Muss ich einen Wartungsnachweis akzeptieren,wenn er von mir nicht unterschrieben ist?

  • Hallo!

    In meiner Betriebskostenabrechnung von 2008 taucht die Position "Wartung der Heizungsanlage" auf. Leider kann ich mich beim besten Willen nicht daran erinnern, dass jemals ein Techniker meine Heizungsanlage gewartet hat. Das habe ich auch meinem Vermieter so mitgeteilt, daraufhin hat er mir die Originalrechung sowie den Wartungsnachweis der Firma zugeschickt. Auf diesem Nachweis steht zwar drauf, dass angeblich eine Wartung meiner Heizungsanlage stattgefunden hat, jedoch wurde dieser nicht vom Mieter, also von mir unterschrieben. Nur vom Techniker.

    Kann ich die Wartung somit anfechten?

    Danke für eure Hilfe!

  • Um was für eine Wartung handelt es sich denn? Ist diese Wartung angeblich in deiner Anwesenheit gemacht worden oder handelt es sich um eine Wartung, die in allgemein zugänglichen Räumen, bspw. Keller gemacht worden ist? In der Regel wird ja eine Wartung auch bescheinigt, so dass zum Beispiel irgendwo auf der Heizungsanlage ein Aufkleber angebracht ist, wann die letzte Wartung durchgeführt wurde.

  • Ist als Wartung an der Heizungsanlage angegeben. DIe Heizungsanlage (Therme) war direkt in der Wohnung. Auf dem Wartungsbeleg steht drauf, dass der Techniker (angeblich) bei mir war und dazu ist noch so ein Messprotokoll angeheftet.

    Ich kann mich aber echt nicht an den Besuch eines solchen Technikers erinnern.Lediglich der Schornsteinfeger war einmal im Jahr da. DIe Kosten dafür laufen aber separat in der Abrechnung.

  • Ok, wenn jemand bei mir nen Termin (angeblich) hätte, den er eigentlich nicht hatte, dann würde ich mich auch dagegen wehren. Du bist aber auch nicht in der Beweispflicht, dass der Techniker nicht da war, sondern der Techniker/ Vermieter ist in der Beweispflicht, dass die Leistung ausgeführt wurde. Ist das Protokoll auch wirklich vom Techniker oder vom Schornsteinfeger? Grundsätzlich wird ja so ein Protokoll erstellt, wenn die Therme gereinigt und gewartet wird, da muss aber auch der Kunde (also du oder ein Vertreter) unterschreiben, zumindest kenne ich es nicht anders und hatte auch selbst eine Therme.

  • Das Protokoll ist vom Techniker mit irgendwelchen Messwerten drauf.

    Wie ich meinen Vermieter kenne, wird er mir sagen, dass dieser Wartungsbelege Beweis genug ist - auch wenn keine Unterschrift von mir dadrauf ist. Sehe ich aber anders und hab keine Ahnung, wie ich mich dagegen wehren soll. Geht hier auch um über 100 € - da hätte ich schon gerne einen echten Nachweis...

  • Ja, dann schreib, dass du das so nicht akzeptierst. Dann muss er einen Beweis dafür liefern, dass die Leistung wirklich ausgeführt wurde. Ein Beleg, der nicht von dir unterschrieben wurde, ist kein Beweis, zumal du sagst, dass keine Wartung bei dir vorgenommen wurde. Wie verhält es sich denn bei den anderen Mietern (wenn es denn welche gibt), was haben diese für Belege erhalten?

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