Wasserschaden

  • Wir wohnen in einer Mietwohnung im Dachgeschoß in der seit Ende 09 an der Decke des Bades ein Wasserschaden aufgetreten ist. Anfang Januar hat der Vermieter sich den Schaden angeschaut und sich bereit erklärt den Schaden vom Dach aus zu beheben sobald das Wetter dies zuläßt. Der Schaden wird inzwischen immer größer und fängt einigen Stellen auch an zu schimmeln.
    Außerdem löst sich aufgrund des Schadens der Putz an der Außenfassade großflächig und fällt auf unseren Autostellplatz.
    Müssen wir akzeptieren, dass der Vermieter sich erst um den Schaden kümmert wenn das Wetter es zuläßt?
    Ist der Vermieter verpflichtet sich bereits jetzt um die Behebung des Schadens soweit möglich von innen (Schimmel) zu kümmern?
    Besteht die Möglichkeit die Miete zu mindern solange der Schaden nicht behoben ist, da wir aufgrund des Schimmel negative Auswirkungen auf unsere Gesundheit und die der Kinder befürchten.
    Danke für eine schnelle Antwort

  • Wenn sich Schimmel bildet, könnt ihr auf alle Fälle eine Mietminderung vornehmen. Schimmel ist gesundheitsgefährdend, daher sollte sich der Vermieter so schnell wie möglich darum kümmern. Wenn er selbst erst tätig werden will, wenn das Wetter es zulässt, dann muss er einen Dritten beauftragen, der es kurzfristig erledigen kann.

    Wenn der Außenstellplatz mit im Mietvertrag vereinbart wurde, dann könnt ihr auch hierfür eine Mietminderung vornehmen, wenn dieser unbenutzbar ist. Sollten Schäden am Auto durch die angezeigten Mängel entstehen, so müssen diese ebenfalls dem Vermieter angezeigt werden. Alternativ muss er einen vergleichbaren Stellplatz zur Verfügung stellen.