Hallo zusammen,
vielleicht kann man mir helfen in Bezug auf eine Mietminderung.
Und zwar geht es um folgendes:
Ich bin Mieter eines gewerblichen Kunstateliers. Momentan bin ich der einzige Mieter,
früher gab es noch andere Mieter im Hinterhaus mit anderen Ateliers.
In diesem Hinterhaus gibt es nur einen Stromanschluss, d.h. Alle Mieter hatten sich bisher immer die Stromrechnung geteilt und ein Mitmieter hat die Stromrechnung übernommen vom Versorger.
Dieser (letzte) Mitmieter ist schon vor längerem ausgezogen und bekam im Juli eine Abschlussstromrechnung.
Es stellte sich heraus, dass diese horrend war und – dass der Vermieter über seine Handwerker (die im Hinterhaus seit längerem umbauen) diesen Stromanschluss mitbenutzt hat.
(Das ist allerdings eine andere Geschichte, der Mitmieter hätte den Stromanschluss bei seinem Auszug abmelden müssen.)
Dieser Stromanschluss ist jetzt seit Ende Juli stillgelegt, nicht mehr angemeldet beim Versorger,
da ich mich unter diesen Umständen geweigert habe, ihn zu übernehmen.
Der Vermieter hat mir nun zögernd einen Einzelzähler in Aussicht gestellt (Anfang August), den ich dann selbst anmelden könne, man müsse aber warten, bis der Elektriker aus dem Urlaub zurück sei.
Geschehen ist seitdem nichts ! Der Elektriker war zwar anscheinend da, es hiess auch zweimal,
jetzt wird es gemacht … .
Ich behelfe mir so gut es geht mit Petroleumlampen.
Meine Frage:
Eine Mietminderung wegen nicht vorhandenem Einzelzähleranschluss (der Gemeinschaftsanschluss ist nicht zumutbar) ist doch wohl absolut berechtigt ?!
Ich hatte an 15 % gedacht, würde es schriftlich ankündigen und dann zum Dezember die Miete mindern.
P.S.: Im Mietvertrag steht, dass eine Mietminderung ausgeschlossen ist. Ich habe jedoch gegoogelt
und gelesen, dass auch bei gewerblichen Verträgen ein genereller Ausschluss nicht möglich ist.