Mietminderung wegen fehlendem Einzelzähler - gewerblich

  • Hallo zusammen,

    vielleicht kann man mir helfen in Bezug auf eine Mietminderung.

    Und zwar geht es um folgendes:

    Ich bin Mieter eines gewerblichen Kunstateliers. Momentan bin ich der einzige Mieter,
    früher gab es noch andere Mieter im Hinterhaus mit anderen Ateliers.
    In diesem Hinterhaus gibt es nur einen Stromanschluss, d.h. Alle Mieter hatten sich bisher immer die Stromrechnung geteilt und ein Mitmieter hat die Stromrechnung übernommen vom Versorger.
    Dieser (letzte) Mitmieter ist schon vor längerem ausgezogen und bekam im Juli eine Abschlussstromrechnung.
    Es stellte sich heraus, dass diese horrend war und – dass der Vermieter über seine Handwerker (die im Hinterhaus seit längerem umbauen) diesen Stromanschluss mitbenutzt hat.
    (Das ist allerdings eine andere Geschichte, der Mitmieter hätte den Stromanschluss bei seinem Auszug abmelden müssen.)
    Dieser Stromanschluss ist jetzt seit Ende Juli stillgelegt, nicht mehr angemeldet beim Versorger,
    da ich mich unter diesen Umständen geweigert habe, ihn zu übernehmen.

    Der Vermieter hat mir nun zögernd einen Einzelzähler in Aussicht gestellt (Anfang August), den ich dann selbst anmelden könne, man müsse aber warten, bis der Elektriker aus dem Urlaub zurück sei.

    Geschehen ist seitdem nichts ! Der Elektriker war zwar anscheinend da, es hiess auch zweimal,
    jetzt wird es gemacht … .
    Ich behelfe mir so gut es geht mit Petroleumlampen.

    Meine Frage:

    Eine Mietminderung wegen nicht vorhandenem Einzelzähleranschluss (der Gemeinschaftsanschluss ist nicht zumutbar) ist doch wohl absolut berechtigt ?!
    Ich hatte an 15 % gedacht, würde es schriftlich ankündigen und dann zum Dezember die Miete mindern.

    P.S.: Im Mietvertrag steht, dass eine Mietminderung ausgeschlossen ist. Ich habe jedoch gegoogelt
    und gelesen, dass auch bei gewerblichen Verträgen ein genereller Ausschluss nicht möglich ist.

  • Eine Mietminderung wegen nicht vorhandenem Einzelzähleranschluss (der Gemeinschaftsanschluss ist nicht zumutbar) ist doch wohl absolut berechtigt ?!


    Ich weiss nicht, wer hier rechtssicher über Zumutbarkeit entscheiden kann...
    Zu einer Gewerbeimmobilie gehört regelmässig auch eine Elektroversorgung, die Dein VM sicherzustellen hat.
    Was haben Deine Mieträume mit den anderen auf dem Grundstücken befindlichen zu tun?
    Was steht darüber im Mietvertrag?

  • Miete könnten Sie in angemessenem Umfang mindern, wenn die Mietsache einen Mangel hat, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder mindert. Dies gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt.

    Eine vertragliche Zusicherung eines Stromzählers schildern Sie jedoch nicht.

    Mietrechtlich ist der Vermieter verpflichtet, einen Zugang zum Stromnetz bereit zu stellen, es sei denn es wurde vertraglich wiederum etwas anderes vereinbart. Stellt er diesen Zugang nicht, und ist daher z.B. kein Strom im Haus/Wohnung kann die Miete aufgrund dieses Mangels zu 100% gemindert werden.

    Vorliegend fehlt es aber „lediglich“ an einem separaten Stromzähler. Damit ist Strom vorhanden, es kann aber z.B. die Abrechnung des Verbrauchs erschwert sein; daher sollten Sie hinsichtlich der Abrechnung in Ihren Mietvertrag sehen.

    Der Strombezug obliegt grundsätzlich dem Mieter, es sei denn, dies ist vertraglich anders geregelt. Damit haben Sie allerdings selbst den Zähler einzubauen, wenn dieser für Ihren „Wunschstrom“ benötigt wird, Strom aber auch anderweitig vorhanden wäre. Eine Minderungsmöglichkeit sehe ich in diesem Fall eher nicht, da es an einer Beeinträchtigung fehlt (kein Strom; evtl. veraltetes Stromnetz, Stromausfälle etc.).

    Sie sollten dennoch weiterhin Druck beim Eigentümer machen, wenn Sie den Stromzähler wünschen. Fragen Sie dabei aber auch nach den anfallenden Kosten. Des Weiteren sollten Sie unbedingt die Abrechnungsmodalitäten im Mietvertrag kontrollieren bzw. sich erklären lassen, sollte kein separater Stromzähler vorhanden sein.

  • Im Mietvertrag ist leider über die Stromversorgung überhaupt nichts geregelt.
    Der Mietvertrag ist ein ellenlanges Ding aus Versatzstücken (vielleicht mit Absicht), der mit der tatsächlichen Mietsituation nur bedingt etwas zu tun hat.
    Ich hätte ihn wahrscheinlich gar nicht unterschreiben sollen.

    Die Situation ist von den Mieträumen momentan so,
    dass ein kleiner Raum existiert, den der Bruder des Vermieters benutzt.
    Oben ist ein grosser Raum, der gerade von Handwerkern umgebaut wird.

    Der Bruder des Vermieters und die Handwerker beziehen ihren Strom momentan über eine andere Leitung aus dem Haus, es steht aber zu befürchten, dass die Handwerker diesen Stromanschluss benutzen, sobald ich ihn "aktiviere", wie sie es in der Vergangenheit schon gemacht haben.
    Ausserdem bin ich nicht gewillt, irrsinnige Abschlagszahlungen aufgrund der letzten Rechnung zu leisten.
    Für mich kommt es nicht in Frage, diesen Stromanschluss wieder zu teilen. Eine Aufschlüsselung des jeweiligen Stromverbrauchs ist so unmöglich, wie gesagt gab es in der Vergangenheit dadurch Probleme, der Mitmieter von damals ist auf einer riesigen Stromrechnung (1000 EUR) sitzen geblieben.

    Ich nur mit meiner Beleuchtung und andere mit Maschinen und Beleuchtung tagsüber im Dauereinsatz.
    Gefühlsmässig denke ich, dass ich im Recht bin, aber das ist wohl eher ein diffizileres juristisches Problem, und dafür habe ich eher keine Nerven. Dann bleibe ich lieber bei meinen Petroleumlampen.

  • Gefühlsmässig denke ich, dass ich im Recht bin, aber das ist wohl eher ein diffizileres juristisches Problem, und dafür habe ich eher keine Nerven. Dann bleibe ich lieber bei meinen Petroleumlampen.


    Gefühlsmässig... meine ich, dass eine Mietsache ohne Stromlieferung (aber mit vorhandener Elektroinstallation) gegen Treu und Glauben verstösst.

  • Also gibt es in Ihrer Mietsache (Atelier) keinen Stromanschluss und in Ihrem Mietvertrag ist tatsächlich nichts über die Stromversorgung/Betriebskosten (ruhenden Lasten) aufgeführt?

    Sollte dies so sein, dann trägt auch der Vermieter die ruhenden Lasten gemäß § 535 BGB und somit u.a. die Stromkosten/Betriebskosten.Demnach bräuchten Sie sich keine Gedanken über die Forderungen Ihres Vermieters bezüglich der Stromrechnung machen.

    Dennoch haben Sie das Recht auf einen Zugang zum Strom für Ihre Mietsache. Und dafür ist wie bereits erwähnt Ihr Vermieter zuständig.

    Stellt Ihr Vermieter diesen Zugang nicht, können Sie die Miete aufgrund des Mangels zu 100% mindern.

    Um die Versorgung dieses Stromanschlusses müssen Sie sich als Mieter selbst bemühen (Versorgungsvertrag mit Stadtwerke o. anderem Energielieferer).

  • Zitat

    Stellt Ihr Vermieter diesen Zugang nicht, können Sie die Miete aufgrund des Mangels zu 100% mindern.

    Worauf beruht denn diese Erkenntnis?

    Strom ist doch im Atelier, wie der TE schreibt, aber er ist nicht gewillt, sich darum zu kümmern, dass die Rechnung vom Vormieter bezahlt wird.

  • Worauf beruht denn diese Erkenntnis?

    Strom ist doch im Atelier, wie der TE schreibt, aber er ist nicht gewillt, sich darum zu kümmern, dass die Rechnung vom Vormieter bezahlt wird.


    § 536 BGB - Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln:


    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. ;)

    Und ob in dem vom TE gemieteten Atelier ein Stromanschluss vorhanden ist, geht leider nicht explizit aus der Sachverhaltsschilderung hervor. Lediglich von einem Stromanschluss im Hinterhaus ist die Rede.

  • Zitat

    von der Entrichtung der Miete befreit.

    Ich hab es geahnt.

    Sie dürfen nicht alles glauben, was Sie lesen!

    Die Minderung von 100% gilt für den Fall, dass die Bude abgebrannt ist, oder bei klirrender Kälte die Heizung ausfällt.

    Sie sollten sich also mit der Materie Mietminderung, Mietminderungstabellen, u.ä. vertraut machen, bevor Sie hier Fragestellern völlig falsche Tipps geben.

  • Ich hab es geahnt.

    Sie dürfen nicht alles glauben, was Sie lesen!

    Die Minderung von 100% gilt für den Fall, dass die Bude abgebrannt ist, oder bei klirrender Kälte die Heizung ausfällt.

    Sie sollten sich also mit der Materie Mietminderung, Mietminderungstabellen, u.ä. vertraut machen, bevor Sie hier Fragestellern völlig falsche Tipps geben.

    Das ist subjektiv!

  • Worauf beruht denn diese Erkenntnis?

    Strom ist doch im Atelier, wie der TE schreibt, aber er ist nicht gewillt, sich darum zu kümmern, dass die Rechnung vom Vormieter bezahlt wird.

    Also nochmal:
    Der Mitmieter von damals hat natürlich die hohe Rechnung bezahlt, es blieb ihm ja auch gar nichts anderes übrig, da er angemeldet war. Die Handwerker haben auf seine Kosten Strom abgezweigt.
    (Er hat es leichtsinnigerweise nach seinem Auszug auf seinen Namen weiterlaufen lassen, weil der Versorger sich nicht mehr gemeldet hatte. Er hatte wohl gehofft, die Rechnung würde ausbleiben. Vor seinem Auszug hat er von den anderen Mietern Abschläge eingezogen. Dann kam der Bumerang.)
    Seitdem wurde von ihm oder dem Versorger der Strom abgestellt,
    der Stromanschluss im Hinterhaus.

    Ein weiterer Stromanschluss im Hinterhaus ist nicht vorhanden, auch nicht in meinem Atelier.

    Der Bruder des Vermieters und die Handwerker beziehen momentan ihren Strom aus einem Kabel aus dem Vorderhaus.

  • Der Bruder des Vermieters und die Handwerker beziehen momentan ihren Strom aus einem Kabel aus dem Vorderhaus.


    Dann kannste Dich doch auch dort bedienen, oder?

  • Habe ich auch schon mal gemacht, allerdings versteckt :D

    Rechtens ist das natürlich auch nicht, dann zahlt der Vermieter den Strom, und wenn er dahinterkommt, kündigt er mir womöglich.

    Wenn da pötzlich wieder Strahler leuchten, ist das natürlich auffällig und die Handwerker kriegen das mit.

    Jetzt wollte ich erstmal die Sache mit der Minderung klären und alles "legal" halten.

  • Tut mir Leid, dass ich das schreiben muss. Aber Sie haben vom Mietrecht soviel Ahnung, wie eine Kuh vom Sonntag. Also keine!

    Bitte verschonen Sie das Forum mit Ihren Beiträgen!

    Sie haben eine private Nachricht von mir.

  • Zunächst: Es handelt sich um einen gewerblichen Mietvertrag und nicht um einen Wohnraummietvertrag. Insoweit gelten die Bestimmungen des BGB hier nur bedingt. Nicht nur aus diesem Grund gehe ich mit der Meinung von Mainschwimmer konform, dass eine Minderung von 100% hier auf keinen Fall gegeben ist.

    Und wenn ich die Schilderung des Fragestellers richtig verstehe gibt es durchaus einen Stromanschluss, der auch genutzt werden kann. Es steht lediglich die Frage nach der nicht geklärten Berechnung bzw. Verteilung im Raum. Und auch da wäre selbst bei einer Wohnraumvermietung eine Mietkürzung mehr als fraglich.

    Bevor man sich jetzt hier über Mietkürzungen Gedanken macht wäre es sinnvoller zunächst mit dem Energieversorger oder aber einem Elektriker zu klären, welche Lösungsmöglichkeiten sich anbieten.

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