Hallo,
vor vier Monaten bin ich aus meiner alten Wohnung ausgezogen, vor einem Monat habe ich die Endabrechnung der Betriebskosten erhalten.
Ich wohnte vorher in einem Hinterhaus, das nur aus meiner 2-Zimmer-Wohnung bestand. Zu diesem gelangte ich durch einen Durchgang im Vorderhaus.
Zum Vorderhaus gehört ein Aufzug. Dieser führt auch in den Innenhof, den ich überqueren musste, um zu meiner Wohnung zu kommen. Den Aufzug konnte ich nicht nutzen, um in meinen Keller zu gelangen, auch war er nicht notwendig um zu meiner Wohnung zu gelangen. Ich hätte zwar ins Treppenhaus gehen und von dort mit dem Aufzug in den Innenhof fahren können, über den ich dann zum Hinterhaus gelangt wäre. Faktisch ist der Aufzug jedoch nicht Teil des Gebäudes, in dem ich gelebt habe. Ich hoffe, dass verständlich ist, wie die Wohneinheit aufgeteilt ist.
Meinem ehemaligen Vermieter gehörten zwei Hinterhäuser und das Erdgeschoss des Vorderhauses. In der Betriebskostenabrechnung berechnete er mir auch immer die Aufzugskosten (einen Anteil von ca. 2% der Gesamtkosten). Mit Erhalt der Endabrechnung nach meinem Auszug habe ich jedoch zum ersten Mal hinterfragt, ob ich diese überhaupt bezahlen muss, wenn der Aufzug keinen Nutzen für mich hat. Bei Internetrecherchen bin ich auf folgendes Gesetz gestoßen: http://www.nebenkosten-aktuell.de/ExterneSeiten/PDF/viii_zr_128-08.pdf
Bei meinem Mietvertrag handelte es sich um einen Standardmietvertrag. Die Aufzugskosten sind dort als Betriebskosten standardmäßig aufgeführt, mit dem Vermieter wurde weiterhin nichts schriftliches vereinbart.
Ich bin mir nun unsicher, ob ich die Aufzugskosten bezahlen muss, oder nicht. Meiner Meinung nach bin ich kein Erdgeschossbewohner. Meine Wohnung war ein eigenes, frei stehendes Gebäude im Innenhof. Jedoch war es auch nicht unmöglich, mit dem Aufzug zu meiner Wohnung zu gelangen, auch wenn es unsinnig gewesen wäre dies zu tun.
Meiner Vermieter behauptet, nachdem ich ihn auf dieses Gesetz aufmerksam gemacht habe, dass ich zahlen müsse.
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand bestätigen könnte, ob ich im Recht bin oder nicht und wenn ja, wie ich das "beweisen" bzw. begründen kann.
Viele Grüße,
eisblume