Brummen in den Wänden- Vermieter igoniert mein Anliegen!

  • Hallo Ihr Lieben,

    ich bin neu hier und habe folgendes Problem!

    Ich bin vor ca. 3 Wochen in meine erste eigene Wohnung gezogen. Am Anfang war auch alles okay.;) Doch seit letzter Woche gibt es kaum eine Nacht, in der ich durchschlafen kann. Der Grund brummen in den Wänden! Das Haus indem ich wohne ist ein altes Fachwerkhaus. Rechts neben mir wohnt die Vermieterin, links daneben der Sohn in einem Neubau! Aber alles aneinander gebaut. Meine Wohnung liegt im 1. Stock. Darunter sind die Wasch- und Heizungskeller der beiden. Die Wohnung ist total hellhörig und selbst die Geräusche aus dem Neubau (Wecker klingeln, Treppe laufen), sind bei mir hörbar. Zusätzlich, dass mehrmalige anspringen der Heizungsanlage am Tag.

    Letzten Donnerstag, bin ich nachts durch brummen in den Schlafzimmerwänden wach geworden! Bei genauem hinhören, stand schnell fest, dass es von einem Kühlschrank oder so kommen musste! In der Wohnzimmerwand brummt es auch, ich vermute von der Ölheizung, obwohl meine Vermieterin sagt, dass diese gar nicht an wäre, da diese zur Zeit noch mit Kamin heizen! Aber das brummen ist den ganzen Tag zu hören und zieht auch in die Schlafzimmerwand (Schlafzimmer direkt neben Wohnzimmer). Die Antwort meiner Vermieterin war, ich solle mich nicht so anstellen. Es wäre ein altes Haus und ich müsse mich erst daran gewöhnen! Ich habe vorher in einem Haus gewohnt, das 1794 gebaut wurde und da hörte man in den Wänden gar nichts. Das Haus hatte auch seine Geräusche und war recht hellhörig, aber so extrem!! Ich habe sie dann gebeten mal zu prüfen, ob ihre Kühlgeräte (sie hat mehrere) ggf. zu nah an der Wand stehen. Sie hat einen Kühlschrank etwas vorgezogen, weiter ging aber nicht, da er sonst vom Schrank gefallen wäre! Die Schwiegertochter hatte einen Gefrierschrank direkt unter meiner Treppe die zur Wohnung führt stehen. Auch dieses Brummen konnte man im Schlafzimmer hören! Diesen hat sie mittlerweile von der Wand abgerückt, aber Treppenbereich hört man ihn immer noch brummen. Im Schlafzimmer höre ich wenn es still ist immer noch ein Rauschen/Zischen, dass kontinuierlich zu hören ist. Es ist nicht laut, aber es ist hörbar!

    Mittlerweile bin ich soweit, mir was anderes zu suchen! Was soll ich tun?? Nochmal Klartext mit der Vermieterin reden und ihr sagen, dass ich mir was anderes suche, wenn das nicht geändert wird?

    Ganz ehrlich, wenn ich vorher von der Hellhörigkeit der Wohnung gewusst hätte, hätte ich sie nicht genommen!Ich habe die Wohnung von meiner Schwester und ihrem Mann übernommen. Diese haben die Geräusche im Schlafzimmer allerdings nicht war genommen, weil 1. mein Schwager anfangs extrem geschnarcht hat und 2. zum Schluss eine Schlafmaske gegen das Schnarchen bekommen hat. Das Gerät hat auch gesurrt und deshalb haben sie das vielleicht nicht gehört!

    LG elfe

  • Hallo Elfe,
    to make the long story short: Wenn Deine VM die Kündigung zum nächst möglichen Termin (der nicht angegeben werden muss) nachweislich bis zum 05.10.11 bekommt, wäre das Mietverhältnis mit dem 31.12.11 zuende.

  • Also ich kündige heute die Wohnung zum 31.12.2011. Mit der VM kann man nicht reden und Sie hat keine Einsicht. Ihr Sohn hat mich gestern so dermaßen zusammengesch...., dass ein weiteres wohnen dort nicht mehr möglich ist!

  • Zitat

    Also ich kündige heute die Wohnung zum 31.12.2011.

    Aber bitte beweisbar. Entweder per Einwurfeinschreiben, oder das Kündigungsschreiben von einem Zeugen in den Briefkasten einwerfen lassen.

  • Ich habe den Brief heute per Expressbrief mit Rückschein rausgeschickt, um ganz sicher zu sein, dass er auch wirklich ankommt!:p

    Ist zwar blöd, weil sie direkt nebenan wohnt, aber ich möchte ganz sichergehen und was schriftliches haben, dass sie die Kündigung rechtzeitig erhalten hat und nicht aufeinmal behauptet, sie habe keinen bekommen!

    Muss ich mich eigentlich um einen Nachmieter kümmern?

  • Warum fragen Sie eigentlich hier und ignorieren die Antworten?

    Wenn Ihr Vermieter das Einschreiben nicht annimmt (weil er vielleicht den Inhalt ahnt), dann ist Ihre Kündigung zum Termin 31.12. geplatzt!

    Warum wohl habe ich das Wort Einwurfeinschreiben benutzt?

  • [QUOTE=elfe79:

    "per Expressbrief ..."
    Kenne ich nicht (Deutschland).

    "Muss ich mich eigentlich um einen Nachmieter kümmern?"
    Ja, falls dies mit dem VM vertraglich vereinbart wurde.

  • [quote='Mainschwimmer','http://www.mietrecht-hilfe.de/forum/index.php?thread/&postID=10279#post10279']Warum fragen Sie eigentlich hier und ignorieren die Antworten?

    Welche Antwort habe ich denn ignoriert??? Ich habe doch geantwortet!!!

  • [quote='Berny','http://www.mietrecht-hilfe.de/forum/index.php?thread/&postID=10280#post10280'][QUOTE=elfe79:

    'per Expressbrief ...'
    Kenne ich nicht (Deutschland).

    Gibt es aber :p

    'Muss ich mich eigentlich um einen Nachmieter kümmern?'
    Ja, falls dies mit dem VM vertraglich vereinbart wurde.[/QUOTE]

    Muss ich nochmal ganz genau im Vertrag gucken!

  • Das mit dem "Expressbrief" war nicht die gute Idee.
    Wenn der Adressat die Annahme verweigert nützt Ihnen auch der Rückschein nichts; denn dann kommt Beides wieder bei Ihnen an. Außer Spesen nichts gewesen.

    Noch ist aber Zeit bis zum 3. Oktober.
    Das Billigste und Sicherste ist indem Sie einen Zeugen suchen, ihm die Kündigung zu lesen geben und mit ihm gemeinsam das Schreiben persönlich abgeben oder in den Briefkasten werfen.

    Nachmieter; siehe Berny

  • Bei einem Einschreiben mit Rückschein ist es doch auch nicht anders! Da kann der Empfänger auch die Annahme verweigern. Beim Expressbrief mit Rückschein muss der Empfänger auch die rote Karte unterschreiben, die Aufgeklebt wird. Der Unterschied ist nur, dass der Expressbrief schneller zugestellt wird. So hat man mir das bei der Post erklärt!

    Und in meinem Vertrag steht nichts von Nachmieter suchen!

  • Warum verstehen Sie nicht, das ist doch nicht so schwer.

    Ich habe vom Einwurfeinschreiben geschrieben Da kann der Vermieter nichts verweigern. Der Postbote wirft den Brief in den Kasten und unterschreibt dafür.

    Damit ist der Brief zugestellt, auch wenn der Vermieter den Briefkasten nicht öffnet.

  • Noch ist aber Zeit bis zum 3. Oktober.


    Genauer: Dritter Werktag des Monats - wegen Nationalfeiertag also der 5. abends, afaik lt. Rechtsprechung 19 oder 20 Uhr.
    Es gibt ja Intelligenzbolzen, die meinen immer die letzte Minute..... und die DamenHerrenAnwälte reiben sich die Hände... *teufel lacht*

  • Kann mich derer anderen nur zustimmen.
    EINWURFeinschreiben zu verwenden.

    Muss ich bei meinem VM grundsätzlich so machen, so wie der imho mit GV-Schreiben
    daher kommt und mir immer wieder (nachweisslich) verklickern will
    sich seiner "verantwortung/pflichten" zu drücken.

  • Servus ..

    mhh dass mit dem Nachmieter suchen kannte ich bisher nur für den Fall, dass man die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten abkürzen möchte.

    Wobei dass mit den 3 Nachmietern bringen und dann ist man raus ja zu den urbanen Legenden gehört.

    bei fristgerechter Kündigung halte ich die Verpflichtung zur Nachmietersuche als AGB im Mietvertrag für ungültig, da sie den Mieter unangemessen benachteiligt...

    woraus schliesst du das Gegenteil Berny?

    Grüße

    Steve