Guten Tag,
ich habe folgendes Problem:
Ich wohne in einer Genossenschaftswohnung in der die Gasheizung- und Warmwasseraufbereitungsanlage mein Eigentum ist. Trotzdem bezahle ich seit Jahren mit der Betriebskostenabrechnung Wartungskosten obwohl die Wartung privater Anlagen laut Genossenschaft Privatsache ist und demzufolge auch nicht von der Genossenschaft durchgeführt wird. Allerdings kann ein Teil der privaten Wartungskosten von der Genossenschaft zurückerstattet werden auch wenn diese dann wieder mit der Betriebskostenabrechnung zurückgeholt werden.
Meine Fragen:
1. Darf (laut Genossenschaft ein klares „JA“) die Genossenschaft mir grundsätzlich mit der Betriebskostenabrechnung anteilsmäßige Wartungskosten auferlegen, auch wenn eine Wartung meiner privaten Anlage durch die Genossenschaft nicht stattfindet und somit der Genossenschaft durch meine Anlage keine Kosten entstehen, nur weil sich dies laut Genossenschaft für die Genossenschaft besser rechnen lässt?
2. Ist eine Rückerstattung (laut Genossenschaft wider ein klares „JA“) eines Teils meiner privaten Wartungskosten für die Genossenschaft grundsätzlich freiwillig auch wenn die Rückerstattung mit der nächsten Betriebskostenabrechnung wieder eingezogen wird?
3. Darf die Genossenschaft bei der Rückerstattung eines Teils meiner privaten Wartungskosten meine Originalrechnung der Wartungsfirma einbehalten und deren Herausgabe verweigern?
Für Hilfe vielen Dank im Voraus!