Hausmeisterservice - nun Extrakosten

  • Hallo Zusammen,

    wir haben in unserer alten Whg aus der wir im Mai ausgezogen sind einen Hausmeisterservice. Nun ist es so, dass wir heute unsere NK Abrechnung bekommen haben. Unser Hausmeisterservice hatte den Auftrag das Treppenhaus alle 2 Wochen zu reinigen. Laut der Abrechnung die sehr hoch ausviel hat der Hausverwalter nun zu Erklärung geschrieben, dass der Hausmeisterservice das Treppenhaus eigenmächtig wöchentlich gereinigt hat und so Kosten produziert hat die nicht nötig waren. Der Hausmeisterservice ist ermahnt wurden dies nicht mehr zu tun. Fakt ist, dass die Kosten aus dem eigenmächtigen handeln entstanden sind auf die Mieter umgelegt werden.
    Ich selber habe im Februar die Hausverwaltung daraufhin angesrochen und zu hören bekommen ich würde nörgeln.

    Können diese Kosten nun auf uns umgelegt werden?

    Grüße Shannon:eek:

  • Sollte einem guten Verwalter auffallen, die Rechnungen des Hausmeisterservice kommen im Regelfall ja monatlich.

    Als Verwalter würde der Hausmeisterservice für nicht beauftragte Arbeiten von mir kein Geld bekommen bzw. zumindest nicht den vollen Betrag.

    Ich würde mit Hinweis auf den Wirtschaftlichkeits-Grundsatz den durch die Doppelausführung entstanden Betrag in Abzug bringen. Aber dies ist nur eine Laienmeinung. Um rechtlich sicherzugehen empfehle ich Arzt oder Apotheker .. ach ne Anwalt oder Mieterverein.

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  • Nach den mir bekannten Urteilen gehen die Gerichte davon aus, dass eine wöchentliche Reinigung von Treppenhäusern zulässig ist. Lediglich wenn ein kürzerer Turnus gewählt wurde, kann dies angefochten werden.

    Und ganz ehrlich: Nach meinen Erfahrungen dürfte eine lediglich 14-tägige Reinigung problematisch werden.

  • Gruwo

    da gebe ich Dir recht, dann würde ich aber als Verwalter nicht argumentieren, dass der Hausmeiserservice sich nicht an die Vorgaben gehalten hat und dadurch "unnötige" Kosten entstanden sind.

    Anders sieht der Fall aus wenn aufgrund Mieterbeschwerden oder in Augenscheinnahme durch die Verwaltung aufgefallen ist, dass die 14 tägige Reinigung nicht ausreicht und daher der Turnus geändert wird. Dann spricht natürlich nur schwer was dagegen.

  • Shannon:
    "Unser Hausmeisterservice hatte den Auftrag das Treppenhaus alle 2 Wochen zu reinigen. Laut der Abrechnung die sehr hoch ausviel hat der Hausverwalter nun zu Erklärung geschrieben, dass der Hausmeisterservice das Treppenhaus eigenmächtig wöchentlich gereinigt hat und so Kosten produziert hat die nicht nötig waren."
    Würde ich nicht bezahlen.

    "Ich selber habe im Februar die Hausverwaltung daraufhin angesrochen und zu hören bekommen ich würde nörgeln."
    Macht nix.

    "Können diese Kosten nun auf uns umgelegt werden?"
    M.M. nach nicht.

  • Naja Berny, so einfach ist das Thema leider nicht. Aufgrund der in meinem vorherigen Post erwähnten Gerichtsurteile würde ich hier das Risiko einer Klage auf keinen Fall eingehen.

    Ob man den Verwalter bzw. Vermieter aufgrund des Schreiben der Verwaltung festnageln kann, wage ich zu bezweifeln.