Stromzähler ist 37 jahre alt!?

  • Hallo !

    wir wohnen in einem Mehrfamilien Haus dieses gehört zu einem großen Unternehmen. Diese Wohnungsbaugesellschaft kümmert sich nicht um ihre Häuser und Mieter. Die Wohnung sind alle im Haus (6 Parteien) verschimmelt, dass Nachbarhaus ist auch betroffen. Die Wohnungsbaugesellschaft behauptet die Mieter sind daran schuld wir alle wären nicht in der Lage richtig die Wohnung zu lüften,was lächerlich ist. Die Häuser sind nicht wärme gedämmt,die Haustür ist schon über 55 Jahre alt so wie das gesamte Haus. Die Haustür ist undicht und das Wasser läuft bei starken Regen in den Hausflur hinein. Da das Dach auch nicht isoliert ist, müssen die Partein im Dachgeschoss die Heizkörper ständig auf Stufe 4-5 stellen nur so ist eine warme Wohnung von + 22 Grad möglich, was wiederum den Energieverbrauch und Kosten ansteigen lässt.So werden jedes Jahr die Kosten mehr.

    Wir haben jetzt die Stromabrechnung für das Jahr 2009 bekommen und haben für eine 4 Zimmer Wohnung 68qm Wohnfläche 4700KW/H Strom verbraucht. Für das Jahr 2008 haben wir 3500KW/W Strom verbraucht. Wir haben alle Elektrogerät neu angeschafft, mit der Energieklasse A. Wir haben alle Gerät auf ihren Verbrauch überprüft und konnten keinen Mehrverbrauch feststellen! Als wir uns den Stromzähler angeschaut haben stellten wir fest das dieser aus dem Jahr 1973 stammt und das kann nicht sein! Das ist der älteste Stromzähler im gesamten Haus, wir möchten das dieser überprüft wird und bei bedarf ausgetauscht wird. Was die Vermieterin nicht machen lässt.Der Energie Versorger behauptet das die Zähler wenn sie alt sind langsamer drehen also weniger Strom berechnen wie verbraucht wird. Das ist doch dummes Geschwätz der Energieversorger ist doch auf Gewinne aus die werden doch niemanden Strom verschenken aber dreht der Stromzähler sich schneller ergibt sich doch ein Gewinn also sträuben die sich auch den Zähler auszutauschen! was kann ich tun bitte um Hilfe ! Vielen Dank

  • Hallo Mirko,

    zunächst zum Stromzähler: In Deutschland unterliegen Stromzähler grundsätzlich der Eichpflicht. Die Eichdauer für Stromzähler in Verbraucherhaushalten beträgt 8 Jahre bei elektronischen Zählern bzw. 16 Jahre bei Zählern mit Läuferscheibe.

    Allerdings wird nach Ablauf der Eichdauer nicht jeder Zähler mit einem neuen Eichettiket versehen, vielmehr werden Stichproben aus einer Bauserie genommen und diese erneut geeicht.

    Es bietet sich ggf. an, eine ungefähre Messung des Stromverbrauchs selbst vorzunehmen, also:

    - Strommessgerät im Baumarkt kaufen (ab ~20 Euro)
    - alle Verbraucher vom Netz trennen, alle Schalter aus
    - Zählerstand notieren
    - einen Verbraucher inkl. Strommessgerät anschließen
    - eine gewisse Zeit laufen lassen, beispielsweise ein Waschprogramm der Waschmaschine o.ä.
    - Zählerdifferenz und Stand des Strommessgeräts vergleichen
    - Prüfung mehrfach wiederholen...

    Wenn sich der Verdacht auf eine falsche Funktion des Zählers so erhärten sollte, kann man bei der zuständigen Eichbehörde eine sogenannte Befundprüfung hinsichtlich des Stromzählers beantragen. Bei der Befundprüfung wird der Zähler ausgebaut und von einer anerkannten Stelle untersucht. Liegen die Abweichungen im Rahmen der Verkehrsfehlergrenzen muss der Verbraucher für die Kosten der Prüfung aufkommen, anderenfalls der Betreiber des Stromzählers.

    Zum Rest der Frage melde ich mich später nochmal.

    Gruß,

    Philipp

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!