Untermieter = Mieterhöhung ?

  • Hallo liebe Leute,


    wir sind 2 studentinnen,die seit paar monaten zusammen in einer wohnung leben. Eine freundin von uns möchte mit uns wohnen, dass haben wir dann auch unserem Mieter mitgeteilt, der auch keinerlei probleme bereitet hat, jedoch möchte der mieter die miete um paar euro erhöhen, was wir auch nachvollziehen, jedoch wollen wir keinen neuen vertrag vereinbaren, da es dann für uns wieder mit dem ganzen papierkram umständlich wird. deswegen haben wir uns informiert und haben erfahren, dass wir ein untermietvertrag machen können. Jedoch steht in so einem mietvertrag --->


    4. Ändern sich die Miete oder die Vorauszahlungen/Pauschalen des Hauptmietvertrages, so
    gelten die Änderungen auch im Verhältnis des Hauptmieters zum Untermieter. Der Hauptmieter kann erhöhte Zahlungen vom Untermieter erst verlangen, wenn er die Erhöhung im
    Hauptmietverhältnis schriftlich nachweist.


    Müssen wir jetzt einen neuen Hauptmietvertrag machen oder gibt es noch eine alternative.


    danke im voraus

  • Der von dir zitierte Passus besagt doch nur, dass du Änderungen der Betriebskostenvorauszahlungen /-pauschale analog an deinen Untermieter weitergeben kannst.


    Z.B. zahlst du eine NK-Pauschale von 90 Euro im Monat. Du untervermietest ein Zimmer deiner 3-Raumwohnung und berechnest 30 Euro pro Monat für die NK.
    Nun erhöht dein Vermieter die NK-Pauschale um 30 Euro pro Monat - dann darfst du sie deinem Untermieter um 10 Euro erhöhen.


    Einen neuen Mietvertrag mit deinem Vermieter musst du nicht machen. Lediglich die schriftliche Erlaubnis zur Untervermietung brauchst du.

  • Eine Untervermietung berechtigt den Vermieter einen angemessenen Untermietzuschlag zu fordern. Dafür ist allerdings kein neuer Mietvertrag erforderlich, dies kann einfacher über einen Nachtrag zum Mietvetrag geregelt werden.

  • Hallo cgl,
    Alternative koennte das sog. "abwarten" sein. Wenn Sie keinen anderen Vertrag bekommen ist es nicht unbedingt zum Nachteil.
    >>> Zahlen Sie mit Nachweis die erhoehte Miete und warten Sie ab ob der Vermieter ueberhaupt etwas aendern moechte.
    Und zur eigenen Sicherheit am besten den Vermieter ein schriftlichen Hinweis auf die abgesprochene Mieterhoehung und der neuen Mitmieterin mit Nachweis zusenden.
    Somit sind Sie dann auf der sicheren Seite.


    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

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    Gruß Bokiwi