Hallo.
Ich habe mal eine frage in bezug auf Dämmung des Hauses.
Nach hinten raus ist das Mauerwerk ca. 25 cm dick.
Der Vermieter ist seit 2 Jahren damit beschäfftigt die aussenfassade (Hinterseite) zu dämmen.
Damals als er angefangen hat diese Dämmung vorzunehmen, hat er uns
nicht darüber in kentnis gesetzt, das er dann und dann mit den Arbeiten
beginnen wird. Nun ist es so, das diese Arbeiten seit ca. Sept. 11
eingestellt wurden. 4x hab ich mitbekommen wo die Handwerker/Dachdecker
immer nach mehr geld beim Vermieter angefragt haben. Es wurde von mal
zu mal jeweils ~200 € verlangt, um die Arbeiten verrichten zu können.
Frage: Ist es hier nicht so, das erst die Arbeiten verrichtet werden müssten
und es am ende dann die Abschlussrechnung gibt, bzw. das man eine
pauschale vereinbart ?
Jedenfalls "ruhen" diese Arbeiten seit sept. 2011.
Mein VM hat mich vorgestern Mündlich zur sau gemacht, das er
es leit ist, das wir die Miete mindern würden, was wir aber nicht
tun, da sein RA damals den fehler machte und sich Falscher Daten
entledigt hat, für die berechnung der Mieterhöhung, die sich dann
als Minderung herrausstellte.
Mein VM ist darüber stinke sauer, da ja dieser erhöhung (Minderung) zugestimmt wurde
und ihm jetzt dadurch die hände gebunden sind.
Jetzt will er uns über die Modernisierungsmassnahme gehöricht eins
"Auswischen" das er die Miete um 11 % erhöhen kann.
Hierzu hab ich noch eine Frage:
Es handelt sich um ein 6 Parteien Haus (Reihenhaus) incl. Gaststätte.
Die Modernisierung fand oberhalb der Gaststätte statt, und geht bis unters Dach. (Hinterhausfassade)
Bisher ist mir bekannt durch dem Vermieter das die Kosten bis jetzt bei ca ~25.000,00 € liegen (1x.000,00 € sind alleine nur Schiefer platten drauf gegangen)
Kann der VM hierzu wirklich die 11% der Mod. umlegen, auch wenn die
Gaststätte diese Mod. (Dämmung) nicht hat ?
Müsste hierzu nicht das gesamte Haus gedämmt werden, damit der VM
diese 11 % wirklich einfordern kann ?
Die Hausfassade nach vorne raus ist ca. 35-40 cm dick, und ist vorwiegend geklinkert
und hat keine Dämmung.
Kommt der VM mit der forderung durch ?
Er will u.a. die zustimmung bei gericht "einklagen" da er der meinung
ist, das dies gerechtfertigt sei.
Würde er damit durch kommen ?
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Ich frage mich das halt, da er uns VOR Baubeginn nicht drauf hingewiesen hat.
Es gab kein Aushang, und per Post wurden wir auch nicht informiert.
Wir sind damals übers WE sprich Fr. Nachmittags bis SO. Spät abens
weg gewesen, und stellten fest, das auf der hinterseite ein Baugerüst stand.
Zu damaligen Zeit waren wir die einzigsten Mieter in diesem Haus
da damals die anderen Mieter nach und nach ausgezogen sind weil
alle mit dem VM nicht klar gekommen sind, und denen immer das
blaue vom Himmel versprochen wurde (Festgehaltn im MV) und nichts wurde eingehalten.
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Der BGH hatte darüber entschieden, das bei Mod. wenn
der VM vergisst seine Mieter vorher zu informieren, das er das nach
der Mod tun kann, und er 6 Monate (3 weitere Monate) aufschub bekommt
das er von den Mietern die Mod-erhöhung einfordern kann.
Gillt sowas auch wenn die Arbeiten VOR diesem BGH urteil stattgefunden haben ?