Mieterhöhung, trotz viel zu geringer Nebenkosten-Nachzahlung

  • Hallo liebe Mietrechtler,

    bei uns ist die Betriebskostenabrechnung eingetroffen mit einem Nachzahlbetrag von 13€. Anlässlich dieser Nachzahlung hat die Hausverwaltung die Miete um 17€ monatlich erhöht. Es ergibt meiner Meinung nach keinen Sinn wegen einer, auf das Jahr gerechneten Nachzahlung von 13€, die Miete um 204€ jährlich zu erhöhen.
    Kapier ich nicht! Ist das überhaupt erlaubt. Kann ich dagegen vorgehen?

    Ich hoffe ihr versteht mein Problem und könnt mir Rat erteilen.

    Liebe Grüße
    koloma

  • Wurde die Abrechnung über ein ganzes Jahr erstellt, oder waren das evtl. die Sommermonate?

    Ich würde jedenfalls in Ihrer Situation zuerst die Hausverwaltung fragen, bevor ich ein Forum aufsuche.

  • bei uns ist die Betriebskostenabrechnung eingetroffen mit einem Nachzahlbetrag von 13€. Anlässlich dieser Nachzahlung hat die Hausverwaltung die Miete um 17€ monatlich erhöht. Es ergibt meiner Meinung nach keinen Sinn wegen einer, auf das Jahr gerechneten Nachzahlung von 13€, die Miete um 204€ jährlich zu erhöhen.
    Kapier ich nicht!


    Nee, ich auch nicht, denn das Thema ist nicht neu, das kenne ich bereits entweder aus dem M- oder dem VM-Forum.:mad:

  • Eine Nachzahlung aus einer Betriebskostenabrechnung berechtigt nicht zur Anpassung der Miete, sondern lediglich zur Anpassung der vereinbarten monatlichen Vorauszahlungen. Eine derartige Anpassung muss sich allerdings in einem angemessenen Rahmen bewegen.

    Wenn sich die bei Ihnen errechnete Nachzahlung in Höhe von 13 € auf eine komplette Abrechnungsperiode bezieht (12 Monate) und Sie an dieser Abrechnungsperiode auch mit einem Nutzungszeitraum von 12 Monaten beteiligt sind, dann ist die jetzt geforderte Anpassung sicherlich nicht im angemessenen Rahmen.

  • Hallo Gruwo,

    ich halte dies für ein Trollposting, denn ich erinnere mich an ein Posting mit genau denselben Zahlen, welches bereits erschöpfend abgeschlossen wurde: Der VM kann die mtl. BK-Vorauszahlung um 1€ anheben.