Reparaturkosten Heizung

  • Hallo

    Ich hab seit gestern Probleme mit dem Ölbrenner und ich denke das da i-was kaputt ist.
    Muss ich die Kosten für die Reparatur selber bezahlen oder meine Vermieterin?


    Im Mietvertrag steht bei Kleinreparaturen:

    "Der Mieter trägt ohne Rücksicht auf Verschulden die Kosten kleinerer Instandsetzungsarbeiten an denjenigen Gegenständen und Einrichtungen, die seinem direkten und häufigen Zugriff unterliegen, wie Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas,Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüssen sowie Rollläden, Jalousien, Fensterläden und Markisen bis zu einem Betrag von jeweils 100 Euro pro Einzelfall und bis zu 300 Euro pro Jahr.


    noch ne kleine Anmerkung von mir: Die Heizung wird 1 mal im Jahr überprüft.Meine Vermieterin beauftragt dafür jmd. und ich zahle die Kosten.
    Außerdem wird die Heizung vom Schornsteinfeger überprüft, das ist auch 1 mal im Jahr und die Kosten dafür trage ich auch.

    Ich hoffe mir kann jmd. meine Frage beantworten

    lg Vanya

    Einmal editiert, zuletzt von Vanya (26. Oktober 2011 um 09:19)