Kündigung trotz zahlung?!

  • ich hätte da zum Thema Fristlose kündigung ein paar Fragen... Ich war mit meiner Miete September und Oktober im Rückstand habe diese beiden Mieten aber am 15.10.11 überwiesen per Sofort-Überweisung. Hatte heute ein Schreiben datiert vom 18.10.11 meines vermieters im Briefkasten:

    Sehr geehrte....

    unter Bezugnahme aus die fehlenden Mietzahlungen September, Oktober 11, müssen wir Ihnen leider in Vertretung der Eigentümerin,....die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses aussprechen. Wir würden Sie bitten, die Wohnung bis spätestens 2.11.11 zu räumen und einen Abnahmetermin mit uns zu vereinabren.

    Bitte beachten sie, dass eine sog. "heilzahlung" der fristlosen Kündigung nicht mehr möglich ist (§569 abs 3 satz 2) und das Mietverhältniss zu og Termin beendet ist.

    Was kann ich tun bzw wie soll ich mich verhalten?
    Ist das rechtens?

    mfg

  • Wie lange dauert es, bei dieser Überweisung, bis das Geld beim Vermieter gutgeschrieben ist? Ich würde mal bei der Bank nachfragen, wann die Wertstellung dort erfolgte.

    Wenn das noch VOR der Kündigung war, dann dürfte diese gegenstandslos geworden sein.

    Wenn das NACH der Kündigung war, wäre die Kündigung damit trotzdem wieder aufgehoben aber nur wenn du innerhalb der letzten 2 Jahre nicht schonmal eine Kündigung "geheilt" hast.

  • Hallo Gina Neumark,
    ich wuerde mich genau informieren wann "Was" angekommen ist. Da der 15.10.2011 ein Samstag war und der nachfolgende Werktag war Montag der 17.10.2011. Und Sie haben Ihre Kuendigung am Dienstag den 18.10.2011 erhalten.
    Wichtig ist dabei das Ihr Vermieter die fehlende Miete vor den Erhalt Ihrer Kuendigung vom Vermieter erhalten hat. Und zu beachten waere auch das was die "Vorgaenger" bereits erwaehnt haben.

    Und sollten Sie keine sog. vergebliche Abmahnung ( vorher ) von Ihren Vermieter wegen fehlendende Mietzahlung erhalten haben, dann ist das sehr fragwuerdigt und um sicher zu sein am besten einen fachkundigen Rechtsanwalt den ganzen Ablauf ueberpruefen lassen.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi