Hallo,
ich wohnte vom 16.04.2007 bis zum 28.02.2011 in der Wohnung, um die es geht.
Die Mietkaution wurde vom 16.04.2007 bis zum 28.03.2011 zu durchschnittlich ca. 0,4% Zinsen vom Vermieter angelegt.
Muss ich das so hinnehmen oder kann ich eine Forderung des Differenzbetrags zu marktüblichen Zinsen (Deutsche Bundesbank - Browser-Empfehlung) geltend machen?
Immerhin handelt es sich bei der Differenz um fast 100 Euro.
Wenn ja, welches ist die Rechtsgrundlage dafür und kann ich die Zinswerte aus dem Link als Berechnungsgrundlage benutzen?
Gruß