Mietkaution nur 0,4% Zinsen?

  • Hallo,

    ich wohnte vom 16.04.2007 bis zum 28.02.2011 in der Wohnung, um die es geht.
    Die Mietkaution wurde vom 16.04.2007 bis zum 28.03.2011 zu durchschnittlich ca. 0,4% Zinsen vom Vermieter angelegt.

    Muss ich das so hinnehmen oder kann ich eine Forderung des Differenzbetrags zu marktüblichen Zinsen (Deutsche Bundesbank - Browser-Empfehlung) geltend machen?
    Immerhin handelt es sich bei der Differenz um fast 100 Euro.

    Wenn ja, welches ist die Rechtsgrundlage dafür und kann ich die Zinswerte aus dem Link als Berechnungsgrundlage benutzen?

    Gruß

  • Kölner Mieter:

    "Die Mietkaution wurde vom 16.04.2007 bis zum 28.03.2011 zu durchschnittlich ca. 0,4% Zinsen vom Vermieter angelegt."
    Lt. § 551 III BGB hat der Vermieter eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Sparanlagen mit 3monatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen.
    Wv. das bei der Spk K-B ist, kannste ja morgen mal vor Ort nachschauen.

  • Hallo,

    also kann ich die Zinswerte aus meinem Link nicht verwenden?
    Würde denn eine Berechnung einer Bank vor Gericht standhalten?
    Welches ist die Rechtsgrundlage dafür?

    Danke für die Antwort!

    Gruß

  • Kölner Mieter:

    "also kann ich die Zinswerte aus meinem Link nicht verwenden?"
    Wurde sinngemäss beantwortet.

    "Würde denn eine Berechnung einer Bank vor Gericht standhalten?"
    Gegenfrage: Genügen Dir zwei Telefonate nicht?
    SK K-B. Tel. 0221/226-0: 0,3%,
    KSK Köln Tel. 0221/227-0: 0,3%.

    "Welches ist die Rechtsgrundlage dafür?"
    Wurde ebenfalls beantwortet.

  • Ich dachte, es gäbe irgendwo eine Übersicht im Internet über die marktüblichen Zinsen, an denen man sich orientieren kann und ich dachte diese gefunden zu haben (der Link).
    Wären diese Zahlen korrekt gewesen, dann hätte der Streitwert knapp 100 Euro betragen.

    Vor Gericht geht das Ganze sowieso, da der Vermieter trotz einwandfreiem Übergabeprotokoll fast 6 Monate nach Auszug und ohne Nachbesserungsmöglichkeit eine Malerrechnung in Höhe von über 500,- Euro angesetzt hat.

    Die Zinsfrage ist jetzt geklärt - vielen Dank für die Hilfe!

    Gruß

  • Vergessen Sie das. Der Vermieter ist lediglich verpflichtet, die Kaution bei einem Kreditinstitut anzulegen (wurde durch Berny bereits deutlich beantwortet).
    Er ist nicht verpflichtet eine Bank mit den höchsten Zinssatz zu suchen. Wenn der Eintrag der Bank korrekt erfolgt ist, müssen Sie damit leben.
    Das die Zinsen generell am Boden sind, dürfte auch Ihnen nicht entgangen sein.

  • Vor Gericht geht das Ganze sowieso, da der Vermieter trotz einwandfreiem Übergabeprotokoll fast 6 Monate nach Auszug und ohne Nachbesserungsmöglichkeit eine Malerrechnung in Höhe von über 500,- Euro angesetzt hat.


    Richtig: Bei einer Malerrechnung kann es sich erfahrungsgemäss nicht um die Behebung versteckter Mängel handeln.
    Die 0,4% Zs. würde ich überhaupt nicht zur Diskussion stellen.