3-jährigen Mitvertrag kündigen

  • Hallo ihr Lieben,

    ich benötige dringend eure Hilfe bzw. eure Meinung.
    Vor genau 2 Jahren haben wir unseren Mitvertrag mit 3-jähriger Wohnungsbindung unterschrieben. Zu diesem Zeitpunkt haben wir natürlich nicht daran gedacht das wir frühzeitig ausziehen werden.
    Mein freund verlor jetzt seine Arbeit weil Er hier (im Osten) keine beruliche Zukunft hat, hat er sich im Westen beworben.
    Mit Erfolg!
    Wir haben Ende September unseren Vermieter einen Brief geschrieben, das wir leider aus beruflichen Gründen weg ziehen und zum 31.12.2011 kündigen, wenn gewünscht könnten wir auch eher ausziehen.
    Er hat diesen Brief bestätigt.
    Jetzt kam erneut ein Brief, wir dürfen erst dann kündigen wenn wir einen Nachmieter finden, ausserdem sollen wir 3 Monatsmieten für den Nachmieter zahlen, dadurch soll sich schneller jamnd finden.
    Wir würden ja auf unsere Kaution verzichten (400 Euro) aber wir sehen es nicht einen 3 Monatsmieten für den Nachmieter zu zahlen.
    Was können wir jetzt tun?
    Wie können wir zum 31.12. ausziehen?

    Über eure Antworten freue ich mich sehr.

    Vielen Dank

    Sandy...

  • Um zu antworten, müsste zuerst die genaue Klausel mit dem Verzicht der Kündigung bekannt sein. Wenn dort kein Fehler zu euren Gunsten passiert ist, dann seid ihr an den Vertrag gebunden, oder ihr müsst die Wünsche des Vermieters so oder so erfüllen.

    Also am besten diese Klausel scannen und einstellen, oder Wort für Wort abschreiben.

  • Sonnenschein0707:

    "Vor genau 2 Jahren haben wir unseren Mitvertrag mit 3-jähriger Wohnungsbindung unterschrieben."
    Eine klare Aussage/Vereinbarung.

    "Wir würden ja auf unsere Kaution verzichten (400 Euro)"
    Ist hier völlig uninteressant, da kein Thema.

    "wir sehen es nicht einen 3 Monatsmieten für den Nachmieter zu zahlen."
    Braucht Ihr auch nicht, weil...:

    "Was können wir jetzt tun?"
    Nichts...

    "Wie können wir zum 31.12. ausziehen?"
    Das KÖNNT Ihr natürlich, jedoch befreit Euch dies nicht von der noch einjährigen weiteren Mietzahlungspflicht, wenn der Vermieter nicht mit Euch einen Aufhebungsvertrag abzuschlissen bereit ist.

  • Stellen Sie einen Auszug des Vertrages mit dem genauen Wortlaut hier ein.
    Möglicherweise könnte da noch ein Formfehler vorliegen, was Ihre Angeöegenheit erheblich entgegenkäme.