ich hätte da zum Thema Fristlose kündigung ein paar Fragen... Ich war mit meiner Miete September und Oktober im Rückstand habe diese beiden Mieten aber am 15.10.11 überwiesen per Sofort-Überweisung. Hatte heute ein Schreiben datiert vom 18.10.11 meines vermieters im Briefkasten:
Sehr geehrte....
unter Bezugnahme aus die fehlenden Mietzahlungen September, Oktober 11, müssen wir Ihnen leider in Vertretung der Eigentümerin,....die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses aussprechen. Wir würden Sie bitten, die Wohnung bis spätestens 2.11.11 zu räumen und einen Abnahmetermin mit uns zu vereinabren.
Bitte beachten sie, dass eine sog. "heilzahlung" der fristlosen Kündigung nicht mehr möglich ist (§569 abs 3 satz 2) und das Mietverhältniss zu og Termin beendet ist.
Was kann ich tun bzw wie soll ich mich verhalten?
Ist das rechtens?
mfg