Heizkosten für einen umbauten Flur

  • Hallo,
    ich hoffe, dass mein Problem nicht zu speziell ist.
    Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus. Unser Hausaufgang ist sehr geräumig und wir von mehreren Mietparteien genutzt. Dieser Hausflur ist innenliegend, wie der Vermieter sagt, grenzt also an drei Seiten an Wohnungen an. Nur die vierte Seite ist eine Außenwand.
    Wir sind nun der Meinung, dass man diesen Flur nicht beheizen muß und wollen die Kosten dafür auch nicht tragen. Der Vermieter meint, dass ein innenliegender Flur beheizt werden sollte, erstens, weil die angrenzenden Wohnungswände eben keine Außenwände sind und darum in den Wohnungen hohe Wärmeverluste auftreten und zweitens weil die Nichtbeheizung für die Bausubstanz schädlich werden könnte.
    Kann mir da jemand helfen? Wo könnte ich dazu etwas finden?
    Vielen Dank im Voraus.

  • Hallo jetzterstrecht,
    die Darstellung Ihres Vermieters ist nach zu vollziehen. Ich kann Ihnen nur einen Hinweis aus der Heizkostenverordnung gebe. Dort steht unter anderen ... Art der Raumnutzung ... ist belanglos. Ob das Heizen eines Hausflur rechtens ist, ist mir nicht bekannt.
    Tipp: Wenn alle Mieter schriftlich dagegen sind, so kann zu vielleicht ein Kompromiss mit den Vermieter erreicht werden.
    Bsp. Erst ab eine best. Temperatur heizen oder nur minimale Temperatur den ganzen Winter ueber.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Hallo jetzterstrecht,

    gehe ich jetzt recht in der Annahme, dass der Heizkörper keinen regelbaren Thermostaten und keinen Heizkostenverteiler (das Messgerät) hat?

  • Zitat

    keinen Heizkostenverteiler

    Muss in diesem Fall auch nicht sein, weil der Wärmeverbrauch automatisch allen Nutzern/Bewohnern des Hauses zugerechnet wird. Vergleichbar mit den Wärmeverlusten der Heizungsrohre.

  • Also, alle Heizkörper in dem Flur haben regelbare Thermostate und Heizkostenverteiler.
    Ich muss dazu sagen, das es sich bei dem Gebäude um eine ehemalige Industriellen-Villa handelt, dem entsprechend großzügig ist der Flur angelegt.
    Die Heizkostenverordnung habe ich unter diesem Link mal näher studiert: Heizkostenverordnung Da finde ich leider nichts dazu, ob der Vermieter seinerseits Beheizung des Flurs festlegen kann.

  • Die Heizkosten werden auf alle drei Nutzer des Hausflures aufgeteilt.
    Mein Problem ist eigentlich auch nicht die Art der Verteilung der Kosten. Vielmehr möchte ich grundsätzlich nicht für die Beheizung des Hausflures aufkommen. Kann ich das durchsetzen? In der Heizkostenverordnung findet sich dazu nichts.

  • Die Heizkosten werden auf alle drei Nutzer des Hausflures aufgeteilt.


    Halte ich für korrekt, denn davon profitieren alle Nutzer. Ausserdem war der HK bei Anmietung der Wohnungen bereits vorhanden.
    Ich empfehle, den Thermostaten entsprechend 'runterzudrehen, bspw. auf Frostschutz * oder 1.

  • Aber ich sehe nicht, warum der Flur überhaupt beheizt werden muss. Es handelt sich ja, wie gesagt, um einen dreiseitig mit Wohnungen umbauten Flur. Der Vermieter behauptet nun, dass in diesen Wohnungen Wärmeverluste auf Grund der Nichtbeheizung des Flures entstehen und will auch darum nicht auf die Beheizung verzichten.

  • Aber ich sehe nicht, warum der Flur überhaupt beheizt werden muss. Es handelt sich ja, wie gesagt, um einen dreiseitig mit Wohnungen umbauten Flur. Der Vermieter behauptet nun, dass in diesen Wohnungen Wärmeverluste auf Grund der Nichtbeheizung des Flures entstehen und will auch darum nicht auf die Beheizung verzichten.


    Ich verstehe beider Argumentationen. Dass Du es nicht einsiehst, ist letztlich unerheblich, auch wenn Du Sachverständigengutachten beibringst. Der HK war vorhanden, und das interessiert allein.