Probleme mit dem Vermieter bez. Nebenkostenabrechnung über Mietkaution/ u. Mietmängel

  • Hallo ihr lieben,

    ich hab zwar schon in mehreren Foren nachgelesen aber da bei mir mehrere Probleme zusammen kommen hab ich leider nirgends eine passende Antwort gefunden. Vielleicht kann mir hier ja jemand weiterhelfen…

    Ich hab im Februar letzten Jahres voller Freude meine erste eigene Wohnung bezogen doch es dauerte nicht lange da machten sich schon die ersten Mängel bemerkbar und es wurden immer mehr…  Die Heizungen heizten nicht richtig, die Fenster im Wohnzimmer waren undicht , die Wohnungstür war stark verzogen, an den Wänden kamen nach der Zeit unschöne Risse auf und zu guter letzt kamen auch noch feuchte Wände dazu. Der Vermieter wurde sofort nach Feststellung über die Mängel informiert. Man sagte mir zwar man würde sich darum kümmern nur leider tat sich nichts. Auf Nachfrage WANN man sich darum kümmere sagte man mir das man mehrere Firmen zur Mängelbeseitigung beauftragt hätte und das man da nochmal nachhake… aber wieder nichts! Erst nach mehreren Monaten meldete sich eine Firma bezüglich der Heizungen, die die Mängel aber nicht beseitigen konnte. Auf weitere Nachfragen bekam ich immer wieder dieselbe Antwort, das man die Firmen beauftragt habe und man nochmal nachhake… Ende des Jahres hab ich den Vermieter nochmals auf alle Mängel hingewiesen und um Beseitigung gebeten aber wieder nichts… Erst nach einem Jahr Mietszeit meldete sich dann eine weitere Firma bezüglich der Tür und der Fenster. Aber auch hier wurden die Mängel nicht beseitigt. Bezüglich der Fenster hieß es nur da könne man nichts machen da müssten neue rein und die Tür wurde gerade mal teilweise, notdürftig und provisorisch mit versucht mit einem etwas dickerem Klebeband abzudichten.
    Da zusätzlich zum einen die Zimmerschlüssel fehlten und zum anderen die Schlösser der Türen so mit Farbe zugekleistert wurden das keine der Türen sich schließen ließen, kühlte die Wohnung aufgrund des zusätzlich starken Luftzuges sofort aus (zumal die Wohnung auch ziemlich schlecht gedämmt ist). Es blieb mir also nichts anderes übrig als ständig die Heizung anzuhaben um es wenigstens ein bisschen angenehm zu haben. Somit durfte ich dann auch noch mit höheren Nebenkosten rechnen. Auch Schlafen war mir nicht gegönnt, denn dank der verzogenen Tür war die Geräuschkulisse aus dem Treppenhaus in meiner Wohnung so laut das ich jedes Mal wach wurde wenn der Nachbar nachts von der Arbeit kam.
    Da das für mich unzumutbare Umstände waren und ich die Schnauze voll hatte dem Vermieter hinterher zu rennen hab ich das Mietverhältnis letztendlich zum 31.08.2011 gekündigt. Die Wohnung wurde in einwandfreiem Zustand übergeben und ich hatte somit gehofft auch relativ schnell meine Mietkaution zurück zu erhalten. Allerdings ignorierte der Vermieter die schriftliche Nachfrage über den Rückerhalt permanent. Auf telefonische Anfrage sagte man mir dann das man die Mietkaution erst mal einbehalten würde, bis die Nebenkostenabrechnung erstellt ist da die Nebenkostenabrechnung des letzten Jahres ja schon immens hoch war und er davon ausgehen würde das die Abrechnung für dieses Jahr ebenso hoch ausfällt.
    Konnte meinen Ärger nicht mehr zurück halten. Die ganze Sache ist ansich schon ziemlich ärgerlich, aber jetzt noch Forderungen aus erstellten Nebenkostenabrechnungen des letzten Jahres zu stellen die ich bis heute nicht erhalten habe ist eine Frechheit, zumal diese Kosten durch die Nicht-Beseitigung der Mängel entstanden sind. Was ich dem Vermieter auch sagte. Daraufhin hieß es vom Vermieter plötzlich, das das nicht sein könne da ich ja schließlich neue Fenster bekommen hätte und er mit MIR ja sowieso nicht diskutieren würde. Dabei hab ich bei Besichtigungsterminen von Interessenten nochmals auf alle Mängel hingewiesen und auch darauf das keiner davon beseitigt wurde, wobei sich der gute Mann dann allerdings dumm stellte und so getan hat als hätte er nichts davon gewusst das keine seiner „angeblich“ beauftragten Firmen die Aufträge eben nicht erledigt haben. Und trotz des Hinweises auch auf die feuchten Wände erzählte er den Interessenten das da lediglich schlecht gestrichen worden sei und man da einfach nochmal mit Farbe drüber gehen müsse.

    Meine Fragen sind jetzt also:
    1.Darf der Vermieter jetzt noch die Nebenkosten des letzten Jahres einfordern zumal ich diese Nebenkostenabrechnung bis heute nicht gesehen habe, aber diese ja schon lange erstellt zu sein scheint?

    2.Darf der Vermieter die Nebenkosten über die Mietkaution abrechnen und einbehalten? Denn ich dachte die Zahlung der Kaution dient lediglich der Sicherung der Mietszahlung und zum Schutz des Mietgegenstandes vor Schäden!?

    3.Und muss ich die Nebenkosten tatsächlich voll zahlen diese mir aufgrund der nicht beseitigten Mängel entstanden sind? Denn ich hab jetzt gelesen das ich die Mietszahlung sogar um 100%hätte senken können! 

    Hab mich leider nicht kürzer fassen können.  Hatte jemand von euch schon mal solche Probleme? Oder auch nicht und kann mir trotzdem weiter helfen? Vielen Dank schon mal im voraus!

  • Geany:

    "im Februar letzten Jahres... - das Mietverhältnis letztendlich zum 31.08.2011 gekündigt."
    Mietzeit war also 01.02.2010 bis 31.08.2011. (Um mal Daten festzuhalten.)

    "Die Wohnung wurde in einwandfreiem Zustand übergeben".
    Nachweisbar? Dann wären ja all die von Dir (romanmässig:() geschilderten Mängel unwahr...

    "jetzt noch Forderungen aus erstellten Nebenkostenabrechnungen des letzten Jahres zu stellen die ich bis heute nicht erhalten habe ist eine Frechheit,"
    Nöö, die NK-Abr. sind dem Mieter spätestens 12 Monate nach Beendigung des Abrechnungszeitraumes zuzustellen. Das könnte also noch bis zum 31.12.2011 dauern.:eek:

    "1.Darf der Vermieter jetzt noch die Nebenkosten des letzten Jahres einfordern"
    Ja, per Nebenkostenabrechnung bis zum 31.12.2011, die von 2011 noch 1 Jahr länger...

    "2.Darf der Vermieter die Nebenkosten über die Mietkaution abrechnen und einbehalten?"
    Ja, die Kaution dient zur Befriedigung sämtlicher Forderungen des VM nach Beendigung des Mietverhältnisses.

    "3.Und muss ich die Nebenkosten tatsächlich voll zahlen"
    Ja.

    "ich hab jetzt gelesen das ich die Mietszahlung sogar um 100%hätte senken können!"
    Der Zug bzgl. evtl. berechtigter Mietminderungen ist bereits abgefahren.