Wohnungsübergabe

  • Hallo
    Ich ziehe nach 8 1/2 Jahren aus meiner Mietwohnung(seit Entstehung vor 30 Jahren nicht mehr modanisiert) aus. Nun hab ich gesehen, das im PVC-Bodenbelag gebrauchsspuren wie dellen(wo die schränke standen) zu sehen sind. Auch an den Türen blättert teilweise etwas ab.(siehe Bild) Kann der Mieter bei Wohnungsübergabe verlangen, das ich einen neuen Boden und Türen bezahlen bzw. austauschen muss?
    Als wir damals eingezogen sind, haben wir auch nach kurzer Zeit die undichten Fenster bemängelt. Erst nach 5 Jahren und Mietminderung von 1 Jahr hat der Vermieter diese ausgetauscht und daraufhin die Miete erhöht. Wir haben nur Angst das er die Kaution einbehält.
    Grüße
    barrios

  • Hallo Barrios,

    "das im PVC-Bodenbelag gebrauchsspuren wie dellen(wo die schränke standen) zu sehen sind."
    Halte ich für nicht vermeidbare Spuren bei bestimmungsgemässer Nutzung der Mietsache, also Vermietersache.

    "Auch an den Türen blättert teilweise etwas ab. Kann der Mieter bei Wohnungsübergabe verlangen, das ..."
    Der VERmieter kann evtl. die Instandsetzung der Tür verlangen, wenn sie nicht erkennbar so schlecht ist, dass die Abplatzungen zwangsläufig kommen mussten. Hast Du Reste aufbewahrt?

  • Hallo Barrios,

    "das im PVC-Bodenbelag gebrauchsspuren wie dellen(wo die schränke standen) zu sehen sind."
    Halte ich für nicht vermeidbare Spuren bei bestimmungsgemässer Nutzung der Mietsache, also Vermietersache.

    "Auch an den Türen blättert teilweise etwas ab. Kann der Mieter bei Wohnungsübergabe verlangen, das ..."
    Der VERmieter kann evtl. die Instandsetzung der Tür verlangen, wenn sie nicht erkennbar so schlecht ist, dass die Abplatzungen zwangsläufig kommen mussten. Hast Du Reste aufbewahrt?

    aufbewahrt haben wir nichts davon, das ist nach und nach abgegangen. ist aber an jeder tür so das etwas abgeblättert ist. wie gesagt wohnten da ca 8 jahre drin.