Psychoterror vom Mieter von unten

  • Hallo zusammen,

    folgendes Problem:
    Ich wohne in einer Dachgeschosswohnung und lebe mein Leben, wie man sein Leben halt so lebt! Ich bewege mich in meiner Wohnung, ich bekomme Besuch, ich höre Musik, ich benutze das Treppenhaus. Ich bin zu den entsprechenden Zeiten (vor 8Uhr nach 22Uhr) angemessen leise und mach keinen Ärger, ich müll das Haus nicht ein, NICHTS.
    Der alleinstehende Mann unter mir sieht das jedoch anders! in regelmässigen Abständen beschimpft er mich (Schlampe gehört noch zu den harmloseren Bezeichnungen), er schreit meinem Besuch aus dem Fenster heraus nach, wenn dieser das Haus verlässt (Wichser, Arsch...), meine kleine Tochter hat Angst nach Hause zu gehen und meine Mitbewohnerin fühlt sich unwohl. Er verbreitet Lügen über mich im Dorf, die definitiv meinen Ruf schädigen.
    Würde ich wegen ihm die Wohnung verlassen, wäre ich bereits der 4. Mieter, der wegen ihm geht.
    Meine Vermieterin sagt, sie könnte nichts machen, weil er bereits ca. 20 Jahre in der Wohnung wohnt und somit quasi unkündbar ist... Stimmt das? was könnte man der Vermieterin raten um ihn doch loszuwerden?

  • Ich würde (falls möglich) mit dem unteren Mieter reden und ihm sagen, dass du dir sein Verhalten nicht länger gefallen lässt und ihn beim nächsten Mal anzeigen wirst.
    Beim nächsten Vorfall solltest du dann auch einen Zeugen bei dir haben.

    Dem Vermieter würde ich dies (schriftlich!) mitteilen und eine Mietminderung androhen.

    Egal wie lange der untere Mieter dort wohnt, sie kann ihn deswegen Abmahnen. Ob verbale Abgriffe schlussendlich auch eine Kündigung begründen können, weiß ich nicht. Aber wenn er nicht grade eine anerkannte psychische Erkrankung hat, müsst ihr sein Verhalten nicht untätig ertragen.

  • Zitat


    Meine Vermieterin sagt, sie könnte nichts machen, weil er bereits ca. 20 Jahre in der Wohnung wohnt und somit quasi unkündbar ist... Stimmt das?

    Nein, jeder ist kündbar, solange es kein eingetragenes Wohnrecht auf Lebenszeit gibt. Das kommt aber nur in ganz speziellen Fällen zum tragen.
    Da will sich Ihre Vermieterin vor der Verantwortung drücken.

  • Hallo donzivi,

    zusätzlich zu meinen Vorrednern, denen ich mich anschliesse:
    Ich würde seine Ausfälle tabellarisch protokollieren:
    Was hat er gesagt, wann, wer ist Zeuge, wie hat es sich ausgewirkt?
    Damit dann zur Staatsanwaltschaft und Anzeige erstatten wegen Verdachts der Beleidigung, Rufschädigung, übler Nachrede, versuchter Körperverletzung.
    Gleiches dem VM schriftlich mitteilen mit der Aufforderung, dies zeitnah nachhaltig zu unterbinden, da Du ansonsten Konsequenzen ziehen würdest.