Darf meine Genossenschaft anteilige Wartungskosten für meine private Heizung erheben?

  • Guten Tag,


    ich habe folgendes Problem:
    Ich wohne in einer Genossenschaftswohnung in der die Gasheizung- und Warmwasseraufbereitungsanlage mein Eigentum ist. Trotzdem bezahle ich seit Jahren mit der Betriebskostenabrechnung Wartungskosten obwohl die Wartung privater Anlagen laut Genossenschaft Privatsache ist und demzufolge auch nicht von der Genossenschaft durchgeführt wird. Allerdings kann ein Teil der privaten Wartungskosten von der Genossenschaft zurückerstattet werden auch wenn diese dann wieder mit der Betriebskostenabrechnung zurückgeholt werden.


    Meine Fragen:
    1. Darf (laut Genossenschaft ein klares „JA“) die Genossenschaft mir grundsätzlich mit der Betriebskostenabrechnung anteilsmäßige Wartungskosten auferlegen, auch wenn eine Wartung meiner privaten Anlage durch die Genossenschaft nicht stattfindet und somit der Genossenschaft durch meine Anlage keine Kosten entstehen, nur weil sich dies laut Genossenschaft für die Genossenschaft besser rechnen lässt?


    2. Ist eine Rückerstattung (laut Genossenschaft wider ein klares „JA“) eines Teils meiner privaten Wartungskosten für die Genossenschaft grundsätzlich freiwillig auch wenn die Rückerstattung mit der nächsten Betriebskostenabrechnung wieder eingezogen wird?


    3. Darf die Genossenschaft bei der Rückerstattung eines Teils meiner privaten Wartungskosten meine Originalrechnung der Wartungsfirma einbehalten und deren Herausgabe verweigern?
    Für Hilfe vielen Dank im Voraus!


  • 1. Darf (laut Genossenschaft ein klares „JA“) die Genossenschaft mir grundsätzlich mit der Betriebskostenabrechnung anteilsmäßige Wartungskosten auferlegen, auch wenn eine Wartung meiner privaten Anlage durch die Genossenschaft nicht stattfindet und somit der Genossenschaft durch meine Anlage keine Kosten entstehen, nur weil sich dies laut Genossenschaft für die Genossenschaft besser rechnen lässt?


    Das verstehe ich nicht ganz. Die Wartung deines Eigentums ist deine Sache, mit welcher Begründung erfolgt dann eine Berechnung in der Betriebskostenvorauszahlung? Dass es sich besser rechnen lässt, ist keine Begründung. Hier müsste also zunächst die Grundlage festgestellt werden, auf welcher dies in der Betriebskostenvorauszahlung erhoben wird.



    2. Ist eine Rückerstattung (laut Genossenschaft wider ein klares „JA“) eines Teils meiner privaten Wartungskosten für die Genossenschaft grundsätzlich freiwillig auch wenn die Rückerstattung mit der nächsten Betriebskostenabrechnung wieder eingezogen wird?


    Was heißt hier freiwillig? Wenn Kosten gezahlt werden, die gar nicht erst entstehen, was soll daran freiwillig sein?



    3. Darf die Genossenschaft bei der Rückerstattung eines Teils meiner privaten Wartungskosten meine Originalrechnung der Wartungsfirma einbehalten und deren Herausgabe verweigern?
    Für Hilfe vielen Dank im Voraus!


    Wenn es nicht die Kosten der Genossenschaft sondern Deine sind, verstehe ich nicht, warum die Genossenschaft die Rechnung erhält.

  • Das verstehe ich nicht ganz. Die Wartung deines Eigentums ist deine Sache, mit welcher Begründung erfolgt dann eine Berechnung in der Betriebskostenvorauszahlung? Dass es sich besser rechnen lässt, ist keine Begründung. Hier müsste also zunächst die Grundlage festgestellt werden, auf welcher dies in der Betriebskostenvorauszahlung erhoben wird.


    Die Begründung der Genossenschaft lautet tatsächlich so. Zitat:


    „Eine andere Möglichkeit der gemeinsamen Betriebskostenumlage ständig wechselnden Heizungseigentums ist nicht möglich, da gegenwärtiges Heizungseigentum des Mieters bei Wohnungswechsel Eigentum der Genossenschaft sein KANN.“


    Zum „wechselnden Heizungseigentum“ sei in meinem Fall noch angemerkt, dass ich meine Heizung mit Genehmigung der Genossenschaft bei Bezug meiner Wohnung selbst und auf eigene Kosten einbauen lies.


    Was heißt hier freiwillig? Wenn Kosten gezahlt werden, die gar nicht erst entstehen, was soll daran freiwillig sein?


    Die teilweise (laut Genossenschaft angeblich freiwillige) Rückerstattung meiner verauslagten, tatsächlichen Kosten an die von mir beauftragte Wartungsfirma, wenn ich diese beantrage.
    Beantrage ich die Rückerstattung nicht (oder wird diese nicht gewährt, da dies laut Genossenschaft ja freiwillig ist), zahle ich also doppelt: zum einen meine tatsächlichen Wartungskosten an die Firma, die ich beauftragte und obendrauf die anteiligen Wartungskosten der Genossenschaft, welche die Genossenschaft mit der Endabrechnung von jedem Mieter verlangt, ungeachtet dessen, ob Mieter Besitzer einer privaten Heizung sind.


    Wenn es nicht die Kosten der Genossenschaft sondern Deine sind, verstehe ich nicht, warum die Genossenschaft die Rechnung erhält.


    Wenn ich die Rückerstattung beantrage, verlangt die Genossenschaft als Beweis (für das Finanzamt – Stichwort „vermutete Schwarzarbeit“) die Originalrechnung (eine Kopie reicht nicht) und eine Kopie des Kontoauszuges, auf dem ersichtlich ist, dass der Betrag tatsächlich abgegangen ist. So weit nachvollziehbar. Da ich das Original der Rechnung aber ebenfalls brauche, stellt sich die Genossenschaft quer: Entweder sie bekommt die Originalrechnung und gibt diese auch nicht wieder raus (das ist das Problem) oder sie zahlt keine teilweise Rückerstattung meiner Kosten erhebt aber trotzdem, wie oben beschrieben, ihre anteilmäßigen Wartungskosten per Endabrechnung, was für mich dann die Zahlung einer Leistung bedeutet, die ich nicht erhalten habe und auch (laut Genossenschaft) nicht und nie erhalten werde.

  • Hier wäre zunächst zu klären, was die Genossenschaft überhaupt auf Dich umlegen kann. Wenn keine Kosten bei der Genossenschaft entstehen, dürften auch keine Vorauszahlungen darauf erhoben werden. Die Begründung der Genossenschaft finde ich zudem nicht wirklich einleuchtend. Wenn die Genossenschaft absolut kein Eigentum an der Heizungsanlage hat und auch die Wartungskosten Deine Sache sind ist die Umlage der Kosten völlig sinnfrei. Nur weil in der Zukunft mal das Eigentum an die Genossenschaft wechseln sollte, ist in meinen Augen keine ausreichende Begründung.


    Ich würde mich mit dieser Angelegenheit an einen Mietverein oder noch besser, an einen Anwalt wenden, der sich mit dieser Thematik auskennt. Hier gilt es nämlich zu prüfen, ob die Vereinbarungen, die zwischen Dir und der Genossenschaft geschlossen worden sind, überhaupt rechtlich zulässig sind. So wie sich der Fall darstellt, ist er zu komplex, um ihn hier im Forum fundiert zu klären.


    Dass eine Rückerstattung für Wartungskosten, die gar nicht erst entstehen aber vorausgezahlt werden müssen, nur freiwillig sind, halte ich für äußerst schleierhaft.

  • Vielen Dank für deinen Rat! Nach meinem Verständnis für Gerechtigkeit ist es natürlich auch überhaupt nicht nachvollziehbar, warum irgendjemand das Recht inne haben sollte, für eine nicht erbrachte Leistung kassieren zu dürfen, nur leider bedeutet Recht ja nicht immer Gerechtigkeit. Und da meine Genossenschaft telefonisch so vehement behauptete, dass sie damit absolut im Recht sind, wollte ich erst einmal nachfragen, bevor ich (mit einem Anwalt) „Stunk“ mache. Aber dies wird sich wohl leider nicht vermeiden lassen.
    Noch mal vielen Dank!

  • Gibt es denn bisher zu dieser Handhabe nur telefonische Auskünfte oder kann man das irgendwo bei der Genossenschaft nachlesen, dass Geld einbehalten wird, für welches keine Leistungen erbracht werden?


    Ich denke, der direkte Weg zu einem Fachmann ist hier der sicherste und auch höchstwahrscheinlich der effektivste.


    Ich würde mich freuen, wenn Du uns berichten könntest, was das "Stunk" machen gebracht hat.:p


    Viel Erfolg!