mieterhoehung durch untermieter . Freund

  • Ich grueße euch . Habe da gleich nach erfolgreicher registrierung ne Frage und hoffe jemand von Euch kann mir weiterhelfen .

    Moechte jemanden zur Untermiete bei mir wohnen lassen . Vermieter hat heute zu mir gesagt dass da eine Mieterhoehung auf mich zukommt . Wir wären dann zu zweit . Habe einen Mitvertrag zu hause in dem meine Ex und mein Kind mit drin stehen . Dort steht wörtlich ... Die einziehende Familie besteht aus 3 Personen

    Wir wohnten 2 Jahre in der Wohnung mit 3 Personen und bezahlten kaltmiete Plus Nebenkosten 464 Euro .

    Jetzt wären wir 2 Personen und er moechte die Nebenkosten erhoehen da dann in seinen Augen mehr Nebenkosten als bei 3 Personen entstehen .

    Im Mietrecht steht dass er die Kosten erhoehen kann wenn ihm die Untervermietung nur dadurch zumutbar wäre . Aber ich sehe da bei 2 Personen anstatt 3 keine Dringlichkeit diese Kosten erhoehung durchzuziehen . Ihr etwa ???

    wuerde mich Antworten freuen

  • Hallo mdbruin,

    "Moechte jemanden zur Untermiete bei mir wohnen lassen ."
    Hierfür bräuchtest Du das schriftliche Einverständnis des VM.

    "Vermieter hat heute zu mir gesagt dass da eine Mieterhoehung auf mich zukommt ."
    Diese undifferenzierte Aussage hilft nicht weiter. Er müsste dann bei Erhöhung der Nettomiete ein Mieterhöhungsverlangen stellen oder mit Dir die Untervermietungserlaubnis an eine Nettomieterhöhung koppeln, die Du dann gegenzeichnen müsstest.

    "Wir wohnten 2 Jahre in der Wohnung mit 3 Personen und bezahlten kaltmiete Plus Nebenkosten 464 Euro ."
    Wichtig ist, wie sich die Bruttomiete zusammensetzt. Deine jetzigen Rechnereien vermag ich nicht nachzuvollziehen. Die zukünftigen mtl. Nebenkostenvorauszahlungen können nur errechnet werden nach einer erfolgten Jahres-Nebenkostenabrechnung (§560 BGB). Deine jetzigen Rechnereien vermag ich nicht nachzuvollziehen.

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    OT bzgl. Deiner Interpunktion: Plenk ? Wikipedia

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