Hallo Forum,
eine sehr informative Seite hier. Grundsätzlich finde ich aber nicht meinen expliziten Fall, den ich hier einmal kurz darstelle:
Wir sind im Oktober 2010 in eine 95m2 Wohnung gezogen. Vor uns lebte dort ein recht alter Herr, der in der Wohnung verstarb.
Irgendwann wurde mal Heizung & Wasser abgelesen und jetzt kam der Brief, der uns echt geschockt hat. Obwohl das Haus einen recht guten Energiepass hat (Ende 1. Drittel) und wir wirklich wenig heizen, sollen wir 187 € nachzahlen.
Die Nachzahlung teilt sich für uns in drei Teile auf:
1) Betriebskosten: Wir sollen für 3 Monate 32 € nachzahlen. Soweit ich das nachvollziehen konnte, sind die Kosten jedoch korrekt anteilig umgelegt.
2) Die Heizkosten: Wir sollen 155,50 nachzahlen, wovon 17,40 € der "Mieterwechsel" ist.
Laut Mietvertrag ist eine Heizkostenabrechnung nach Gradttagtabelle erlaubt. Den "Mieterwechsel" hat der ausziehende zu zahlen, in diesem Fall also der verstorbene Herr.
zu 1: Ich wundere mich, dass ich alleine für 3 Monate 32 € nachzahlen soll. Das wären aufs Jahr gerechnet ja 120 €! Da sind doch die Mietnebenkosten schon mal total aus dem Ruder gelaufen.
zu 2: Wir heizen wirklich sehr wenig. Ankleidezimmre & Arbeitszimmer fast gar nicht, Wohnzimmer & Bad maximal auf 2,5 und Bad & Küche gar nicht.
Es hat auch eine Zwischenablesung, allerdings nicht von dem Unternehmen, das das beim ersten mal gemacht hat, stattgefunden (war eine Frau von der Verwaltung, die Messgeräte an der Heizung sind elektronisch).
Nun sollen wir fast 140 € Heizkosten nachzahlen.
a) Darf unser Vermieter jetzt JEDES Jahr diese Umlage nach Gradtagen durchführen? Denn dann heizen die älteren Herrschaften um uns herum die Luft raus und wir stehen dafür gerade.
b) Muss ich tatsächlich für den heftigen Mehrverbauch meines Vormieter gerade stehen?
Für ein kurzes Statement wäre ich dankbar!