperatur unter 20 Grad fällt.

  • Darf ich nochmal eine (vielleicht blöd klingende) Frage, hinterherschieben?


    Das ich theoretisch jetzt schon einen Anspruch auf Heizung hätte, weiß ich. Aber bevor ich mit dem Vermieter ewig disskutiere, nutze ich lieber so eine fahrbare Heizung in der Übergangszeit.


    Aber was kann ich machen, wenn es nächste Woche tatsächlich nicht möglich ist, die Heizung anzumachen?
    Ich habe mir schon einen Brief vorbereitet, wo ich diesen "Mangel" anzeige, und eine Mietminderung ankündige. Aber davon allein wird es mir auch nicht wärmer.


    Wie gesagt, Gespräche mit dem Vermieter haben bisher garnichts gebracht. Er hat "keine Eile" Heizöl zu bestellen und sagt immer nur "er kümmert sich drum".
    Ich vermute er ist pleite. Was für Möglichkeiten hätte ich noch? Könnte ich sonst auf meine Kosten tanken und das dann von der Miete abziehen? Kann man als Mieter überhaupt Öl bestellen? Für den ein oder anderen Praxistip wäre ich euch echt dankbar.

  • der-Mieter:


    Wie gesagt, Gespräche mit dem Vermieter haben bisher garnichts gebracht. Er hat "keine Eile" Heizöl zu bestellen und sagt immer nur "er kümmert sich drum".
    Ich vermute er ist pleite. Was für Möglichkeiten hätte ich noch?"
    Nennt sich, glaube ich, "Ersatzvornahme".


    "Könnte ich sonst auf meine Kosten tanken und das dann von der Miete abziehen?"
    Ja, wenn andere preiswertere Möglichkeiten nicht gegeben sind.


    "Kann man als Mieter überhaupt Öl bestellen?"
    Natürlich kannst Du das, musst allerdings auch die Rechnung bezahlen.