190 € Nachzahlung für 3 Monate

  • Hallo Forum,

    eine sehr informative Seite hier. Grundsätzlich finde ich aber nicht meinen expliziten Fall, den ich hier einmal kurz darstelle:

    Wir sind im Oktober 2010 in eine 95m2 Wohnung gezogen. Vor uns lebte dort ein recht alter Herr, der in der Wohnung verstarb.

    Irgendwann wurde mal Heizung & Wasser abgelesen und jetzt kam der Brief, der uns echt geschockt hat. Obwohl das Haus einen recht guten Energiepass hat (Ende 1. Drittel) und wir wirklich wenig heizen, sollen wir 187 € nachzahlen.

    Die Nachzahlung teilt sich für uns in drei Teile auf:

    1) Betriebskosten: Wir sollen für 3 Monate 32 € nachzahlen. Soweit ich das nachvollziehen konnte, sind die Kosten jedoch korrekt anteilig umgelegt.

    2) Die Heizkosten: Wir sollen 155,50 nachzahlen, wovon 17,40 € der "Mieterwechsel" ist.

    Laut Mietvertrag ist eine Heizkostenabrechnung nach Gradttagtabelle erlaubt. Den "Mieterwechsel" hat der ausziehende zu zahlen, in diesem Fall also der verstorbene Herr.

    zu 1: Ich wundere mich, dass ich alleine für 3 Monate 32 € nachzahlen soll. Das wären aufs Jahr gerechnet ja 120 €! Da sind doch die Mietnebenkosten schon mal total aus dem Ruder gelaufen.

    zu 2: Wir heizen wirklich sehr wenig. Ankleidezimmre & Arbeitszimmer fast gar nicht, Wohnzimmer & Bad maximal auf 2,5 und Bad & Küche gar nicht.
    Es hat auch eine Zwischenablesung, allerdings nicht von dem Unternehmen, das das beim ersten mal gemacht hat, stattgefunden (war eine Frau von der Verwaltung, die Messgeräte an der Heizung sind elektronisch).

    Nun sollen wir fast 140 € Heizkosten nachzahlen.

    a) Darf unser Vermieter jetzt JEDES Jahr diese Umlage nach Gradtagen durchführen? Denn dann heizen die älteren Herrschaften um uns herum die Luft raus und wir stehen dafür gerade.

    b) Muss ich tatsächlich für den heftigen Mehrverbauch meines Vormieter gerade stehen?

    Für ein kurzes Statement wäre ich dankbar!

  • Zitat

    Für ein kurzes Statement wäre ich dankbar!

    Also hier mein Statement: Ööh!

    Ohne die Abrechnung der Betriebskosten im Originaltext vorliegen zu haben, ist ein längeres Statement Kaffeesatzleserei. Und das hilft nicht weiter.

  • Ohne die Abrechnung der Betriebskosten *) im Originaltext vorliegen zu haben, ist ein längeres Statement Kaffeesatzleserei. Und das hilft nicht weiter.


    *) Zusätzlich noch die mietvertraglichen Vereinbarungen bzgl. Betriebskosten und was für ein Haus es ist, bspw. MFH, ZweierHaus mit VM als anderen Bewohner.
    Keinen Roman, sondern tabellarische Fakten bitte...

  • Zitat


    2) Die Heizkosten: Wir sollen 155,50 nachzahlen, wovon 17,40 € der "Mieterwechsel" ist.

    Die Nutzerwechselgebühr ist eine Verwaltungsgebühr und ist vom Vermieter zu zahlen.

    Zitat

    Laut Mietvertrag ist eine Heizkostenabrechnung nach Gradttagtabelle erlaubt


    Richtig!

    Zitat

    Den "Mieterwechsel" hat der ausziehende zu zahlen, in diesem Fall also der verstorbene Herr.


    Falsch, siehe oben.

    Zitat

    zu 1: Ich wundere mich, dass ich alleine für 3 Monate 32 € nachzahlen soll. Das wären aufs Jahr gerechnet ja 120 €! Da sind doch die Mietnebenkosten schon mal total aus dem Ruder gelaufen.


    Kein Wunder! Wenn Sie die Gradtagszahlentabelle betrachten werden Sie feststellen, das die Wintermonate eine höhere Gradtagszahl in Anwendung gebracht wird.

    Zitat

    zu 2: Wir heizen wirklich sehr wenig. Ankleidezimmre & Arbeitszimmer fast gar nicht, Wohnzimmer & Bad maximal auf 2,5 und Bad & Küche gar nicht.
    Es hat auch eine Zwischenablesung, allerdings nicht von dem Unternehmen, das das beim ersten mal gemacht hat, stattgefunden (war eine Frau von der Verwaltung, die Messgeräte an der Heizung sind elektronisch).


    Diese beginnen womöglich erst ab 1.1. 2011 00:00 zu zählen.

    Zitat

    a) Darf unser Vermieter jetzt JEDES Jahr diese Umlage nach Gradtagen durchführen?


    Nein, da jetzt Zähler angebracht sind muß nach diesen abgerechnet werden.

    Zitat

    b) Muss ich tatsächlich für den heftigen Mehrverbauch meines Vormieter gerade stehen?


    Nein! Wenn Ihnen der Verbrauch per Gradtagszahlen berechnet wurde, kämen für Sie nur die Monate Oktober bis Dezember in Frage.

  • Hallo & danke für die Antworten.

    Ich habe die Nebenkostenabrechnung anonymisiert und hochgeladen:

    http://**********.us/g/842/0foto1.jpg/

    Das ganze ist ein Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten.
    Weitere Nebenabreden sind im vertrag nicht getroffen, eben nur, dass per Gradtage abgerechnet werden darf.

    Eine Frage hätte ich trotzdem noch: Wie schafft es der Vermieter, sich derart zu verkalkulieren? Also ich muss für die Nebenkosten schonmal 30 Euro für 3 Monate ncahzahlen, aufs Jahr gerechnet sind das ganze 120 €.
    Und bei den Heizkosten ja offensichtlich auch - das ist doch eigentlich nicht mein Problem, wenn der sich so arg verschätzt...

    Danke schonmal!

    Fluxo

  • Wenn man bedenkt, dass wir gerade im vergangenen Jahr einen verfrühten Wintereinbruch hatten und in dem hier geschilderten Fall Heizkosten für die Monate Oktober bis Dezember 2010 abgerechnet wurden, verwundert mich die Nachzahlung nicht sonderlich.

    Warum allerdings nicht die Werte der erfolgten Zwischenablesung verwendet wurden, sollte Ihnen die Verwaltung erklären. Da allerdings die Abrechnung nach Gradzahltagen zulässig ist, müssen Sie selbst entscheiden, ob es sich lohnt dagegen vorzugehen.